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Inklusion

Beschlüsse aus dem Koalitionsvertrag zügig umsetzen!

GEW mahnt Besetzung des Referats „Inklusion“ in der Bildungsbehörde an

Seit dem 1.9. ist das Referat für Sonderpädagogik / Inklusion in der Schulbehörde unbesetzt.

Auch 10 Jahre nach Einführung der  „inklusiven Schule“ in Bremen sind die notwendigen Entwicklungsaufgaben nicht abgearbeitet.

„Die vielfältigen inhaltlichen Anforderungen in einer inklusiven Schule müssen auch vor dem Hintergrund spezifischer (sonderpädagogischer) Fragestellungen weiterhin koordiniert und konzeptionell grundgelegt werden. Und die Schulen brauchen zur Absicherung ihres inklusiven Auftrages umfassende Unterstützung und daher ist die unverzügliche Nachbesetzung dieser Stelle unverzichtbar“, so Christian Gloede, Landesvorstandssprecher der GEW. Die Notwendigkeit würde durch die vielen nichtbesetzten Sonderpädagogik-Stellen in den Schulen noch größer.

Ein wichtiger Aufgabenbereich dieses Referats war, die Diagnostik zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu organisieren und die daraus resultierenden Gutachten zu bewerten und für die Bestimmung der Ressourcen an den Schulen heranzuziehen.

„Diese Aufgabe wurde mit sehr hoher Priorität gehandelt – jetzt fehlt für diesen Bereich die verantwortliche Zuständigkeit.“

Gloede: „Dieses Referat bleibt schon für Organisation und Aufsicht der Gutachten sowie der einheitlichen und rechtssicheren Vorgabe für Schulabschlüsse in der Inklusion unverzichtbar. Aber darüber hinaus eben auch für alle Fragen der inklusiven Schul- und Unterrichtsentwicklung, z.B. der Realisierung von inklusiven Konzepten im Bereich der sozial-emotionalen Bedarfe oder der verbindlichen Festschreibung von Standards für bestehende und geplante Standorte für Schüler*innen mit Förderbedarfen im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung.“

Die GEW verweist auf den Koalitionsvertrag: „Die Evaluation der Schulreform hat zudem die Notwendigkeit einer konzeptionellen Stärkung eines umfassenden Inklusionsverständnisses und eine bessere Begleitung und personelle Verstärkung in der Bildungsverwaltung angemahnt. Dazu soll der Entwicklungsplan Inklusion noch im Jahr 2019 beginnend neu aufgesetzt werden (EPI 2.0) und die Behörde entsprechend personell verstärkt werden“ (S.12f).

Dies umzusetzen, so Gloede weiter, bedarf ausgewiesener Fachkräfte mit breiter sonderpädagogischer Expertise. Dies könne nicht nur den einzelnen Schulen oder einzelnen Kolleg*innen aufgebürdet werden. Allen Tendenzen diese Referatsstelle einzusparen, da die Inklusion ja inzwischen als Auftrag anerkannt und als sog. Querschnittsaufgabe anzusehen sei, ist entgegenzutreten, wie es auch der Arbeitskreis der ZUP-Leitungen bereits im Juni formuliert hat und es noch im Bremer Wahlkampf unstrittig war…

Christian Gloede | Landesvorstandssprecher der GEW Bremen

Für Nachfragen steht zur Verfügung:
Christian Gloede | mobil 01749790755