Zum Inhalt springen

TV-L

Streikaufruf für Bremen und Bremerhaven

Die GEW Bremen ruft ihre tarifbeschäftigten Mitglieder im Geltungsbereich des TV-L und des TV Prakt–L in Bremen und Bremerhaven am 6. Dezember 2023 zum ganztägigen Warnstreik auf!

Am Mittwoch, den 6. Dezember, werden die Landesbeschäftigten auch in Bremen ihren Arbeitgebern vor der entscheidende Verhandlungsrunde in Potsdam am Folgetag noch einmal richtig einheizen. Der Tag beginnt an der Allgemeinen Berufsbilden­den Schule (ABS) am Steffensweg in Walle mit Feuertonne, Bratwürstchen und Streikposten vor den Türen von Bildungseinrichtungen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ruft alle ihre Mitglieder im Geltungsbereich des TV-L des TV Prakt-L im Land Bremen sowie die studentischen-Beschäftigten an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen am Mittwoch, den 6.12.2023 zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Beschäftigte bei Freien Trägern  wie Martinsclub, ASB, Stadtteilschule e.V., Paritätisches Bildungswerk Bremen etc., für die der TV-L zur Anwendung kommt, sind ebenfalls zum Streik aufgerufen!

„Wenn die Arbeitgeber jetzt nicht aufwachen und die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst anständig bezahlen, dann verschärft sich der Fachkräftemangel weiter“

erklärt die GEW Stadtverbandssprecherin und Tarifexpertin Barbara Schüll.

„Die Kolleginnen und Kollegen an Schule und Hochschule sind jetzt schon am Limit. Die Gesundheit der Beschäftigten und die Qualität der Bildung sind akut bedroht. Wer jetzt knausert, spielt mit den Lebenschancen der jungen Generation und damit mit der Zukunft des Landes. Wir brauchen jetzt gute Arbeitsbedingungen in der Bildung und eine gute Bezahlung gehört einfach dazu.“

Von Land und Stadt Bremen fordert die GEW die Refinanzierung der zu erwartenden Gehaltssteigerung bei den freien Trägern, die den TVL anwenden, und zwar auch, wenn diese die S-Tabelle des TVL anwenden wollen. Insbesondere Fachkräfte für Inklusion, Erzieher:innen und Pädagogische Mitarbeiter:innen sind wegen geringerer Verdienste und hoher Teilzeitquote von der Inflation besonders betroffen. Für sie ist ein Sockelbetrag von 500 Euro besonders wichtig.

Die Gewerkschaften warten auch nach der zweiten Verhandlungsrunde noch auf ein Angebot der Bundesländer. Sie kämpfen für 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro monatlich. Außerdem fordern sie einen Tarifvertrag für alle studentischen Beschäftigten sowie ein Nachziehen der Verbesserungen für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst für die entsprechenden Beschäftigten auf Landesebene.

Hintergrund: Für die Tarifrunde im öffentlichen Dienst Länder sind drei Verhandlungsrunden geplant. Die dritte Runde findet am 7./8. Dezember in Potsdam statt. Bei den Verhandlungen geht es um rund 2,5 Millionen Beschäftigte bei den Bundesländern. Die GEW vertritt dabei vor allem angestellte Lehrkräfte, Pädagogisches Personal im Ganztag, Schulsozialarbeiter:innen und Fachkräfte für Inklusion sowie Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. In zwei Verhandlungsrunden haben die Arbeitgeber die Forderungen der Gewerkschaften abgelehnt und kein eigenes Angebot vorgelegt.

Für Nachfragen steht zur Verfügung | Barbara Schüll (GEW-Sprecherin)   

Wir haben gemeinsam schon viel geschafft! – Infos für Streikende

Es gab medial sehr erfolgreiche Streiktage im November in Bremen und Bremerhaven und einen fulminanten bundesweiten GEW-Bildungsstreiktag in Hamburg – Dank an Alle, die dabei waren :-)
... Bilderstrecke vom Bundesweiten Bildungsstreik... 

Jetzt werden wir final nachlegen müssen und zum Endspurt am 6. Dezember 2023 erneut kraftvoll Flagge zeigen... 

Infos zum Streiktag am 6.12. 2023 kurz und knapp: 

Bremerhaven: 

  • 8 Uhr - Abfahrt für die Streikenden aus Bremerhaven mit dem Bus ab Gewerkschaftshaus Brhv. (bitte anmelden unter bremerhaven [at] gew-hb [dot] de)

Bremen:

• Treffen der Streikenden am 6. Dezember 2023 ab 9 Uhr im DGB-Haus Bremen (Bahnhofsplatz 22-28 | gegenüber des Bremer Hauptbahnhofes) zum Frühstücken und Kaffeesieren

• 10 Uhr - Sammeln zur Streikdemo - vor dem DGB-Haus

• zwischen 10:15 und 12 Uhr Streikdemo

• 12 Uhr Abschlusskundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz | Redner: DGB-Regionsgeschäftsführer Dr. Ernesto Harder

• Streikerfassung – wie immer auch online möglich unter www.streikliste.de [wird am Streiktag freigeschaltet]

Um unseren berechtigten Forderungen vor der 3. Verhandlungsrunde (am 7./8. Dezember in Potsdam) kraftvoll Nachdruck zu verleihen, ruft die GEW Bremen 

alle tarifbeschäftigten Mitglieder im Geltungsbereich des TV-L und des TV Prakt–L sowie die studentischen Beschäftigten an Hochschulen zu einem ganztägigen Warnstreik auf 

• Ganztägiger Streik gemeinsam mit den ÖD-Gewerkschaften ver.di und GdP am Mittwoch, 6. Dezember 2023

Beschäftigte bei freien Trägern (MartinsClub, ASB, Stadtteilschule, AWO, Paritätisches Bildungswerk, Hans-Wendt...), für die der TV-L zur Anwendung kommt, sind zum sogenannten Solidaritätsstreik aufgerufen! Der Streikaufruf ist direkt an die GEW-Mitglieder versandt worden.

Wichtig – Wichtig – Wichtig: 

Sprecht mit euren Kolleg*innen, ob angestellt oder verbeamtet (die können sich solidarisch zeigen), und zeigt damit den Kolleg*innen Eure Streikbereitschaft. 

Alle Kolleg:innen, die an dem Streiktag in die GEW eintreten, erhalten bereits für den Streiktag Streikgeld und sind somit rechtlich geschützt. Gleichwohl dürfen Kolleg:innen, die bei Arbeitgebern arbeiten, die unter den TV-L oder angelehnt fallen, streiken – ungeachtet, ob Mitglied oder nicht. Das ist ein Grundrecht der Angestellten. Aber: 

Nur Gewerkschaftsmitglieder sind neben der Zahlung von Streikgeld umfassend rechtlich geschützt. 

Welche rechtlichen Bedingungen gelten beim Streik? Wer bekommt wann Streikgeld? 
Infos findet ihr – immer aktualisiert – auf: 

Bei Nachfragen könnt ihr euch (fast) jederzeit an uns wenden: 
Katharina Krieger | krieger [at] gew-hb [dot] de | mobil 0174-9722737 
Inge Kleemann | kleemann [at] gew-hb [dot] de  
Presseanfragen bitte an GEW-Sprecherin Barbara Schüll |schuell [at] gew-hb [dot] de

Also, Kolleg:innen, auf geht’s – für eine erfolgreiche Tarifrunde! 

Wir freuen uns auf euch, 

liebe kämpferisches Grüße von Inge und Katharina 

Carmen Rehkopf und Inge Kleemann | Foto: Andreas Staets | bundesweiter GEW-Bildungsstreik am 28.11.2023

Ist streiken überhaupt erlaubt? 
Das Streikrecht ist verfassungsmäßig im Rahmen der „Koalitionsfreiheit“ (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) geschützt. Aus der Koalitionsfreiheit leitet sich das Recht ab, seine Interessen gemeinsam durchzusetzen und dafür das Mittel des Arbeitskampfes zu nutzen. 
 

Wer darf streiken? 
Ruft eine Gewerkschaft die Beschäftigten zu einem Streik auf, haben alle Arbeitnehmer:innen dieser Einrichtungen Streikrecht, unabhängig davon, ob die Kollleg:innen Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht. Sie sind genauso aufgerufen, sich am Streik zu beteiligen wie Gewerkschaftsmitglieder. Allerdings erhalten nur Mitglieder von ihrer Gewerkschaft Streikgeld und Rechtsschutz. 
 

Was ist mit denen, die nicht streiken wollen? 
Niemand wird zu einem Streik gezwungen. Aber: Alle, die nicht mitmachen, gefährden den Erfolg. 
Diejenigen, die nicht streiken, kann der Arbeitgeber auch zu Diensten außerhalb der Einrichtung einsetzen. 
 

Wie komme ich an mein Streikgeld? 
Voraussetzung ist, sich an jedem Streiktag im Streikbüro in eine Liste einzutragen und damit seine Teilnahme am Streik zu dokumentieren. Das muss nicht immer händisch eingetragen werden; zunehmend gibt es Möglichkeiten, sich online [wird am jeweiligen Streiktag freigeschaltet] einzutragen. Nur, wer sich in die Liste eingetragen hat, bekommt Streikgeld. Bei Warnstreiks zahlt die GEW pro Streiktag den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug als Streikgeld, maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags. Das Streikgeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer. 
 

Mit welchen Reaktionen des Arbeitgebers muss ich rechnen? 
Der Arbeitgeber kann den Teil des Entgeltes, der auf den Zeitraum der Teilnahme an einem Streik entfällt, einbehalten. Eintragungen in Personalakten, Abmahnungen oder Kündigungen wegen der Teilnahme an einem Streik sind rechtswidrig. Die Teilnahme an einem Streik darf auch keine Auswirkung auf die Zahlung eines Leistungsentgeltes haben. Nicht zulässig ist, wenn der Arbeitgeber eine Bestätigung einfordert, dass am Streik teilgenommen wurde!
 

Muss ich meinen Arbeitgeber über die Beteiligung am Streik informieren? 
Über eine persönliche Streikteilnahme muss die streikende Person ihren Arbeitgeber nicht informieren. Auf Anfrage des Arbeitgebers sind aber Einrichtungsleitungen verpflichtet, die Namen von Beschäftigten zu nennen, die an einem Streiktag nicht zum Dienst erschienen sind. Aus Kollegialität kann es sinnvoll sein, die Streikteilnahme anzukündigen. Es erleichtert auch z. B. streikbetroffenen Eltern, solidarisch zu bleiben. 
 

Wer entscheidet, ob Einrichtungen geschlossen werden und wie funktioniert ein „Notdienst“? 
Die Entscheidung zur Schließung der Einrichtung trifft der jeweilige Träger. Vor allem bei längeren Streiks kann es sinnvoll sein, dass in begrenztem Umfang Einrichtungen für Notfälle geöffnet bleiben. Für die Vereinbarung eines Notdienstplanes mit dem Arbeitgeber sind die Gewerkschaften vor Ort zuständig. Notdienste dürfen vom Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden
 

Was passiert während eines Streiks? 
Inhalt eines Streiks ist die gemeinsame, planmäßige und vorübergehende Vorenthaltung der Arbeitsleistung durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die konkrete Ausgestaltung des Streiks ist von den Bedingungen vor Ort abhängig. 
 
 
Impressum  GEW Landesverband Bremen• Bahnhofsplatz 22-28 • D-29215 Bremen • Telefon 0421-33764-0 • www.gew-hb.de • info@gew-hb.de • Dezember 2023

Kontakt
Inge Kleemann
Organisationseferentin
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
Telefon:  0421-33764-48
Kontakt
Katharina Krieger
Organisationsreferentin
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
Mobil:  0174 9722737