Zum Inhalt springen

Arbeitskreis Gesundheitsschutz in Bildungseinrichtungen

Mit dem Arbeitsschutzgesetz aus dem Jahre 1996 hat der Gesetzgeber erstmals den Arbeits- und Gesundheitsschutz aller Beschäftigten einheitlich geregelt. Dass auch Lehrkräfte einen professionell organisierten Arbeitsschutz benötigen, wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2006 bestätigt. Der Arbeitgeber hat demnach die Aufgabe, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Lehrkräften durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern.

Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung ist ein wichtiges gewerkschaftliches Handlungsfeld, gerade auch Angesichts der zunehmenden multiplen Belastungen.  Der Arbeitsplatz in den Bildungseinrichtungen birgt viele gesundheitliche Gefahren für die Beschäftigten. Das wird in der aktuellen Pandemie besonders deutlich.

Es ist angesagt, die zweifellos vorhandenen Defizite des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Bildungseinrichtungen zu thematisieren und auf die Einhaltungen der Schutzbestimmungen hinzuwirken.  

Eine erste Aufgabenbeschreibung des Arbeitskreises umfasst die Bestimmung relevanter Arbeitsschutzbestimmungen und den Verantwortlichkeiten für deren Umsetzung. In der Erarbeitung von  Informationen für die Kollegien und von Hilfestellungen zur Etablierung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vor Ort. sowie in dem Einwirken auf Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung.

Bei Interesse an diesem Thema freuen wir uns über eine Rückmeldung an die Geschäftsstelle.

 

Kontakt Bremen

Ingo Lenz

email info [at] gew-hb [dot] de