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Recht

Mehr Geld für Schulreisen und Exkursionen

Neue Klassenfahrtrichtlinie: GEW-Erfolg im Personalrat Schulen

Eine ehemalige Kollegin sagte auf der Gesamtkonferenz (GK) einer Schule, dass sie seit 40 Jahren auf eine Antwort der Behörde zur Reisekostenübernahme warten würde. Daran wird die zeitliche Dimension deutlich, die Beschäftigte an Schulen auf die Erstattung ihrer Reisekosten für Dienstfahrten, nichts anderes sind Klassenfahrten und Schulausflüge, warten mussten. Wertschätzung sieht anders aus. Grund für die Aussage war der Antrag einer weiteren Kollegin an der Schule und der daraus folgende GK-Beschluss, wonach keine Klassenfahrten mehr genehmigt werden dürfen, wenn die Finanzierung der Reiskosten nicht gesichert ist.

Erst dieser Beschluss führte zu einer Reaktion der Bildungsbehörde. Sie kassierte ihn trotz Beanstandung durch die Schulleitung nicht und signalisierte dem Personalrat Schulen (PR) Handlungsbedarf, wahrscheinlich in weiser Voraussicht auf einen berechtigten rechtlichen Anspruch, welcher dann im Oktober 2018 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Auch wenn beides unabhängig voneinander zustande kam, so nahm der GK-Beschluss doch das Urteil vorweg. Ich wage sogar zu behaupten, dass ohne ihn nichts passiert wäre.

Reisekostenbudget erhöht

Urteile führen nicht zwangsläufig zur Umsetzung, wenn man es nicht einfordert. Die Reisekostenbugets der Schulen wurden seitdem erhöht und die Möglichkeit des Verzichts auf die Reisekostenerstattung aus dem Antragsformular entfernt. Bis zur endgültigen Antwort in Form einer Klassenfahrtrichtlinie dauerte es noch einmal fast fünf Jahre. Mit der Formulierung, dass „die Erstattung von Reisekosten […] die Genehmigung der Schulfahrt oder Exkursion voraus[setzt]“, hat der GK-Beschluss und das Urteil endlich seinen Platz in der der Klassenfahrtrichtlinie gefunden (siehe Transparenzportal der Behörde). Die Höchstkosten für Klassenfahrten wurden auch angehoben und sollen regelmäßig überprüft werden.

Weitere Verbesserungen im Detail

Darüber hinaus hat die GEW-Fraktion des PR noch folgende Verbesserungen hineinverhandeln können: 1. Es müssen je Lerngruppe zwei Begleitpersonen zur Verfügung stehen. Weitere Begleitpersonen (…) können mitgenommen werden. 2. Referendar:innen nehmen im Rahmen ihrer Ausbildung als zusätzliche Begleitperson teil. 3. Beginnt oder endet eine Schulfahrt auf einem Wochenendtag, so haben die Begleitpersonen einen Anspruch auf einen zeitnahen angemessenen Zeitausgleich.

Ein Wehrmutstropfen bleibt leider noch, und das ist die Kontenfrage. Eine Lösung wurde uns von senatorischer Seite zwar zugesagt, lässt jetzt aber auch schon wieder ein Jahr auf sich warten. Das ändert aber nichts daran, dass niemand verpflichtet ist, sein Privatkonto für den Zahlungsverkehr zur Verfügung zu stellen. Erhöht vielleicht auch den Handlungsdruck. Schließlich möchte niemand, dass Fahrten ausfallen. Wir, die GEW-Fraktion des PR, bleiben dran.

Das Ende des Rechts auf Selbstausbeutung

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Anerkennung rechtlicher Ansprüche durch die senatorische Behörde leider keine Selbstverständlichkeit ist. Allerdings, und das gehört auch zur Wahrheit, haben es die Beschäftigten an Schulen der Behörde auch leichtgemacht und es zu lange hingenommen, unter anderem aus Sorge, Fahrten könnten ausfallen. In der Diskussion um den oben genannten Beschluss fiel auch der Satz, dass jeder das Recht habe, sich selbst auszubeuten. Ich bin froh, dass uns diese Freiheit in dieser Sache genommen wurde.

Dieser Erfolg zeigt, dass es sich lohnen kann, für seine Rechte zu kämpfen. Ach ja, und Fahrten sind an der Schule meines Wissens auch nicht ausgefallen, weil das Budget schnell angepasst wurde. In diesem Sinne wünschen wir von der GEW-Fraktion allzeit gute Fahrt.