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Fachgruppe „inklusive Schule und Sonderpädagogik“

Im November 2011 wurde von Infratest die deutschlandweite Studie „Gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung“ veröffentlicht. Erfreulich ist, dass mittlerweile eine deutliche Mehrheit der Bürger Vorteile im gemeinsamen Lernen sowohl in der Grundschule als auch in weiterführenden Schulen sieht. Große Skepsis besteht jedoch bei der Frage der Umsetzung: Eine deutliche Mehrheit der Bürger sieht keine Bereitschaft der Politik, gemeinsames Lernen finanziell abzusichern. Als Voraussetzung für ein Gelingen der Inklusion wird von 77% der Befragten die Absenkung der Klassenfrequenz gesehen. Die Situation in Bremen spiegelt die Ergebnisse der Untersuchung durchaus wieder. Auf dem Wochenendseminar der Fachgruppe „Inklusive Schule und Sonderpädagogik“ wurden deshalb folgende Forderungen entwickelt:

Einheitliche Konzeption für alle ZUP (P und Sek I), klare Aufgabenbeschreibung für ZUP und REBUZ mit einer entsprechenden Unterfütterung durch verlässliche Ressourcen

Zeitplan für den Prozess der ZUP-Gründungen mit verlässlichen und transparenten Kriterien

  • Bei der Entwicklung eines neuen Berechnungsmodus für die Sonderpädagogikstunden an den Regelschulen muss der Sozialindikator neu definiert werden! Z.B. könnte ein Kriterium die „blaue Karte“ als Zeichen für Bedürftigkeit sein.
  • Der Primarbereich muss mit Sonderpädagogen-Stunden gemäß den Oberschulen ausgestattet werden.
  • Verlässliche Ausstattung – Ressourcenplan und Arbeitsbedingungen: Personal, Räume und Material müssen den veränderten Bedingungen entsprechen. Insbesondere für Schüler/-innen aus dem Bereich W&E sind angemessen ausgestattete Räume notwendig. Für diesen Bereich wird als unabdingbare Voraussetzung die Ausstattung der bisherigen Kooperationsklassen gesehen.
  • Beschulung von Kindern mit Autismus oder aggressivem Verhalten im Rahmen der Inklusion und des Ganztags erfordern eine spezifische räumliche und personelle Ausstattung, um eine positive Entwicklung zu ermöglichen.
  • Für Kinder mit Autismus oder aggressivem Verhalten muss Unterstützungs- und Beratungskompetenz am REBUZ vorgehalten werden
  • Es muss eine ausreichende Krankheitsreserve für LehrerInnen und pädagogische MitarbeiterInnen in Inklusionsklassen vorhanden sein.

Die Entwicklung von Qualität benötigt Unterstützung durch :

  • Ausreichende Zeit für Beratung, Vernetzung und Kooperation
  • Wirksame Unterstützung für individuellen Unterricht in heterogenen Lerngruppen: Die Schulbehörde gibt zu wenig Orientierung gebende Vorgaben. Von den Schulen werden Handreichungen für Unterricht und Leistungsbewertung erwartet.
  • Überprüfung und Begleitung des Prozesses der Inklusion durch einen unabhängigen Ombudsmann
  • Wissenschaftliche Begleitung
  • Überprüfung der elementaren Vorgaben durch die Behörde insbesondere in der derzeitigen Aufbauphase

Inklusion ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, der zwar zur Zeit in der Schule forciert wird, jedoch auch in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen verwirklicht werden muss!