Urteil zur Qualifizierung nach dem WissZeitVG
„Mängel im Gesetz beheben!“
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln aufgehoben, das dem Befristungsmissbrauch in der Wissenschaft Grenzen gesetzt hatte. Der Ball liegt nun im Feld des Gesetzgebers.