Wie kam es zur vorgezogenen Altersteilzeit für ArbeitnehmerInnen ab 55 Jahren?
Als klar wurde, dass die öffentlichen Arbeitgeber einer Verlängerung des Altersteilzeit-Tarifvertrages für die ArbeitnehmerInnen nicht zustimmen würden, haben die GEW Bremen und der Personalrat Schulen gut vorbereitet die Initiative ergriffen, um eine Lösung für die ArbeitnehmerInnen zu erreichen, die aus Altersgründen nicht mehr in den Genuss der Altersteilzeit gekommen wären. Durch diesen fundierten und gezielten Einsatz konnten wir gegen zwischenzeitliche Widerstände, Fehlinformationen und die knappe Zeit bis zum Jahresende in Verhandlungen mit der Bildungssenatorin einvernehmlich erreichen, dass allen Angestellten an Schulen und in der Bildungsbehörde ein „Zeitfenster“ eröffnet wurde, um die Altersteilzeit nicht wie bisher erst ab 60 sondern bereits ab 55 Jahren zu beantragen.