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Schwerpunkt

Neuigkeiten aus Straßburg

Entscheidung zum Streikrecht für Beamt:innen am 14. Dezember

Wir erwarten mit Spannung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus Straßburg zum Streikrecht für Beamt*innen. Arbeitnehmer*innen dürfen für gute Arbeitsbedingungen streiken. Verbeamtete Lehrkräfte dürfen das nicht. Wie wird diese Ungleichbehandlung bisher begründet?

Das Streikverbot wird mit den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums erklärt. Beamt*innen stehen in einem besonderen Treuverhältnis zum Staat und sollen dessen Handlungsfähigkeit sicherstellen.

Dafür hat der Staat wiederum eine besondere Fürsorgepflicht wie zum Beispiel die amtsangemessene Alimentation, die Absicherung bei Dienstunfähigkeit und die Zahlung einer Pension.

Mit Hilfe des Rechtsschutzes der GEW haben verbeamtete Lehrer*innen aus drei verschiedenen Bundesländern über die Verwaltungsgerichte bis zum Bundesverfassungsgericht gegen das Streikverbot geklagt. Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht diese Verfassungsbeschwerden abgewiesen. Das Gericht sah weder das Grundgesetz noch die Europäische Menschenrechtskonvention als verletzt an. Die Kläger*innen ließen sich von diesem Urteil nicht aufhalten und reichten dagegen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Sie sehen in dem Streikverbot unter anderem eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Im März 2023 war in Straßburg die mündliche Verhandlung. Alle Argumente wurden ausgetauscht und die Richter*innen hatten die Gelegenheit Nachfragen zu stellen.

Der Gerichtshof hat jetzt kurz vor dem bildungsmagaz!n-Redaktionsschluss eine Entscheidung über diese strittige Frage für den 14. Dezember angekündigt.