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TV-L

Bundesweiter Bildungsstreik

Rund 20.000 Menschen bundesweit beim „Streiktag Bildung“, allein über 4000 in Hamburg! Kolleg:innen aus Bremen und Bremerhaven waren dabei!

Nach unseren erfolgreichen Streiktagen in den Schulen und Hochschulen in Bremen und Bremerhaven sowie den Hochschulen legten wir in Hamburg am Tag des bundesweiten GEW-Bildungsstreiks nochmal nach.

Länderbeschäftigte, die an Bildungseinrichtungen arbeiten, haben bundesweit an vier zentralen Kundgebungsorten – in Leipzig, in Karlsruhe, Berlin und Hamburg – mit Streiks und Aktionen ihren Unmut über die Blockadehaltung der Arbeitgeber in der laufenden Tarifrunde laut artikuliert.
Aus Bremen demonstrierten angestellte Lehrkräfte, Erzieher:innen an Schulen, Fachkräfte für Inklusion, Sprachförderlehrkräfte, Lehrmeister:innen, Schulssozialarbeiter:innen sowie Beschäftigte an Hochschulen und Studierende. Demonstriert wurde in Berlin mit 6.000 Teilnehmenden, in Hamburg mit 4.000, in Leipzig mit 7.000 und Karlsruhe mit 1.000 Menschen. In Hamburg waren Kolleg*innen aus den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen mit dabei.

In Hamburg begann der Streiktag Bildung um 11 Uhr mit einer Kundgebung am Dammtorbahnhof. Dort redete u. a. Anja Bensinger-Stolze, Leiterin des Organisationsbereichs Schule beim GEW Hauptvorstand:

„Im gesamten Bildungsbereich fehlen Fachkräfte! Wenn man die Arbeit in Kitas, Schulen, Berufsbildenden Schulen, Hochschulen und in der Weiterbildung wirklich attraktiv machen will, dann braucht es mehr! Es braucht mehr als Sonntagsreden, mehr als Klatschen – das nichts kostet! Es braucht endlich ein Angebot der Arbeitgeber! Ein Angebot das ernst zu nehmen ist und deutlich den Ernst der Lage erkennt: bei einem solch eklatanten Fach- und Lehrkräftemangel muss auch das Gehalt stimmen, um neue Beschäftigte zu gewinnen und alle zu halten! Bessere Arbeitsbedingungen und ein ordentliches Entgelt: 10,5 % mehr, mindestens aber 500 Euro, 200 Euro monatlich mehr in der Ausbildung, die Weiterentwicklung der Lehrkräfteentgeltordnung, einen TV Stud! Kolleg*innen, Ihr braucht mehr!“

Vor der nächsten und damit letzten Verhandlungsrunde am 6./7. Dezember sind weitere Streiktage geplant – in Bremen am 6. Dezember.

Streikaufruf zum bundesweiten GEW-Bildungssttreiktages:

Ihr haltet das Bildungssystem am Laufen, trotz Lehrkräftemangel, trotz Fachkräftemangel, trotz Stress. Ihr seid Profis und Profis brauchen MEHR! In vier Städten wollen wir den Arbeitgebern zeigen, dass wir unsere Forderungen ernst meinen. Es ist höchste Zeit, unseren Protest gegen die starre Haltung der Arbeitgeberseite zum Ausdruck zu bringen.

Streiktag Bildung

Am Dienstag, 28. November 2023 ruft die GEW bundesweit zu einen Bildungsstreik auf. Es wird zentral an 4 Orten demonstriert; für uns in Bremen heißt das:

Auf nach Hamburg

Für GEW-Mitglieder werden Niedersachsen-Tickets zur Verfügung gestellt. Deshalb meldet euch bitte [hier...] an

Wichtige Info: ohne InterNet-Anmeldung  kann es keine Ticketerstattung geben :-)...
erklärt sich eigentlich von selber ;-)

  • Treffen am Dienstag, 28. November vor dem Hauptbahnhof Bremen (Vordereingang – beim GEW-Schirm) ab 8.30 Uhr zum Verteilen der Tickets, Aufteilen der Streik-Gruppen (immer zu fünft), Fahnen, Streikflöten usw
  • Anreise nach Hamburg mit dem Zug | 9.33 Uhr ab Hauptbahnhof Bremen
  • Ablauf in Hamburg:

11.00 UHR   KUNDGEBUNG AM DAMMTORBAHNHOF, DAG HAMMARSKJÖLD PLATZ  
11.30 UHR   DEMONSTRATION ZUR FINANZBEHÖRDE UND DURCH DIE INNENSTADT 
13.20 UHR   ABSCHLUSSKUNDGEBUNG VOR DEM CURIOHAUS 
13.30 UHR   STREIKERFASSUNG [dort oder unter www.streikliste.de], MITTAGESSEN UND MUSIK 
15.00 UHR   ENDE DER VERANSTALTUNG 

  • Sammeln in Hamburg zur Rückfahrt nach Bremen

Der Streikaufruf sowie Informationen zu Euren Rechten  sind den Mitgliedern direkt zugesandt worden. Soviel schon mal vorab:
Das Streikrecht ist verfassungsmäßig im Rahmen der „Koalitionsfreiheit“ (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) geschützt. Das gilt auch für Kolleg:innen, die (noch) nicht in der GEW sind. Alle Kolleg:innen, die am Streiktag in die GEW eintreten, erhalten Streikgeld.

Überzeugt eure Kolleg:innen, sich den Streiks anzuschließen, für Solidaritätsaktionen bereitzustehen (z.B. die verbeamteten Kolleg:innen).

Lass uns diese Tage eben auch zu lustvollen Tagen werden, die uns bekräftigen zusammenzustehen.

Bei Fragen wendet euch gerne an Katharina Krieger #0174 9722737 [krieger@gew-hb.de] oder Inge Kleemann [kleemann@gew-hb.de]

Kämpferische Grüße von der GEW Bremen
[hier ein Video-Link zum Streik in Bremen}

Jetzt heißt es, Flagge zeigen…

Um unseren berechtigten Forderungen kraftvoll Nachdruck zu verleihen, ruft die GEW Bremen ihre tarifbeschäftigten Mitglieder im Geltungsbereich des TV-L und des TV Prakt–L in Bremen zum ganztägigen Warnstreik am Mittwoch, den 28. November 2023, auf.

Aufgerufen sind alle tarifbeschäftigten Mitglieder im Geltungsbereich des TV-L und des TV Prakt-L. In der GEW sind das insbesondere alle beim Land Bremen angestellten Beschäftigten an den Schulen und Hochschulen, in den Ämtern und beim LiS . Beschäftigte bei freien Trägern (insbesondere MartinsClub, ASB, Stadtteilschule, Hans-Wendt-Stiftung) für die der TV-L zur Anwendung kommt, sind zum Solidaritätsstreik aufgerufen!

Streiken ist also Dein gutes Recht!

Der Kampf um bessere Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung ist zuvörderst unsere Aufgabe - also von euch Kolleg:innen und uns - eurer Gewerkschaft. Eine gute Bezahlung der Beschäftigen in Bildung, Wissenschaft und Forschung nutzt allen. Wir brauchen attraktive Arbeitsbedingungen, um ziemlich schnell ziemlich viele junge Menschen dazu zu bewegen, sich für einen zukünftigen Arbeitsplatz in der Schule und in Hochschulen zu entscheiden und Sorge tragen für ein gutes Bildungswesen. Eine gute Finanzierung von Bildung und Wissenschaft ist aber auch mehr als die Bezahlung der Beschäftigten. Wir brauchen bessere Lehr- und Lernbedingungen, mehr Personal, bessere und mehr Lernräume, stabile Beschäftigungsverhältnisse und mehr Zeit für Kooperation. Unser Warnstreik im Rahmen der Tarifrunde, insbesondere der am 28. November 2023, soll auch diese Zusammenhänge ins Zentrum des öffentlichen Bewusstseins rücken.

Kleine Streikhilfe

Ist streiken überhaupt erlaubt? 
Das Streikrecht ist verfassungsmäßig im Rahmen der „Koalitionsfreiheit“ (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) geschützt. Aus der Koalitionsfreiheit leitet sich das Recht ab, seine Interessen gemeinsam durchzusetzen und dafür das Mittel des Arbeitskampfes zu nutzen. 
Wer darf streiken? 
Ruft eine Gewerkschaft die Beschäftigten zu einem Streik auf, haben alle Arbeitnehmer:innen dieser Einrichtungen Streikrecht, unabhängig davon, ob die Kollleg:innen Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht. Sie sind genauso aufgerufen, sich am Streik zu beteiligen wie Gewerkschaftsmitglieder. Allerdings erhalten nur Mitglieder von ihrer Gewerkschaft Streikgeld und Rechtsschutz. 
Was ist mit denen, die nicht streiken wollen? 
Niemand wird zu einem Streik gezwungen. Aber: Alle, die nicht mitmachen, gefährden den Erfolg. 
Diejenigen, die nicht streiken, kann der Arbeitgeber auch zu Diensten außerhalb der Einrichtung einsetzen. 
Wie komme ich an mein Streikgeld? 
Voraussetzung ist, sich an jedem Streiktag im Streikbüro in eine Liste einzutragen und damit seine Teilnahme am Streik zu dokumentieren. Das muss nicht immer händisch eingetragen werden; zunehmend gibt es Möglichkeiten, sich online einzutragen. Nur, wer sich in die Liste eingetragen hat, bekommt Streikgeld. Bei Warnstreiks zahlt die GEW pro Streiktag den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug als Streikgeld, maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags. Das Streikgeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer. 
Mit welchen Reaktionen des Arbeitgebers muss ich rechnen? 
Der Arbeitgeber kann den Teil des Entgeltes, der auf den Zeitraum der Teilnahme an einem Streik entfällt, einbehalten. Eintragungen in Personalakten, Abmahnungen oder Kündigungen wegen der Teilnahme an einem Streik sind rechtswidrig. Die Teilnahme an einem Streik darf auch keine Auswirkung auf die Zahlung eines Leistungsentgeltes haben. Nicht zulässig ist, wenn der Arbeitgeber eine Bestätigung einfordert, dass am Streik teilgenommen wurde!
Muss ich meinen Arbeitgeber über die Beteiligung am Streik informieren? 
Über eine persönliche Streikteilnahme muss die streikende Person ihren Arbeitgeber nicht informieren. Auf Anfrage des Arbeitgebers sind aber Einrichtungsleitungen verpflichtet, die Namen von Beschäftigten zu nennen, die an einem Streiktag nicht zum Dienst erschienen sind. Aus Kollegialität kann es sinnvoll sein, die Streikteilnahme anzukündigen. Es erleichtert auch z. B. streikbetroffenen Eltern, solidarisch zu bleiben. 
Wer entscheidet, ob Einrichtungen geschlossen werden und wie funktioniert ein „Notdienst“? 
Die Entscheidung zur Schließung der Einrichtung trifft der jeweilige Träger. Vor allem bei längeren Streiks kann es sinnvoll sein, dass in begrenztem Umfang Einrichtungen für Notfälle geöffnet bleiben. Für die Vereinbarung eines Notdienstplanes mit dem Arbeitgeber sind die Gewerkschaften vor Ort zuständig. Notdienste dürfen vom Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden. 
Was passiert während eines Streiks? 
Inhalt eines Streiks ist die gemeinsame, planmäßige und vorübergehende Vorenthaltung der Arbeitsleistung durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die konkrete Ausgestaltung des Streiks ist von den Bedingungen vor Ort abhängig. 
 

Kontakt
Inge Kleemann
Organisationseferentin
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
Telefon:  0421-33764-48
Kontakt
Katharina Krieger
Organisationsreferentin
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
Mobil:  0174 9722737