Wir fordern daher die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit auf, die „Verordnung für unterstützende Pädagogik“ gemeinsam und kooperativ mit den Verbänden grundlegend neu zu erarbeiten.
Eine VuP, die der inklusiven Schule gerecht wird, muss die folgenden 12 Punkte erfüllen:
1. Die VuP muss dem Schulgesetz und seinem für alle Schulen formulierten Auftrag zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems gerecht werden.
2. Die VuP muss als Orientierung und verbindliches Instrument für den grundlegenden Systemwechsel hin zur inklusiven Schule genutzt werden können.
3. Die VuP muss auf die alten Kategorien der Förderbedarfe verzichten und frei von Etikettierung/Stigmatisierung sein sowie das Verfahren der Zuordnung zu Förderorten grundsätzlich abschaffen.
4. Die VuP muss den Anforderungen unterstützender Pädagogik in allen Schulen gerecht werden und entsprechende realitätsnahe und bedarfsorientierte Aufgaben- und Funktionsbeschreibungen sowie konkrete Aussagen zu Personal- und Sachausstattungen beinhalten.
5. Die VuP muss die „Zentren für unterstützende Pädagogik“ (ZuP) als organischen Bestandteil aller Schulen definieren.
6. Die VuP muss die Aufgabenbereiche der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) vollständig darstellen.
7. Die VuP muss den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion zu Diagnostik, Beratung und individueller Entwicklungsplanung aufgreifen und entsprechende Standards formulieren.
8. Die VuP muss geltendem Recht entsprechen. Sie muss juristisch ausgewogen sein und die Rechte von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten hinreichend berücksichtigen.
9. Die VuP muss zur Beilegung von Konflikten ein unabhängiges Mediationsverfahren oder als unabhängige Instanz eine Ombudsperson vorsehen.
10. Die VuP muss auf der Grundlage transparenter Ausstattungs- und Qualitätskriterien den Einsatz auch des nichtunterrichtenden Personals in allen Schulen regeln.
11. Die VuP muss klare Regelungen zu Schulassistenzen und zu individuellen Nachteilsausgleichen benennen.
12. Die VuP muss Qualitätsstandards für die inklusive Schule definieren.
Bremen, den 4. Juni 2012
Unterzeichner_innen
- Der Landesbehindertenbeauftragte des Landes Bremen Dr. Joachim Steinbrück
- Eine Schule für Alle Bremen e.V. Elke Gerdes
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Martina Siemer
- Lebenshilfe Bremen e.V. Hans-Peter Keck
- Sektion Schulpsychologie des BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen) Birgit Muhl
- Universität Bremen Arbeitsgebiet Inklusive Pädagogik Prof. Dr. Simone Seitz
- Verband Sonderpädagogik Landesverband Bremen e.V. Stefanie Höfer
- ZentralElternBeirat Bremen Andrea Spude