Rechtsschutz
Eine unkorrekte dienstliche Beurteilung, eine falsche Eingruppierung, eine Kündigung - es gibt viele Situationen im Arbeitsleben, in denen Beschäftigte einen starken und kompetenten Partner brauchen.
GEW-Mitglieder haben bei Rechtsstreitigkeiten aus der beruflichen Tätigkeit Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz. Er umfasst qualifizierte Beratung und Vertretung durch unsere Juristin oder durch die DGB-Rechtsschutz GmbH sowie die Übernahme der Gerichts- und ggf. der Anwaltskosten - wenn es sein muss, bis in die letzte Instanz.
Selbstverständlich finden auch arbeitslos gewordene Mitglieder Rat und Hilfe, beispielsweise in Fragen von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe.
Diejenigen, die sich noch im Studium oder in der beruflichen Ausbildung befinden, können sich z. B. in Fragen der Ausbildungsordnungen und des Prüfungsrechts an die GEW wenden.
Mitglieder, die bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, werden u. a. bei Problemen bezüglich des Renten-und Pensionsrechts beraten.
- Was kostet der Rechtsschutz?
Für den Rechtsschutz erhebt die GEW keine gesonderten "Versicherungs"- Beiträge. Die vielen Millionen Euro, die die GEW jährlich für den Rechtsschutz aufwendet, werden aus den allgemeinen Mitgliedsbeiträgen finanziert. - In welchen Fällen gibt es Rechtsschutz?
Der Rechtsschutz der GEW wird für beamten- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten gewährt, sofern diese durch die berufliche Tätigkeit veranlasst wurden. - Welchen Umfang hat der Rechtsschutz?
Ist der Rechtsschutz einmal für einen Verfahrensabschnitt gewährt, so umfasst er die Beratung und Vertretung durch die GEW. Erfolgt die Vertretung anderweitig (DGB, Rechtsanwalt), so übernimmt die GEW die Kosten der Vertretung und die Gerichtskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. Dies gilt auch für notwendig werdende weitere Instanzen bzw. Verfahrensabschnitte. - Wird der Rechtsschutz unbegrenzt gewährt?
Rechtsschutz kann nur geleistet werden, wenn der Fall eine gewisse Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Einzelheiten für die Gewährung von Rechtsschutz sind in den Richtlinien für den Rechtsschutz geregelt. - Für den Rechtsschutz ist die Rechtsstelle des GEW-Landesverbandes zuständig, in dem man Mitglied ist. Dies ist in der Regel der, in dessen Bereich ein Mitglied arbeitet.
- Es wird kein Rechtsschutz für Ereignisse bewilligt, die vor der Aufnahme in die GEW eingetreten sind
Die GEW schützt ihre Mitglieder durch eine Berufshaftpflichtversicherung, die im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
Sie sind bei Personen- und Sachschäden bis zu 3.000.000 €,
bei Vermögensschäden bis zu 200.000 €,
bei Schlüsselverlust bis zu 30.000 €
und bei Schäden an für den Schulbetrieb zur Verfügung gestellten Sachen
bis zu 10.000 € versichert.
Schäden werden über die GEW-Landesrechtsschutzstelle bearbeitet.
Landesrechtsschutzstelle der GEW Bremen
Wir beraten Sie telefonisch oder per E-Mail.
Einen Telefontermin können Sie per E-Mail oder telefonisch zu den Öffnungszeiten der Rechtsschutzstelle vereinbaren. Sie können uns auch eine E-Mail mit Ihren Fragen senden. In diesem Fall schicken Sie uns eine kurze Schilderung des Sachverhalts und alle wichtigen Unterlagen im PDF-Format.
- Telefon: 0421-33 764 36
- E-Mail: rechtsschutz@gew-hb.de
Auch per Post können Sie den Rechtschutz der GEW Bremen kontaktieren:
Landesrechtsstelle der GEW Bremen | Bahnhofsplatz 22-28 | 28195 Bremen
Hier die regulären Öffnungszeiten der GEW-Landesrechstsschutzstelle Bremen:
Montag | 10 – 12.30 Uhr | 14 – 16 Uhr |
Dienstag | 10 – 12.30 Uhr | 14 – 16 Uhr |
Mittwoch | 10 – 12.30 Uhr | 14 – 16 Uhr |
Donnerstag | 10 – 12.30 Uhr | 14 – 16 Uhr |
28195 Bremen
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