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Rechtsschutz

Eine unkorrekte dienstliche Beurteilung, eine falsche Eingruppierung, eine Kündigung - es gibt viele Situationen im Arbeitsleben, in denen Beschäftigte einen starken und kompetenten Partner brauchen.
GEW-Mitglieder haben bei Rechtsstreitigkeiten aus der beruflichen Tätigkeit Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz. Er umfasst qualifizierte Beratung und Vertretung durch unseren Juristen oder durch die DGB-Rechtsschutz GmbH sowie die Übernahme der Gerichts- und ggf. der Anwaltskosten - wenn es sein muss, bis in die letzte Instanz.
Selbstverständlich finden auch arbeitslos gewordene Mitglieder Rat und Hilfe, beispielsweise in Fragen von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe.
Diejenigen, die sich noch im Studium oder in der beruflichen Ausbildung befinden, können sich z. B. in Fragen der Ausbildungsordnungen und des Prüfungsrechts an die GEW wenden.
Mitglieder, die bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, werden u. a. bei Problemen bezüglich des Renten-und Pensionsrechts beraten.

  • Was kostet der Rechtsschutz?
    Für den Rechtsschutz erhebt die GEW keine gesonderten "Versicherungs"- Beiträge. Die vielen Millionen Euro, die die GEW jährlich für den Rechtsschutz aufwendet, werden aus den allgemeinen Mitgliedsbeiträgen finanziert.
  • In welchen Fällen gibt es Rechtsschutz?
    Der Rechtsschutz der GEW wird für beamten- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten gewährt, sofern diese durch die berufliche Tätigkeit veranlasst wurden.
  • Welchen Umfang hat der Rechtsschutz?
    Ist der Rechtsschutz einmal für einen Verfahrensabschnitt gewährt, so umfasst er die Beratung und Vertretung durch die GEW. Erfolgt die Vertretung anderweitig (DGB, Rechtsanwalt), so übernimmt die GEW die Kosten der Vertretung und die Gerichtskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. Dies gilt auch für notwendig werdende weitere Instanzen bzw. Verfahrensabschnitte.
  • Wird der Rechtsschutz unbegrenzt gewährt?
    Rechtsschutz kann nur geleistet werden, wenn der Fall eine gewisse Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Einzelheiten für die Gewährung von Rechtsschutz sind in den Richtlinien für den Rechtsschutz geregelt.
  • Für den Rechtsschutz ist die Rechtsstelle des GEW-Landesverbandes zuständig, in dem man Mitglied ist. Dies ist in der Regel der, in dessen Bereich ein Mitglied arbeitet.

Die GEW schützt ihre Mitglieder durch eine Berufshaftpflichtversicherung, die im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
Sie sind bei Personen- und Sachschäden bis zu 3.000.000 €,
bei Vermögensschäden bis zu 200.000 €,
bei Schlüsselverlust bis zu 30.000 €
und bei Schäden an für den Schulbetrieb zur Verfügung gestellten Sachen
bis zu 10.000 € versichert.

Schäden werden über die GEW-Landesrechtsschutzstelle bearbeitet.

Berufshaftpflicht

Fragen zur Berufshaftpflicht?

Öffnungszeiten:

Die Rechtschutzstelle ist während der Öffnungszeiten manchmal telefonisch schwer zu erreichen, da unsere Mitarbeiterin Frau Beuss wegen Beratungsterminen nicht immer sofort ans Telefon gehen kann.
Wir bitten um Verständnis, dass in den gewohnten Zeiten u.U. ein Anrufbeantworter

tele: 0421-33 764 36

über aktuelle Öffnungszeiten informiert.

Beratungstermine können aber jederzeit per email angefragt werden:

rechtsschutz [at] gew-hb [dot] de

Hier die regulären Öffnungszeiten der GEW-Landesrechstsschutzstelle Bremen:

Montag 10 – 12.30 Uhr 14 – 16 Uhr
Dienstag 10 – 12.30 Uhr 14 – 16 Uhr
Mittwoch 10 – 12.30 Uhr 14 – 16 Uhr
Donnerstag 10 – 12.30 Uhr 14 – 16 Uhr
Die Sekretärin unserer Rechtschutzstelle Susanne Beuß
Telefon:  0421 33 764 36
FAX (nur Rechtsschutz): 0421 33 764 76
E-Mail:  rechtsschutz (at) gew-hb (dot) de