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Willkommen!

Wir, die GEW Bremen, heißen euch herzlich willkommen in unserem kleinen Bundesland.

Ihr habt euch eins der schönsten und nettesten ausgewählt. Hier kann man sich wohl fühlen. Bremen ist klein aber fein und was euren Job betrifft – es hat vor allem kurze Wege. Das Referendariat kann Spaß machen – es kann aber auch stressig sein – muss es aber nicht. Ihr sollt im Referendariat zu selbstbewussten, eigenverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrern werden – und gleichzeitig wird euch ständig gesagt, was ihr tun sollt. Dabei ist es wichtig, ein kritisches Auge/Ohr zu bewahren. Wir wollen euch hier auf der Seite einen Überblick über eure Rechte und Pflichten geben. Vor allem aber wollen wir euch ermutigen, nicht alles hinzunehmen und euch für euch und andere stark zu machen. Gewerkschaft lebt von der Aktion, nicht immer muss man mit Ellenbogen vorausgehen – manchmal reicht schon ein klärendes Gespräch. Egal was ihr braucht, wir werden euch kompetent unterstützen.

Immer wieder werdet ihr von uns hören, im Rahmen von gemeinsamen Aktionen zum Kennenlernen, Weiterbilden oder Lautwerden.
Wir freuen uns, euch kennen zu lernen. Meldet euch! | https://www.gew-hb.de/kontakt/ oder krieger@gew-hb.de (Katharina Krieger).

Hilfreiches für einen entspannten Start

Kleines A - Z für Referendar*innen

Das AGG gilt für alle Beschäftigten. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§1 AGG). Wesentlich für die Beschäftigten ist, dass sie ein Recht haben (§13 AGG), sich bei der zuständigen Stelle der Dienststelle zu beschweren, und das Ergebnis der Prüfung der Beschwerde der/dem Beschwerde führenden Beschäftigten mitzuteilen ist. Beratung und Unterstützung für Betroffene gibt es besonders beim Personalrat Schulen, der Frauenbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung.

Der Ausbildungspersonalrat am Landesinstitut für Schule (LIS) ist die gewählte Interessenvertretung der Referendar*innen in allen Fragen der Ausbildung. Der APR berät und unter-stützt bei Problemen und Konflikten mit dem LIS oder einzelnen Fachleiter*innen. Der APR wird jährlich neu gewählt und ist auf neue engagierte Kolleg*innen angewiesen. Die GEW hält für den APR zur Unterstützung ein breites Angebot an Informationsmaterialien und Rechtsberatung bereit. Der APR arbeitet zusammen mit dem für alle Beschäftigten an Schulen – auch Referendar*innen! - zuständigen Personalrat Schulen, der die Kolleg*innen in allen arbeitsbezogenen Problemen und Konflikten berät und unterstützt.

Gerade Referendar*innen kämpfen unter großem Zeitdruck an mehreren „Fronten“ gleich-zeitig und sind - nicht zuletzt durch widersprüchliche Anforderungen - noch stärker als andere mit Konflikten belastet. Es gibt verschiedene Einrichtungen, bei denen sie sich dann Unterstützung holen können.

  • Im Fall von Konflikten mit Schüler*nnen oder Eltern ist die/der erste Ansprechparter*in die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer, die Profillehrerin/der Profillehrer bzw. die Mentorin/der Mentor. Je nachdem wie die Stimmung im EW-Seminar ist, kann man dort auch den Umgang mit speziellen Problemlagen besprechen.
  • Im Fall von Konflikten mit Kolleg*innen sollte man sich an seine Mentorin/seinen Mentoroder irgendeine andere Kollegin/einen Kollegen des Vertrauens wenden. Auch die/der Ausbildungsbeauftragte oder die Seminar-/Fachleiter*innen können eine Hilfe sein.
  • Im Fall von Konflikten mit der Schulleitung sollte man überprüfen, ob es an der Schule einen Personalausschuss gibt. Dieser kann bei kleineren Problemen und Unstimmigkeiten beraten und bei Gesprächen begleiten. Wenn es sich jedoch um größere Konflikte handelt, kann man an dieser Stelle auch den Personalrat und/oder die Frauenbeauftragte kontaktieren, sich dort beraten lassen und sich bei einer Lösung unterstützen lassen.
  • Im Fall von Konflikten innerhalb der Ausbildung mit Fach- oder EW-Leiter*innen ist es sinnvoll, sich an den APR (Ausbildungspersonalrat) zu wenden. Dort werden alle Probleme und Anfragen – ebenso wie beim PR (Personalrat-Schulen) – vertraulich behandelt. Wenn ihr befürchtet in Prüfungen ungerecht beurteilt zu werden, habt ihr das Recht dortzusätzlich zur / zum Vertrauensreferendar*in eine Person vom PR oder vom APR einzuladen, die das ganze begleitet und bei der Besprechung dabei ist.Ganz unabhängig von der Art der Konflikte ist es natürlich gut, wenn man sich Strukturen schafft, in denen man sich mit anderen „Betroffenen“ zusammentut, die vielleicht gar nicht an der eigenen Schule sind.

1. Beurlaubung von den schulischen Verpflichtungen seitens der Schulleitung

Die Schulleitung kann Lehrkräften oder Referendar*innen Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung/Bezüge bis zum Umfang von drei Tagen erteilen, wenn der Vertretungs-unterricht gesichert ist. Sollte es bei der Genehmigung durch die Schulleitung zu Problemen kommen, bitte an den Personalrat Schulen wenden. Urlaub aus persönlichen Anlässen kann gemäß § 19 Abs. 1 Bremische Urlaubsverordnung bzw. § 52 BAT u. a. in folgenden Fällen gewährt werden:

Anlass Beamte andere Beschäftigte
Niederkunft der EhefrauEin ArbeitstagEin Arbeitstag
Tod des Ehegatten, Kindes oder ElternteilsZwei ArbeitstageZwei Arbeitstage
Umzug aus dienstlichen GründenNicht ausdrücklich geregeltEin Arbeitstag
Ehrenämter bei gesetzlicher VerpflichtungNicht ausdrücklich geregeltFortzahlung der Vergütung nur, wenn keine Ersatzansprüche
Teilnahme an Tagungen (gewerkschaftl., politisch etc.)Bis zu 5 Tagen im KalenderjahrBis zu 6 Tagen im Kalenderjahr
sonstige dringende Fällebis zu 3 Tage durch den Dienstvorgesetzten 

 

2. Beurlaubung durch das LIS

Wenn man triftige Gründe hat, aus denen man eine längere Auszeit vom Referendariat braucht, kann man am LIS einen Antrag auf Beurlaubung von bis zu einem halben Jahr stellen. Das LIS hat sich in solchen Fällen bisher immer sehr kooperativ gezeigt. Man erhält während dieser Zeit keine Bezüge, aber verliert auch nicht den Referendariatsplatz.

Die ersten sechs Monate des Referendariats ist die sog. Eingangsphase. Diese Phase dient der Orientierung an der Einsatzschule, dem Kennenlernen der Strukturen und des Kollegiums bzw. der relevanten Fachkolleg*innen und gibt die Möglichkeit, von Hospitationen im Unterricht der eigenen Fächer sowie auch fachfremd. Für diese Phase muss die Ausbildungs-schule bzw. die Schulleitung für jede Referendarin/jeden Referendar einen individuellen Ausbildungsplan erstellen und mit ihr/ihm besprechen. Falls das nicht von selbst passiert, sollte man nachhaken. Diesen Plan, den ihr für die eigene Orientierung und für das Portfolio braucht, steht aber nicht von vornherein endgültig fest, sondern kann im Laufe der Zeit nochangepasst werden.

Wir raten dringend, möglichst viel zu hospitieren und Fachkolleg*innen zu finden, mit denen ihr gut zusammenarbeiten könnt und die sich besonders als Mentor*innen eignen. Besser ist es, ihr kümmert euch selber aktiv darum. Wenn ihr eine bestimmte Kollegin/einen bestimmten Kollegen als Mentor*in möchtet, dann kann diese/dieser dabei mithelfen, diesen Wunsch bei der Schulleitung durchzusetzen. Eine gute Betreuung und Unterstützung ist wirklich Gold wert.

Die für alle Lehrkräfte geltende „Fortbildungsverordnung“ gilt für Referendar*innen nicht, da sie sich ja noch in der Ausbildung befinden. Es kann aber sinnvoll sein, an schulinternen Kollegiumsfortbildungen teilzunehmen, wenn sie der eigenen Arbeit dienen.

Alle Beschäftigten, auch Referendare, haben nach dem Grundgesetz das Recht, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein. Die Gewerkschaft vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern z.B. bei Tarifverhandlungen und ggf. mit Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik. Dadurch stellt die Gewerkschaft sicher, dass die Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen, die Bezahlung und die Arbeitszeit nicht willkürlich verschlechtern können. Logisch: Je höher der Anteil der Beschäftigten in der Gewerkschaft ist, desto mehr kann die Gewerkschaft für die Beschäftigten durchsetzen.

Die zuständige Gewerkschaft für Lehramtsreferendar*innen und Lehrkräfte im Bereich Schulen ist die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft/GEW. Gewerkschaftsmitglieder haben einen Rechtsanspruch auf alle Leistungen aus den entsprechenden Tarifverträgen, Nicht-Mitgliedern können diese (z.B. Gehaltserhöhungen) verweigert werden. Darüber hinaus haben Gewerkschaftsmitglieder in der Regel z.B. in der GEW Anspruch auf berufliche Rechtsberatung und Rechtsschutz sowie eine Berufshaftpflicht- und Schlüsselversicherung. Sie sind bei Arbeitskampf und Streik geschützt und erhalten Streikgeld. GEW-Mitglieder erhalten die Monatszeitschriften „Erziehung und Wissenschaft“ und „blz“ (für Bremen) und „Praxishilfen“ kostenlos.

Die „Junge GEW“ ist die aktive Gruppe junger GEW-Mitglieder (bis etwa 35 Jahre), in der jede/r die Interessen der jungen Kolleg*innen an den Schulen, ihre/seine Interessen selbst vertreten kann. Die Junge GEW fördert:

  • den gemeinsamen Austausch und die Diskussion von Schulerfahrungen, Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und Bildungspolitik,
  • die gegenseitige Unterstützung bei Arbeit, Problemen und Erfolgserlebnissen und dar-über hinaus (denn es gibt auch ein Leben außerhalb von Schule und Unterricht).

Dadurch machen sich die Kolleg*innen gegenseitig das Leben leichter.

Fachkonferenzen
Mindestens einmal im Halbjahr finden Fachkonferenzen in jedem Unterrichtsfach – teilweiseauch schulübergreifend – statt. Die Fachkonferenz wird von dem/der jeweiligen Fachsprecher/Fachsprecherin geleitet. Alle Kolleg*innen, die das betroffene Fach unterrichten, werden dazu eingeladen, also auch die Referendar*innen. Dort werden alle Fragen geklärt, die das Fach betreffen: Wie wird das zugewiesene Budget verwendet? Welche Unterrichts-materialien werden angeschafft? Welche Unterrichtsschwerpunkte werden zu welchem Zeitpunkt unterrichtet? Wie lassen sich bestimmte Aufgaben koordinieren? Wie kann man effizient kooperieren und Material austauschen? ...und vieles mehr. Da ihr im Laufe des Referendariats eine Konferenz leiten solltet, empfiehlt es sich, eine Fachkonferenz zu leiten, da ihr dort im kleinen Kreise mit Kolleg*innen sitzt, von denen ihr einige schon kennt.

Gesamtkonferenz
Zur Gesamtkonferenz gehören alle an Schule Beteiligten, also Lehrer*innen, pädagogische Mitarbeiter*innen, Fachkräfte für Inklusion, Sozialpädagog*innen... und auch Referendar*innen (stimmberechtigt!). Sie findet – je nach Schule – einmal im Halbjahr bis einmal monatlich nachmittags statt und wird sehr unterschiedlich gestaltet. „Die Gesamtkonferenz berät über grundsätzliche Fragen der pädagogischen und fachlichen Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule sowie über grundsätzliche Frage der Gestaltung von unterrichtsergänzenden und – unterstützenden Arbeit.“ (§36(1) des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes [BremSchVwG]). Eigentlich sollte die Gesamtkonferenz bei Themen wie Unterrichtsmethoden, Schulkonzept, Leistungsbewertung, Förderkonzepten, Evaluation, Vertretungsregelung, Teilzeitregelung, Fortbildungsprogramm usw. mitentscheiden, aber an vielen Schulen ist sie zu einer „Informationsveranstaltung“ degeneriert. Wenn die Gesamtkonferenz ihre Rechte der Mitgestaltung nicht wahrnimmt, kann die Schulleitung entscheiden! (Mehr dazu: Im Seminar-Programm der GEW finden sich deshalb Seminare zu Konferenz-rechten! www.gew-hb.de/Seminare).

Abteilungskonferenz 
Die Gesamtkonferenz kann die Bildung von Teilkonferenzen für einzelne Abteilungen, Schulstufen oder Bildungsgänge beschließen. Alle, die dort arbeiten – also auch Referendar*innen- werden zu einer Teilkonferenz, die sie betrifft, eingeladen. Die Teilkonferenzen nehmen die Aufgaben der Gesamtkonferenz wahr, soweit sie die jeweilige Organisationseinheit allein betreffen.

Schulkonferenz
In die Schulkonferenz werden nur einige wenige Vertreter*innen des unterrichtenden und nicht unterrichtenden Personals gewählt. Außerdem nimmt die Schulleitung teil, sowie Schüler*innen- und Elternvertreter*innen. Da Referendar*innen nur kurz an den Schulen sind, werden Sie praktisch nie in die Schulkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz findet mindestens zweimal im Halbjahr (i.d.R.) abends statt. Ihre Aufgaben sind im Schulverwaltungsgesetz festgelegt. Sie ist das oberste Entscheidungsorgan der Schule. Dennoch können Beschlüsse der Schulkonferenz innerhalb von 14 Tagen mit einer Mehrheit der Gesamtkonferenz angefochten werden. “Nach einem Beratungs- und Schlichtungsverfahren beschließt die Schulkonferenz erneut. Der erneute Beschluss ist bindend.“ (§31 BremSchVwG). (Die GEW bietet dazu spannende Seminare an: www.gew-hb.de/Seminare)

Kürzere Erkrankungen:
Bei kürzeren Erkrankungen müssen Referendar*innen – je nachdem, wo sie an diesem Tag erwartet werden - sowohl in der Schule als auch im LIS Bescheid sagen, dass sie nicht kommen. Ab dem Morgen des vierten Tages muss die Bescheinigung eines Arztes vorliegen. Ihr bekommt drei Atteste (gelbe Zettel) vom Arzt/der Ärztin. Das Attest, in dem keine Krankheit steht, muss man im LIS-Sekretariat abgeben, das andere muss man der Krankenkasse zuschicken. Der dritte Durchlag ist für eure Unterlagen. Die Tage des Wochenendes zählen mit, d.h.wer an einem Freitag fehlt, muss am Montagmorgen das Attest vorliegen (weil der Samstag und der Sonntag eben mitzählen), oder wieder am Arbeitsplatz erscheinen.

Häufige oder mittellange Erkrankungen:
Die Dienststellenleitung ist verpflichtet, allen Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten ununterbrochen oder insgesamt länger als 42 Tage erkrankt waren, ein Gesprächsangebot zumachen, um gesundheitsfördernde Maßnahmen einzuleiten. In diesem BEM- (Betriebliches Eingliederungs- Management-) Gespräch geht es darum, die Arbeitsbedingungen anzusprechen, die die Arbeitsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen können, und ob vor Ort Maßnahmen dagegen ergriffen werden können, die die gesundheitliche Situation verbessern könnten. Die Erkrankung selbst ist nicht Thema des Gesprächs. Es ist sehr hilfreich, wenn dort auch Personalvertretungen (Ausbildungspersonalratsmitglied, Personalratsmitglied, Frauen-beauftragte, Schwerbehindertenvertreter*in) teilnehmen, ferner die Vertrauensärzte des fachärztlichen Dienstes zur Beratung und/oder eine Person des persönlichen Vertrauens. Ihr könnt das BEM-Gespräch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Aber: Es ist es eine gute Möglichkeit, die eigene Arbeitssituation zu reflektieren, welche Elemente der Ausbildung, die Gesundheit negativ beeinflussen.

Längere Erkrankungen:
Wenn ihr mehr als drei Monate am Stück, oder öfter wiederholt aus denselben Krankheitsgründen fehlt, ist es angezeigt, zur Amtsärztin/zum Amtsarzt geschickt zu werden. Diese/r soll feststellen, ob die Arbeitsfähigkeit in absehbarer Zeit wiedererlangen werden kann. Der Arzt/die Ärztin soll dabei beurteilen, ob das Referendariat voraussichtlich noch mit Erfolg abgeschlossen werden kann. Vor diesem Besuch sollte man sich Klarheit darüber verschaffen, was man selbst möchte und sich Unterstützung und Beratung von APR und Personalrat holen. In Folge einer schweren Krankheit fühlen sich viele noch nicht wieder in der Lage, mit der regulären Stundenzahl zu unterrichten; so besteht die Möglichkeit, die Arbeit zunächst mit reduzierter Stundenzahl wiederaufzunehmen, dazu gibt es ein Wiedereingliederungsverfahren (Information beim Personalrat Schulen).

Mutterschutz:
Sobald eine Schwangerschaft bekannt wird, ist eine Schwangerschaftsanzeige beim LIS zu empfehlen. Diese Mitteilung kann formlos sein, persönlich, telefonisch oder schriftlich. Sobald die/der Vorgesetzte von der Schwangerschaft weiß, ist sie/er verpflichtet, die Referendarin das Formular „Schwangerschaftsanzeige“ ausfüllen zu lassen. Von der Mitteilung der Schwangerschaft bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Immunschutz der Schwangeren geklärt ist, muss die Schwangere von der Arbeit mit Kindern befreit werden. Bis zur Niederkunft kann sie sich von Hofaufsichten oder vom Sport- und Schwimmunterricht befreien lassen. Sechs Wochen vor der Geburt tritt ein Beschäftigungsverbot ein; die Schwangere kann auf freiwilliger Basis weiterarbeiten, diese Entscheidung kann aber jederzeit widerrufenwerden. Nach der Geburt tritt ein absolutes Beschäftigungsverbot für die Dauer von acht Wochen ein. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.

Verlängerung des Referendariats:
Die ausgefallene Arbeitszeit kann - aber muss nicht - rangehängt werden. Wenn es zum Schluss jedoch zeitlich knapp wird, ist es für eine junge Mutter sehr einfach, eine Verlängerung um die Zeit ihrer Abwesenheit (Krankheit, Mutterschutzzeiten) zu erreichen.

Bezüge, Beihilfe, Krankenkasse:
Beamtinnen, auch die auf Probe, erhalten während der Mutterschutzfrist die vollen Bezüge vom Arbeitgeber. Die Bezüge für Angestellte setzen sich aus dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und den Bezügen vom Arbeitgeber zusammen.Probleme gibt es bei privat versicherten Angestellten: Die Performa Nord geht davon aus, dass alle Angestellten gesetzlich krankenversichert sind und zahlt deshalb lediglich den Differenzbetrag zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem monatlichen Nettogehalt. Alle Beamtinnen erhalten auf Antrag Beihilfe für eine Babyausstattung (ca 126 Euro). Dieser Antrag muss über den Dienstweg (Hauptseminarleiter*innen am LIS) an die Beihilfestelle gerichtet werden.

Elternzeit:
Unmittelbar im Anschluss an die o. g. Mutterschutzfrist kann Elternzeit in Anspruch genommen werden. Diese muss spätestens sieben Wochen vor Beginn, also etwa eine Woche nach der Geburt, beantragt werden. Gleichzeitig muss erklärt werden, wie lange sie dauern soll. Wird die Anmeldefrist von sieben Wochen nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn entsprechend. Die Elternzeit kann vom Vater oder der Mutter (sowohl anteilig von jedem Elternteil allein oder gemeinsam), wenn beide im selben Haushalt leben, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes genommen werden. Die Zeit der Mutterschutzfrist wird angerechnet. In der Elternzeit erhalten Beamtinnen Beihilfe, Angestellte sind weiterhin pflichtversichert. Angestellte, die privat versichert sind, erhalten lediglich einen gesetzlichen Zuschuss von zirka 30 Euro. Solange sich ein/e Referendar*in in Elternzeit befindet, wird ihr/sein Platz reserviert, sodass sie/er anschließend direkt mit der Ausbildung fortfahren kann.

Stillzeiten:
Auf Grundlage der Mutterschutzverordnung und des Mutterschutzgesetzes haben die GEW und der Personalrat Schulen 1985 folgende Regelung mit dem Arbeitgeber vereinbart: Täglich soll mindestens einmal eine Stunde oder zweimal eine halbe Stunde entsprechend dem Wunsch der Beschäftigten zum Stillen für Voll- und Teilzeitbeschäftigte gewährt werden, die von der Unterrichtsverpflichtung abgezogen werden. Für Referendar*innen sollte dieses analog umgesetzt werden. Die Vorlage einer Stillbescheinigung genügt.

Elterngeld:
Zuvor berufstätige Mütter oder Väter erhalten 67% des Nettolohns der vergangenen zwölf Monate (vor dem Mutterschutz). Alleinerziehende und Geringverdienende erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 300 Euro. Das Elterngeld gibt es zusätzlich zum Kindergeld. Mutterschaftsgeld und Elterngeld eines älteren Kindes werden nicht angerechnet. Elterngeld gibt es mindestens zwölf Monate, zwei weitere Monate werden gezahlt, wenn auch der zweite berufstätige Elternteil für zwei Monate die Kinderbetreuung übernimmt. Berufstätige Alleinerziehende bekommen volle 14 Monate Elterngeld bezahlt. Andere Regelungen gibt es bei Geschwisterkindern, Mehrlingsgeburten und Adoptionen. Genaue Auskünfte erteilen die Elterngeldstellen in Bremen (Amt für SozialeDienste und Stadtamt | siehe Adressteil)

Oft wird seitens der Schulleitung der Wunsch an die Referendar*innen herangetragen, dass über das vorgesehene Stundenkontingent hinaus gearbeitet werden soll. Natürlich ist es gerade für Referendar*innen schwierig, auf eine mehr oder weniger dringende Bitte der Schulleitung mit „nein“ zu antworten. Ganz allgemein gilt immer bei solchen Fragen der Schulleitung den Satz im Kopf parat zu haben: „Ich überlege mir das in Ruhe.“ Auf keinen Fall sofort zusagen, sondern immer noch mal mit anderen Leuten (Kolleg*innen, Ausbilder*innen, Mit Referendar*innen) die Lage besprechen. Da gibt es verschiedene typische Situationen, mit denen Referendar*innen konfrontiert werden könnten:

  • Referendar*innen werden von Schulleitungen gebeten (bzw. erhalten viele die Auskunft: „Es geht nicht anders!“) schon von Anfang an eigenverantwortlichen Unterricht zu erteilen. Laut § 3 Abs. 2 Nr. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung kann ein/e Referendar*in während der Eingangsphase bis zu 6 Unterrichtsstundenselbst verantworteten Unterricht durchführen, aber nur in „gegenseitigem Einvernehmen“. Wenn man sich noch zu unsicher fühlt, hat man das Recht, dieses auf jeden Fall abzulehnen. Diese in der Eingangsphase abgeleisteten Stunden werden auf die Gesamtsumme des „selbständigen Unterrichts“ im Referendariat angerechnet (vergl. § 3 Abs. 3 Nr. 3).
  • Viele kommen mit dem geringen Gehalt nicht aus und möchten sich zusätzlich Geld verdienen. Es ist erlaubt, bis zu 5 Unterrichtsstunden bzw. 8 Zeitstunden zusätzlich zu arbeiten. Nebentätigkeiten müssen bei verbeamteten Referendar*innen vom LIS genehmigt werden, angestellte Referendar*innen müssen diese nur anmelden. Nebentätigkeiten werden in der Regel genehmigt, falls nicht: an den Personalrat Schulen wenden.
  • Einige haben den Wunsch, an der Ausbildungsschule zusätzlich Unterricht zu erteilen. So eine zusätzliche Unterrichtsverpflichtung sollten aber nur Referendar*innen eingehen, die bereits über Unterrichtserfahrung und –material verfügen. Es ist ratsam, sich nicht auf die gesamte Referendariatszeit festzulegen, sondern vielleicht zunächst nur auf ein Halbjahr. Dann kann jede/r einschätzen, welchen Aufwand diese Mehrarbeit erfordert und ob diese Mehrarbeit wirklich in Prüfungsphasen noch zu schaffen ist, ohne dass die Belastung zu groß wird und der Prüfungserfolg beeinträchtigt wird. Die Note ist später eines der Haupt-Einstellungskriterien; das sollte niemand aus den Augen verlieren .

Die Personalakte wird in der Dienststelle geführt, bei den fertigen Lehrer*nnen ist diese die Senatorin für Bildung, bei Referendar*innen wird die Personalakte im LIS aufbewahrt. Dort sind alle offiziellen Behördenschreiben abgeheftet. Eine zweite Personalakte oder Nebenaktedarf nirgendwo geführt werden. Auf Wunsch kann jede/r Einsicht in ihre/seine Personalakte nehmen. Grundsätzlich gilt, dass den Beschäftigten jedes Schriftstück vor Aufnahme in die Personalakte zur Kenntnis gebracht werden muss. Darüber hinaus ist der/dem Beschäftigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Stellungnahme muss mit in die Personalakte aufgenommen werden. In der Schule dürfen nur die Daten der Kolleg*innen in Handakten gespeichert werden, die benötigt werden, um den Schulbetrieb zu organisieren. Hierzu zählen Krankheitszeiten, dienstliche Beurlaubungen, Sonderurlaub, Unterrichtseinsatz usw.

Nach § 76 BremSchVwG können die Gesamtkonferenz und der Beirat des nichtunterrichtenden Personals einen Personalausschuss wählen, der aus zwei Vertreter*innen der Gesamtkonferenz und einer/m Vertreter*in des nichtunterrichtenden Personals besteht. Der Personalausschuss berät die/den Schulleiter*in in Angelegenheiten der Beschäftigten und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Viele Schulen haben solche Personalausschüsse gegründet. Referendar*innen sollten sich erkundigen, ob es an der eigenen Ausbildungsschule so etwas gibt. Im Falle eines Konfliktes mit beispielsweise der Schulleitung oder der/dem Fortbildungsbeauftragten, kann ein Personalausschussmitglied beraten, bei vermitteln, bzw. bei Gesprächen unterstützen. Wenn das Problem für den Personalausschuss zu heikel ist, gibt es noch den Ausbildungspersonalrat (bestehend aus Referendar*innen, sein Büro ist im LIS) bzw. den Personalrat-Schulen (bestehend aus Kolleg*innen aus den Schulen, das Büro ist in der Innenstadt). Alle Adressen gibt es im Anhang.

Der Personalrat Schulen ist die gewählte Interessenvertretung aller Beschäftigten an den Bremer öffentlichen Schulen (Lehrkräfte, Referendar*innen, Schulsozialarbeiter*innen, pädagogische Mitarbeiter*innen, Verwaltungskräfte, Fachkräfte für Inklusion,...) – auch, wenn sie bei einem anderen Träger beschäftigt sind. Er berät, unterstützt und vertritt die Beschäftigten gegenüber den Schulleitungen und gegenüber der Bildungsbehörde. Für Referendar*innen gibt es zusätzlich noch den Ausbildungspersonalrat für Ausbildungsfragen.Jede Stadtgemeinde hat einen eigenen Personalrat.

Kontakt:
pr-schulen@schulverwaltung.bremen.de
Tel: 0421/361-4667 und –6044
Fax 361-16291

pr-schulen-vorstand@magistrat.bremerhaven.de
Tel: 0471/590-26 02 und – 27 54
Fax 590-30 10

Der Personalrat Schulen wird wie der Gesamtpersonalrat (GPR) und die Frauenbeauftragte alle 4 Jahre gewählt. Wählen und gewählt werden dürfen alle regelmäßig Beschäftigten, die weisungsgebunden an Schulen tätig sind. Bei der Wahl zum Personalrat Schulen hat die GEW eine Beamt*innen-Liste und eine Arbeitnehmer*innen-Liste, um die Interessen der Kolleg*innen im Personalrat zu vertreten. Bei der Wahl zum Gesamtpersonalrat kandidiert die GEW auf einer gemeinsamen DGB-Liste zusammen mit den anderen Gewerkschaften. An den Personalratswahlen können und sollten sich auch die Referendar*innen beteiligen, um die Interessenvertretungen zu stärken.

Neben den Personalversammlungen des APR (nur für Referendar*innen) findet mindestens zweimal pro Jahr eine Personalversammlung (PV) für alle (!) statt, auf der der Personalrat über wichtige Themen informiert. Diese Veranstaltungen sollten unbedingt genutzt werden. Dort bekommt man einen Einblick in das, was an anderen Schulen so passiert. Die PV kann einen Überblick über die neuesten Entwicklungen und Tendenzen vermitteln und jede/r hat die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Kolleg*innen der eigenen Meinung Ausdruck zu verleihen, indem z.B. über Anträge abgestimmt wird, die der Senatorin für Bildung vorgelegt werden. Alle Beschäftigten, selbstverständlich auch die Referendar*innen, haben das Recht an den Personalversammlungen teilzunehmen - auch während der Unterrichts- oder Seminarzeit. Weg- und Pausenzeiten müssen bei der Festsetzung des Unterrichtsendes aus-reichend berücksichtigt werden. Personalversammlungen gelten als Arbeitszeit. Bei Problemen direkt an den Personalrat Schulen wenden.

In unregelmäßigen Abständen gibt der Personalrat Schulen „PR-Infos“ mit wichtigen Informationen zu Arbeitsbedingungen, rechtlichen Veränderungen und schulpolitischen Problemen heraus. Sie sind gerade für Referendar*innen eine gute Informationsquelle zu über die eigene Schule hinausgehenden Fragen. Bitte bei der Schule nachfragen!

Je nach Schulprogramm und Konferenzbeschluss ist die Anzahl der Präsenztage an den Schulen unterschiedlich: Es ist in der Regel mindestens einer, teilweise aber auch drei (maximal fünf). Referendar*innen sind nicht verpflichtet in vollem Umfang an allen teilzunehmen, sondern können dieses anteilig machen. Es empfiehlt sich, das Vorgehen mit den anderen Referendar*innen der Schule abzusprechen. Wenn alle die Anwesenheit gleich handhaben, ist die Angst unbegründet, einen schlechten Eindruck bei der Schulleitung zu hinterlassen. Ebenso empfiehlt es sich, die Teilnahme an anderen schulischen Zusatzveranstaltungen miteinander abzusprechen.

Die Präsenzzeiten für Lehrkräfte sind in der Präsenzzeitverordnung geregelt. Da an den Schulen in unterschiedlicher Form oft wöchentlich „Kooperationszeiten“ der Lehrkräfte stattfinden, hat das natürlich auch Auswirkungen auf die Referendar*innen, die mit ihren Kolleg*innen kooperieren. Für Referendar*innen ist die Präsenzzeitverordnung jedoch nicht verbindlich, sodass sie ihre Kooperation nach inhaltlichen Gesichtspunkten organisieren können.

Referendar*innen sind in der Regel „auf Widerruf“ bis zum Ende ihrer Ausbildung verbeamtet. Die Lebenszeitverbeamtung erfolgt erst mit einer Festeinstellung nach der Ausbildung (siehe: Übernahme in den Schuldienst).Das Bremische Beamtengesetz lässt eine Verbeamtung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen (Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, EU-Staatsangehörigkeit) bis zu einer Altersgrenze von 45 Jahren zu. Nach einem halben Jahr werden die Schulleitungen dazu aufgefordert, ein erstes Zwischengutachten zu erstellen. Gegen Ende der Probezeit, also nach drei Jahren, wird dann das endgültige Bewährungsgutachten erstellt. Beide Gut-achten müssen den Betroffenen offengelegt werden. Grundsätzliche Empfehlung: Deuten sich Konflikte an einer Schule an, die zu Problemen bei dem Gutachten führen könnten, solltet ihr euch sehr frühzeitig an den Personalrat Schulen wenden. Wenn das Bewährungsgutachten einmal offiziell geschrieben ist, ist es sehr aufwendig, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Bei positiver Bewertung am Ende der Probezeit erfolgt die Lebenszeitverbeamtung. Die einzige Möglichkeit, die Probezeit zu verkürzen, ist es vergleichbare Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst vorzuweisen. Eine Verkürzung der Probezeit, zum Beispiel bei guter Examensnote, wie es sie in anderen Bundesländern gibt, ist zurzeit im Bundesland Bremen nicht möglich.

In der Prüfungsphase ist die Funktion der Vertrauensreferendarin/des Vertrauensreferendars sehr wichtig („eine Referendarin oder ein Referendar als beratendes Mitglied“ der Prüfungskommission, vergl. § 15 Abs. 2 Nr. 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehrämter – APV-L). Zum einen könnt ihr, wenn ihr selber diese Funktion ausübt, schon wichtige Erfahrungen machen, wie Prüfungen ablaufen und die Mitreferendarin/den Mitreferendar unterstützen. Bei der eigenen Prüfung ist diese Unterstützung durch Referendarskollg*innen unverzichtbar, da manchmal Probleme auch überraschend dort auftreten, wo sie überhaupt nicht erwartet wurden.Nach § 9 Abs. 1 besteht die 2. Staatsprüfung aus folgenden Teilen:

  • dem Kolloquium zu einer Präsentation,
  • zwei Unterrichtspraktischen Prüfungen und
  • dem Prüfungsgespräch.

Abs. 2 lautet: „Ausbildungsbegleitend wird ein Gutachten der Ausbildungsschule erstellt“.Das Nähere regeln die entsprechenden Paragraphen der Prüfungsordnung, diese sollten in den Seminaren besprochen werden.Nicht bestandene Prüfungsteile können einmal wiederholt werden. Genaueres findet sich in § 27.

Im Rahmen des Referendariats ist jede/r verpflichtet, an einer Schulfahrt oder Exkursion teil-zunehmen. Theoretisch haben alle Bediensteten, die aus dienstlichem Anlass an einer Schul-fahrt teilnehmen, Anspruch auf Erstattung der Reisekosten. Für Unterkunft werden bis zu 11 Euro und für Verpflegung bis zu 12 Euro pro Tag erstattet. Die notwendigen Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt werden erstattet, Fahrtkosten am Aufenthaltsort nur bis zur Höhe von insgesamt 11 Euro. Nachgewiesene Nebenkosten (Eintrittsgelder für Museen, Theater usw.) werden bis zu einer Höhe von insgesamt 13 Euro erstattet. So ist die Theorie. In der Praxis steht den einzelnen Schulen ein sehr begrenztes Reisekostenbudget zur Verfügung und viele Lehrkräfte verzichten auf die Erstattung seitens der Schule. Der Verzicht auf die gesamten oder anteiligen Reisekosten ist aber nur zulässig, wenn die Initiative zu diesem Verzicht vom Dienstreisenden ausgeht. Näheres ist in den „Richtlinien über Schulfahrten und Exkursionen“(Erlass 4/2006) beschrieben. Referendar*innen sollten auf jeden Fall in der Schule nachfragen, ob das Reisekostenbudget schon ausgeschöpft ist, oder ob es vielleicht auch andere Möglichkeiten der finanziellen Hilfe bei einer Fahrt gibt. Verzichten müssen sie auf ihre Kostenerstattung nicht. Hier hat die GEW-Fraktion im Personalrat Schulen erstritten, dass diese Kostenübernahmen zukünftig transparent geregelt werden.

Das Schulgutachten wird unter Verantwortung der Schulleitung erstellt. In dem Zeitraum nach dem „Kolloquium zu einer Präsentation“ wird es mit der Referendarin/dem Referendar erörtert und in Kopie ausgehändigt. Die Schule übermittelt es dem Staatlichen Prüfungsamt (StaPa).

Die Form des Schulgutachtens ist nicht vorgeschrieben. Die Schulleitung kann das Formblatt, das für sonstige Mitarbeiter*innen verwendet wird, nehmen oder aber auch eine eigene Form wählen. Entscheidend ist, dass das StaPa dieses akzeptiert. (Das StaPa hat keine genaueren Vorgaben.)

Das Schulgutachten wird in der Personalakte mit abgeheftet. Wenn ihr mit dem Gutachten nicht einverstanden seid, habt ihr die Möglichkeit, eine eigene Stellungnahme dazu zu schreiben. Diese muss in die Personalakte mit aufgenommen werden, verändert jedoch nicht die Note. Veränderungen der Note, können meist nur durch gerichtliche Schritte erreicht werden. Das Verfahren dauert dann zwar lange, ein Erfolg bei nachweislichen Mängeln des Gutachtens ist jedoch nicht unwahrscheinlich. Für GEW-Mitglieder empfiehlt sich im Vorfeld eine Beratung durch den GEW-Rechtsschutz.

In Deutschland gibt es ca. 8 Millionen Menschen, die als schwerbehinderte Menschen anerkannt sind. Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Auf Antrag der/des Betroffenen wird vom zuständigen Versorgungsamt unter Berücksichtigung der Befunde und Atteste der behandelnden Ärzt*innen nach festen Anhaltspunkten der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Für schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Dienst in Bremen (auch Eigenbetriebe etc.) gibt es eine umfassende Integrationsvereinbarung und für Lehrkräfte im Bereich der Senatorin für Bildung ergänzende Regelungen zum Erschwernisausgleich.

Besondere Regelungen für schwerbehinderte Lehrkräfte/Referendar*innen sind u.a.:

  • Schwerbehinderte dürfen nicht zu Mehrarbeit herangezogen werden, (das dürfen Referendar*innen jaohnehin nicht)
  • kein Einsatz an mehreren Standorten gegen den Willen der Betroffenen, (das ist bei Referendar*innen in der Regel auch nicht der Fall)
  • bevorzugte Einstellung/Beförderung bei im Wesentlichen gleicher persönlicher und fachlicher Eignung
  • Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung: bei voller Stelle je nach GdB 2 - 4 Wochenstunden (bei Teilzeitbeschäftigung anteilig) Dies konnte für Referendar*innen leider – bis jetzt – noch nicht erreicht werden.
  • Befreiung von der Pausenaufsicht für bestimmte Gruppen von schwerbehinderten Menschen.
  • Berücksichtigung berechtigter Wünsche bei der Stundenplangestaltung.
  • Falls schwerbehinderte Referendar*innen eine Verlängerung ihres Referendariats wünschen, ist dies bisher sehr unbürokratisch und problemlos möglich.

Sexuelle Diskriminierung am Arbeitsplatz ist (selbstverständlich!) verboten. Hierzu gibt es eine Dienstanweisung zum Verbot der sexuellen Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz vom 23.03.1993, in der geregelt ist, welche Schritte die Betroffenen unternehmen und an wen sie sich richten können. Speziell für den Schulbereich sind am 09.01.2006 ergänzende Richtlinien erlassen worden, in denen vor allem die besonderen Pflichten der Schulleitung und der anderen Beschäftigten, aber auch die Rechte von Betroffenen berücksichtigt werden.

Bei Tarifverhandlungen und anderen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten kommt es an Schulen und am LIS zu Streiks und Aktionen. Streik ist ein Grund-recht für alle Beschäftigten, das von Artikel 9 des Grundgesetzes und den für Deutschland unmittelbar geltenden Bestimmungen des Europäischen Rechts sowie der Internationalen Arbeitsorganisation garantiert wird. Streiken dürfen alle Beschäftigten, die von der GEW oder anderen Gewerkschaften zum Streik (Warnstreik, Sympathie- oder Solidaritätsstreik, Erzwingungsstreik) aufgerufen werden. GEW-Mitglieder erhalten dabei Unterstützung, Streikgeld und Rechtsschutz von der GEW. Dies gilt auch für neu am Streiktag eingetretene Kolleg*innen. Nach dem momentan geltenden internationalen Recht dürfen Beamte nicht streiken. Die GEW hat immer wieder bekräftigt, dass Beamt*innen das Recht auf Streik nicht verwehrt werden darf. Ob es zu weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen wird, ist noch nicht klar; die Debatte wird derzeit lebhaft geführt. Um Problemen anderer Art vorzubeugen, werden von der GEW jedoch Beamt*innen auf Widerruf (Referendar*innen) und Beamt*innen auf Probe (die ersten 3 Jahre nach der Einstellung) nicht zum direkten Streik aufgerufen. Sie dürfen und sollten jedoch – wie alle anderen Beamt*innen auch – so-wohl Vertretungstätigkeit für streikende Kolleg*innen ablehnen als auch an Demonstrationen oder Kundgebungen in der unterrichts- und seminarfreien Zeit teilnehmen.

Sucht ist eine Krankheit und bedarf der Behandlung. Schon beim Verdacht einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit sollten Maßnahmen ergriffen werden. Angst vor falschem Handelnsollte nicht zur Untätigkeit führen. Informationen und individuelle Beratung erteilt, auch unter Wahrung der Anonymität, die Betriebliche Suchtkrankenhilfe Schulen in Bremen. In Bremerhaven ist die Betriebliche Suchtkrankenhilfe zu-ständig. Auch Selbsthilfegruppen finden dort statt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der „Dienstvereinbarung über den Umgang mit Suchtkranken oder Suchtgefährdeten“ festgelegt. Das erste Gespräch findet mit dem unmittelbar Vorgesetzten statt. Ist ein entsprechendes Verfahren eingeleitet worden, so ist der Ablauf verbindlich einzuhalten. Besteht bei Schülerinnen oder Schülern ein Suchtverdacht, so sind die „Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren“ (ReBUZ) zuständig. Leitlinien für das Verhalten bietet dienHandreichung „Suchtprävention und Umgang mit Suchtmittelkonsum, Sucht und Suchtgefährdung in der Schule“ für Bremen und Bremerhaven.

Die Übernahme in den Schuldienst nach dem Referendariat erfolgt nicht automatisch, auch nicht, wenn die Schulleitung das zusagt. Die Schulleitung ist nicht berechtigt, eine Einstellungzuzusichern! Die Einstellung erfolgt alleine durch die Bildungsbehörden (Achtung: Stadtstaat!Senatorin für Bildung in Bremen | Magistrat der Stadt Bremerhaven) im Rahmen eines regu-lären Einstellungsverfahrens, für das eine Bewerbung notwendig ist. Die Einstellung erfolgt nach „Eignung, Leistung und Befähigung“. Normalerweise ist das aber keine besondere Hürde, wenn nicht Bewerber*innen mit besseren Noten da sind. Die Stellenangebote können unter www.bildung.bremen.de bzw. schulportal.bremerhaven.de auch im Internet eingesehen werden. In Zeiten des Fachkräftemangels kann davon ausgegangen werden, dass alle, die ihre Prüfungen bestanden haben und der „Eignung, Leistung und Befähigung“ nichts entgegensteht, in den bremischen Schuldienst übernommen werden. Siehe auch: Probezeit und Lebenszeitverbeamtung

In der Eingangsphase (die ersten sechs Monate) können Referendar*innen (im Einvernehmen) bis zu 6 Stunden selbständig unterrichten. Anschließend muss jede/r bis zum Ende 10 Stunden eigenverantwortlich (in der Regel bedarfsdeckend) unterrichten. Die in der Eingangsphase unterrichteten Stunden werden angerechnet. Die beiden Mentor*innen bekommen jeweils eine Unterrichtsstunde für jede Referendarin/jeden Referendar, die/den sie be-treuen, zugewiesen. Es empfiehlt sich regelmäßige Beratungsstrukturen zu finden, vielleicht eine Stunde fest im Stundenplan zu verankern, in der sich Referendar*in und Mentor*in be-sprechen können.

Eine Verkürzung des Referendariats ist möglich, wenn man beispielsweise vorherige intensive Erfahrungen im Unterrichten nachweisen kann und die Fachleiter*innen und die EW-Leiter*innen zustimmen. Das ist natürlich besonders für diejenigen von Interesse, die ansonsten zu alt würden, um noch verbeamtet zu werden. In so einem Fall sollte man unbedingt versuchen, eine Verkürzung zu erreichen.

In bestimmten Fällen (Nichtbestehen von Prüfungsteilen, Krankheit, Schwerbehinderung, aber auch Mitarbeit im APR, Schwangerschaft/Geburt oder Schulwechsel) ist auf Antrag aucheine Verlängerung des Referendariats möglich.

Verbeamtete Vollzeitlehrkräfte können kurzfristig bis zu zwei Unterrichtsstunden in der Woche Mehrarbeit für beispielsweise Vertretungsunterricht angeordnet bekommen. Für Referendar*innen regelt § 3 Abs. 8 der APV-L den Vertretungsunterricht mit Bezug auf die Lehrerdienstordnung (§ 14 Abs. 3 Satz 3). Danach soll er im Rahmen des Ausbildungsunterrichts nicht mehr als 4 Unterrichtsstunden pro Monat umfassen. Der Umfang des Ausbildungsunterrichts darf durch Vertretungen nicht überschritten werden. Der Vertretungsunterricht soll nur in Ausbildungsfächern und nach Möglichkeit in bekannten Lerngruppen stattfinden. In den ersten drei Monaten findet kein Vertretungsunterricht statt. Der Referendar/die Referendarin kann ab dem 4. Monat zur Vertretung herangezogen werden und wird daran in für die Ausbildung geeigneter Weise herangeführt.

Schulleiter*innen sind nur im Rahmen des Schulbetriebs, Fachleiter*innen nur im Rahmen der Ausbildung befugt, Weisungen zu erteilen. Kolleg*innen und Mentor*innen haben keine Vorgesetztenfunktion und daher auch keine Weisungsbefugnis gegenüber Referendar*innen.

Lust auf GEW? Aber wohin?

Alle sind willkommen!

  • Ich möchte mitmachen. Habe aber wenig Zeit!
  • Wo bietet sich ein Einstieg? Wo sind die Ansprechpartner*innen?
  • Was brauche ich für Infos und Unterstützung?
  • Wo zeigt mir die GEW Auswege aus scheinbar ausweglosen Problemen?
  • Was ist mein individuelles Problem? Und an welcher Stelle kann ich mir der Solidarität meiner Kolleg*innen sicher sein?
  • Was brauche ich von der GEW für meine tägliche Arbeit?

Die GEW Bremen hat in den letzten Jahren viele neue junge Mitglieder hinzugewonnen. Wir mussten aber auch erkennen, dass unsere (Gremien-) Strukturen, Arbeits-weisen und Aktionen trotz des Zuwachses viele Mitglieder nicht wirklich erreichen.

Wer hat Lust?

Kontakt über: info[at]gew-hb.de

Praxishilfen der GEW für Lehrkräfte:

  • Unterrichtsstörungen
    Inhalt: Der Umgang mit schwierigen Situationen im Unterricht - er gehört zum Job und wird gelernt. Allheilmittel gibt es dabei gewiss nicht. Dennoch kann es helfen,den einen oder an-deren Hinweis nachzulesen und die eigene pädagogische Praxis zu erweitern.
  • Konflikt als Chance
    Als integrales Kernelement jedes schulischen Handelns beeinflussen Konflikte unsere tägliche Arbeit. Von der Art und Weise des Umgangs mit diesen Störungen hängen die persönliche Zufriedenheit und der Erfolg von Lehrer*innen und damit auch von Schüler*innen ab. Diese Broschüre gibt dazu viele wertvolle Tipps.
  • Zeitmanagement – Feierabendgarantie für junge Lehrerinnen und Lehrer
    Inhalt: "Feierabendgarantie" - vielleicht ein bisschen übertrieben. Dennoch: Wir bieten Tippsund Informationen, wie der aufreibende Berufsalltag durch eine verbesserte Organisation und Planung besser zu bewältigen ist. So wird der Feierabend oder das ruhige(re) Wochenende zumindest etwas wahrscheinlicher.
  • Raus aus dem Stress – Wege zu mehr Lebensfreude, Gesundheit und Wohlbefinden
    Inhalt: Wege zu mehr Lebensfreude, Gesundheit und Wohlbefinden. Die Absicht dieser Broschüre ist es, die Kompetenz im Umgang mit Stress zu erweitern und zu unterstützen, den Stress aktiv zu meistern. Dies geschieht weniger durch theoretisches Wissen, als vielmehr durch bewusstes Wahrnehmen und praktisches Tun.
  • Von Soft Skills und harten Fakten
    Inhalt: Tipps zum Einstieg in pädagogische Berufe

GEW-Mitglieder können die Praxishilfen kostenlos in der GEW-Geschäftsstelle abholen oder zugeschickt bekommen.

Wichtige Adressen in Bremen und Bremerhaven

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bremen
Bahnhofsplatz 22-28, 28195 Bremen,
Tel: 0421/33 764-0, Fax: 0421/33 764-30,
Email: info@gew-hb.de , Internet: www.gew-hb.de

Amt für Soziale Dienste Bremen
Sozialzentrum Mitte / Östliche Vorstadt Elterngeldstelle und Erziehungsgeldstelle
Rembertiring 39, 28203 Bremen Telefon: (0421) 361-0

Ausbildungspersonalrat Landesinstitut für Schule (APR-LIS)
Tel. (0421) 361-144 32, E-mail: apr@lisbvn.bremen.de

Betriebliche Suchtkrankenhilfe Schulen
Katharinenstraße 12-14 | 28195 Bremen, Tel. (0421) 361-32 23,
Sprechzeiten: Mo 15.00-18.00 Di 19.30-21.30, Do 17.00-19.00, Fr 10.00-13.00

Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF)
Knochenhauerstr. 20-25, 28195 Bremen, Tel. (0421) 361-31 33, Fr 9.00 - 14.00
Einzelberatung nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Mo-Do 9.00-16.00

Erziehungsberatungsstellen
Mitte-West | Doventorscontrescarpe 172, Tel. (0421) 361-169 40
West | Doventorscontrescarpe 172, Tel. (0421) 397-83 65
Ost | Wilhelm-Leuschner-Straße 27, Tel. (0421) 361-34 05 oder 2796
Süd | Große Sortillienstraße 2-18, Tel. (0421) 361-79940
Nord | Am Sedanplatz 7 (Sozialverwaltungszentrum), Tel. (0421) 361-78 00

Frauenbeauftragte Schulen (FB)
Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen, 28195 Bremen, Tel. (0421) 361-28 33 oder 24 53

Gesamtpersonalrat (GPR)
Knochenhauer Str. 20/25, 28195 Bremen, Tel. (0421) 361-22 15
Mo - Fr 8.00-17.00

Kinderschutzzentrum
Humboldtstraße 179, 28203 Bremen, Telefonische Beratung für Eltern und Kinder,
Mo-Fr 9.00-13.00, Mo-Do 14.00-17.00 Tel. (0421) 700037,
Notruf für Kinder und Jugendliche, bundesweit und kostenfrei
Mo-Fr 15.00-19.00, Tel. 0800 11103 33

Krankenhaus- und Hausunterricht
Züricher Str. 40, Tel. (0421) 40816 21

Personalrat Schulen (PR Schulen)
Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen,Tel. (0421) 361-60 44 und 46 67, Fax 361-16291,
pr-schulen@schulverwaltung.bremen.de | www.pr-schulen-bremen.de
Öffnungszeiten: Mo-Do 8.00-16.00, Fr 8.00-14.00

Sprechstunde Arbeitsplatz
Doventorscontrescarpe 172 | Block C/D, Raum 06, 28195 Bremen,
Tel. (0421) 361-967 59, Telefonische Sprechzeiten:
Di und Do 16.00-18.00, Mi 13.00-15.00 und 16.00-18.00

Schattenriss-Beratungstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen
Waltjenstr. 140, 28237 Bremen, Tel. (0421) 61 71 88
Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 11.00-13.00 Di 14.00-16.00

Schulpsychologischer Dienst
Große Weidestraße 4-16, 28195 Bremen, Tel. (0421) 361-105 59 oder 160 50

Schwerbehindertenvertretung Schulen
Sprecher: Stefan Pitsch Telefon: 361 60 42 und 361 60 44
Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen, Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Stadtamt
BürgerServiceCenter-Mitte Pelzerstraße 40, 28195 Bremen Telefon: (0421) 361-88666

Telefonseelsorge
Tel. 0800-11 10 111

Zentrum für schülerbezogene Beratung / Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum (ReBUZ)
Große Weidestr. 4-16, 29195 Bremen, Tel. (0421) 361 - 105 59/160 50, beratungszentrum@lis.bremen.de
in Bremen-Nord: Am Sedanplatz 5, 28757 Bremen, Tel (0421) 361-15436

Arbeitnehmerkammer Bremen
Bürgerstr. 1. 28195 Bremen Tel. (0421) 363 01-0 Fax (0421) 363 01-930
www.arbeitnehmerkammer.de

Deutsche Rentenversicherung
Schwachhauser Heerstr.32-34, 28209 Bremen, Tel. (0421) 3407-0

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Bahnhofsplatz 22-28, 28195 Bremen, Tel. (0421) 33 57 60 www.dgb-bremen.de

Gesamtschüler*innenvertretung (GSV)
Schmidtstr. 10, 28203 Bremen, Tel. (0421) 361-31 85 und (0421) 361-35 65

Landesinstitut für Schule
Am Weidedamm 20, 28215 Bremen, Bibliothek, Tel. (0421) 361-14 419,
Öffnungszeiten: (Schulzeit) Mo-Do 10.00-18.00 Fr 10.00-14.00
Fortbildungsverzeichnis unter: www.lis.bremen.de

Landeszentrale für politische Bildung
Osterdeich 6 , 28203 Bremen, Tel. (0421) 361-29 22 | www.lzpb-bremen.de
Bücherausgabe: Di. 13:00-16:00 Do. 13:00-17:30
Bücherausgabe während der Bremer Schulferien geschlossen!

Performa
Schillerstr. 1, 28195 Bremen, Tel. (0421) 361-24 80

Senatorin für Kinder und Bildung (SKB)
Rembertiring 8-12, 28195 Bremen, Tel. (0421) 361-13222

Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
Contrescarpe 72, 28195 Bremen. Tel. (0421) 361-0

Zentralelternbeirat (ZEB)
Contrescarpe 101, (Konsul-Hackfeld-Haus, Birkenstr. 34 Seiteneingang),
28195 Bremen, Tel. (0421) 361 82 74www.zeb-bremen.de

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bremerhaven
Hinrich-Schmalfeldstr. 31b | 27577 Bremerhaven | Tel (0471) 9413540
Email: bremerhaven@gew-hb.de | InterNet: www.gew-hb.de

Frauenbeauftragte Schulen
Stadthaus 1, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven
Tel. (0471) 590-26 40, Fax (0471) 590-31 38

Gesamtpersonalrat Magistrat Bremerhaven (GPR)
Wurster Str. 51, 1. OG, Fax (0471) 590-20 85, Tel. (0471) 590-20 73

Personalrat Schulen
Stadthaus 1, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven
Tel. (0471) 590-26 02, (0471) 590-27 54, Fax (0471) 590-30 10
E-mail pr-schulen-vorstand@magistrat.bremerhaven.de

Schulpsychologischer Dienst
Schulzentrum Carl von Ossietzky, Georg-Büchner-Str. 5,
Tel. (0471) 590 26 93, Fax (0471) 590-30 67

Beratung und Hilfen zur Arbeitssicherheit/Magistrat
Stadthaus 6, Tel. (0471) 590-28 39 und (0471) 590-30 73

Bremerhavener Frauenhaus
Tel. (0471) 83 001

Deutsche Rentenversicherung
Tel. (0471) 94 75 30

DGB BremerhavenGewerkschaftshaus
Hinrich-Schmalfeld Str. 31b, 27577 Bremerhaven
Tel. (0471) 92 62 70

Jungentelefon
(0471) 82 000

Kinderschutzbund
Friedrich-Ebert-Str. 93, 27570 Bremerhaven Tel. (0471) 30 36 39

Koordination Suchtberatung/Magistrat
Wurster Straße 49, 27568 Bremerhaven, Tel. (0471) 590-20 13

Lehrerfortbildungstinstitut Brhv.
Friedrich-Ebert-Str. 33, Tel. (0471) 590-3810,
lfi@magistrat.bremerhaven.de | www.lfi.bremerhaven.de

Mädchentelefon
(0471) 86 086

Psycho-Sozialer Fachdienst und berufsbegleitende Beratung für Schwerbehinderte.
Tel. (0471) 69 99 525, Fax (0471) 555 67 Hans-Böckler-Str. 67, 27578 Bremerhaven

Schulamt Bremerhaven
Stadthaus 2, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven, Tel. (0471) 590-23 76

Schwerbehindertenvertretung
allgemein, Stadthaus 4, Herr Barthel Tel. (0471) 590-24 48
Bereich Schulen, Herr Hüls, erreichbar in der Lutherschule Tel. (0471) 391-38 70

Stadtbildstelle
Deichstr. 37, Tel. (0471) 391-36 32, stadtbildstelle@magistrat.bremerhaven.de

Stadtschülerring Bremerhaven
Geschäftsstelle Lloyd Gymnasium, Haus Grazerstr. 61,
Tel. (0471) 391-36 10 | lloyd.gy@schule.bremerhaven.de

Suchtberatungszentrum der AWO
Wurster Str. 55, 27570 Bremerhaven, Tel. (0471) 340 21

ZEB Bremerhaven
Wilhelm - Raabe- Schule, Friedrich-Ebert-Str. 10, Zeb.brhv@nord-com.net
Tel. (0471) 391-62 42, Fax (0471) 391-62 43

ZGF Bremerhaven
Dr. Anne RöhmSchifferstraße 48, 27568 Bremerhaven
Tel. (0471) 596-138 23, Fax (0471) 596-138 26, Tel. (0471) 490 01

Und übrigens: Wir sind die junge GEW!

Was bedeutet heutzutage schon jung?! Aber wir fühlen uns jung und wir wollen auch nicht akzeptieren, dass uns der Job so schlaucht, dass wir nicht mehr wir sein können. Wir verstehen uns als eure Verstärker*innen, als Ansprechpartner*innen, als guten Kompagnon in eurem Leben. Denn unser Beruf beeinflusst unseren Alltag! Und das soll nicht „immer“ so sein. Wir wollen euch ermutigen, diese Übermacht des Jobs nicht zuzulassen. Überbelastung darf nicht dazu führen, dass ihr keinen Enthusiasmus mehr für andere Dinge habt.

Wir stecken in der gleichen Lage wie ihr auch. Und gemeinsam mit euch wollen wir uns unser Leben sichern. Uns gegenseitig unterstützen, wie es gehen kann! Uns Mut machen auch noch „wir“ zu sein und nicht nur Lehrer*innen, Erzieher*innen oder Pädagog*innen!

Es gibt so viele Themen, die uns wichtig sind und die wir aktiv angehen wollen. Die Gewerkschaft...das sind WIR...ihr und wir...! Unabhängig wie aktiv jeder einzelne ist – aber wir wollen UNSER Leben in die Hand nehmen!

Wir vertreten alle Mitglieder (offiziell) bis 35. Ihr bekommt spezielle NewsLetter auch von uns oder auch spezielle Angebote! Aber kontaktieren kann uns jeder, der sich jung fühlt :-) Vielleicht bekommt ihr Lust darauf, euch in der GEW zu engagieren?

Kontakt: info[at]gew-hb.de