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Recht

Urteil zum Streikrecht für Beamte

GEW: „Enttäuschende Entscheidung“ | Bildungsgewerkschaft zum Urteil des EGMR zum Streikrecht für Beamte    

Frankfurt a.M./Straßburg - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bedauert sehr, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte in Deutschland in letzter Konsequenz als für mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar bewertet hat. Dennoch gebe es in dem Urteil Ansätze, das Beamtenrecht in Deutschland fortzuentwickeln. Diese müssten jetzt eingehend geprüft und bewertet werden.

„Das Urteil des EGMR ist eine Aufforderung an Bund und Länder, sich mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes an einen Tisch zu setzen und über eine demokratische Fortentwicklung des Beamtenrechts in Deutschland zu sprechen“,

sagte GEW-Vorsitzende Maike Finnern in einer ersten Reaktion am Donnerstag in Frankfurt a.M.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rödde über ulf.roedde(at)gew(dot)de.

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Ulf Rödde
Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands, Pressesprecher / Redaktionsleiter E&W
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