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Die soziale Spaltung wird reproduziert

Das Zwei-Säulen-System im Vergleich der drei Stadtstaaten Gleiches System – unterschiedliche Voraussetzungen

Seit 2010 gibt es in allen drei Stadtstaaten ein zweigliedriges Schulsystem, bestehend aus dem Gymnasium und einer zweiten Schulform, die in Bremen Oberschule, in Hamburg Stadtteilschule und in Berlin Integrierte Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule heißt. In allen drei Ländern stehen die weiterführenden durch die „freie Schulwahl“ untereinander in Konkurrenz. Allerdings differiert die Ausprägung des Zwei-Säulen-Systems aufgrund der unterschiedlichen Vorgeschichte: Während Bremen in den 1970er Jahren entsprechend der Empfehlung des Deutschen Bildungsrates nach internationalem Standard flächendeckend Schulzentren der Sekundarstufe I eingerichtet hatte, deren Abteilungen sich perspektivisch zu Gesamtschulen integrieren sollten, richteten Hamburg und Berlin   Gesamtschulen mit eigener Oberstufe als vierte Schulform neben der traditionellen Dreigliedrigkeit aus Gymnasien, Real- und Hauptschulen ein.

In Bremen wurde die damals angekündigte flächendeckende Gesamtschule bekanntlich nie realisiert und stattdessen wurden in den 1990erJahren acht isoliert Gymnasien in Bremen und eines in Bremerhaven restauriert. In Berlin und Hamburg expandierten die Gymnasien und die Gesamtschulen, während die Hauptschule sich immer mehr zur „Restschule“ entwickelte. Seit Beginn der 2000er Jahre propagierten fast alle politischen Kräfte bis hin zum CDU-Bundesparteitag das Zwei-Säulen-System und von 2008 bis 2010 wurde dieses in den drei Stadtstaaten realisiert. In Hamburg hatten vorher noch die Grünen, unterstützt von Teilen der SPD, unter der Losung „Neun macht klug“ versucht, ein gemeinsames Lernen bis zur neunten Klasse zu realisieren, aber sie wurden durch ein konservatives Volksbegehren gestoppt, das den Erhalt des Gymnasiums ab der fünften Klasse durchsetzte. Auch in Bremen begann das Gymnasium ab 2003 wieder mit der fünften Klasse, nachdem die Große Koalition, dem Beispiel Niedersachsens folgend, die Orientierungsstufe abgeschafft hatte. Berlin behielt dagegen die dort traditionelle sechsjährige Grundschule bei.

In Bremen gab es ab 2009 eine politische Deckelung der Zahl der Gymnasien und die Umwandlung aller bisherigen Schulzentren und Gesamtschulen in Oberschulen. Dabei wurde das vorher noch weitgehend vorhandene Stufensystem in der Stadtgemeinde Bremen demontiert und ein Viertel der Oberschulen erhielt eine aus einem Sek.-II-Zentrum herausgelöste oder neu aufgebaute Oberstufe. (Bremerhaven ging einen anderen Weg, der von der Evaluationskommmission nicht untersucht wurde.) Da die Gymnasialabteilungen der Sek.-I-Zentren in diesem Prozess abgeschafft wurden, hat sich die Zahl der „grundständigen“ Gymnasialschüler*innen stark vermindert. Im Schuljahr 2017/18 besuchen im fünften Jahrgang 23,39% ein Gymnasium, während 2008 noch 43,4% ein isoliertes Gymnasium oder die Gymnasialabteilung eines Schulzentrums besuchten. Gleichwohl ist die Quote der Absolvent*innen mit Hochschulreife in Bremen und Berlin fast gleich hoch (2015 waren es 43,8% in Bremen und 44,7% in Berlin; Hamburg liegt mit 54,6% bundesweit an der Spitze). Wenn also die Bremer Kommission in ihrem Bericht formuliert, „in keinem anderen Bundesland erwirbt ein vergleichbar hoher Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten die allgemeine Hochschulreife an einer weiterführenden Schulform jenseits des allgemeinbildenden Gymnasiums“, so ist dies ein Resultat der spezifischen Vorgeschichte. Die grundlegende Schulreform von 1975 wirkt sich immer noch aus, da in den ehemaligen Schulzentren viele Gymnasialschüler*innen waren.

Die bisherigen Ergebnisse des „Bremer Schulfriedens“ werden in diesem Heft ausführlich dargestellt und bewertet. Abschließend soll die Situation in den beiden anderen Stadtstaaten beleuchtet werden.

Hamburg: Der Ansturm auf das Gymnasium

In Hamburg gibt es zwar in der vierten Klasse eine Schulempfehlung, aber die Eltern können die Schulformen Gymnasium  und Stadtteilschule frei wählen. Im Juni 2016 verabschiedeten die Schulleitungen der Stadtteilschulen ein Positionspapier, in dem festgestellt wurde: „Das Ergebnis der Anmelderunde für die neuen fünften Klassen bestätigt den Trend der sozialen Segregation der Stadt. In diesem Jahr haben sich nur noch 42% aller Hamburger Schülerinnen und Schüler an der Stadtteilschule angemeldet. Setzt sich dieser seit Jahren andauernde Trend fort, … wäre das Zwei-Säulen-Modell gescheitert. Weder das Gymnasium noch die Stadtteilschule könnten ihren Bildungsauftrag erfüllen.“

Ebenso wie in Bremen wird die Aufgabe der Inklusion fast ausschließlich von den Stadtteilschulen und kaum von den Gymnasien wahrgenommen. Hierzu die Schulleitungen: „Heute blicken wir auf die Ergebnisse der Hamburger Bildungspolitik aus den letzten neun Jahren: Einem immer kleiner werdenden Teil der Hamburger Schülerinnen und Schüler, denjenigen, die sich selbst schon sehr anstrengen müssen, um ihre Bildungsnachteile aufholen zu können, werden die größten Herausforderungen unserer Zeit aufgebürdet. Diese 42% der Hamburger Schülerinnen und Schüler sollen dafür sorgen, auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und nun auch den allergrößten Teil der neu nach Hamburg zugewanderten Schülerinnen und Schüler zu integrieren.“

Als Konsequenz fordern die Schulleitungen „eine Schule für alle Schülerinnen und Schüler“. In Reaktion auf diesen Alarmruf startete die Bildungsbehörde eine Imagekampagne unter dem Motto „Die Stadtteilschulen – Für alle die mehr wollen“. Es werden einzelne Schüler*innen abgebildet und ihnen Zitate in die Mund gelegt, wie „Ich will Hamburgs ersten Wolkenkratzer bauen. Und etwas großes schaffen“ oder „Ich will das Abitur. Mit 1,4“. Im Februar 2018 vermeldete Senator Rabe im Hamburger Abendblatt „stark steigenden Schülerzahlen“ für die Stadtteilschule. Es war der Behörde gelungen, den Gymnasialanteil von 58% auf 52% zu drücken. Dabei dürfte der abschreckende Umstand eine Rolle gespielt haben, dass über 900 Schüler*innen schon im sechsten Jahrgang das Gymnasium wieder verlassen, da sie dort keine Chance haben.

Die Redaktion der hlz, der Zeitschrift der GEW Hamburg, kommentierte die Image-Kampagne, wie folgt: „Wir erleben eine Einheitsschule an den zunehmend breiter werdenden Rändern der Gesellschaft. Das Gymnasium als alleinige Schulform in den Elbvororten und der Tendenz nach ähnlich segregiert im gesamten Speckgürtel, die Stadtteilschule entsprechend in den sozial abgehängten Gebieten nicht nur südlich der Elbe. Somit wurde die Hoffnung mancher, die das 2-Säulen-Modell von Anbeginn kritisch sahen, aber dennoch als 'Spatz in der Hand' in Sachen sozialem Ausgleich betrachteten, enttäuscht. … Wir wissen dabei sehr wohl um die Schwierigkeiten, die sich auftürmen, wenn ein gerechteres Schulsystem durchgesetzt werden soll. … Es bleibt die Notwendigkeit, sich für ein Schulsystem einzusetzen, das ohne Ausgrenzung auskommt und in dem Vielfalt nicht als Belastung, sondern als Bereicherung angesehen wird.“

Berlin: „Der Zusammenhang zwischen familiärer Herkunft und Kompetenzerwerb ist unverändert geblieben“

In Berlin hat eine Expertengruppe, die zum Teil mit der in Bremen personell identisch war, bereits zweimal, 2013 und 2017, die Auswirkungen des Zwei-Säulen-Systems untersucht. Die Befunde sind ähnlich wie in Bremen, obwohl es aufgrund der Vorgeschichte wichtige Unterschiede gibt: Die Aufteilung nach Schularten erfolgt erst nach der sechsten Klasse und der Anteil der Gymnasien ist weit höher als in Bremen. Von den Schüler*innen im siebten Jahrgang besuchten im Schuljahr 2017/18 46,5% das Gymnasium (Bremen im fünften Jahrgang 23,4%, s.o.). In ihrer Analyse der Fachleistungen schreibt die Kommission: „Der Zusammenhang zwischen familiärer Herkunft und Kompetenzerwerb ist unverändert geblieben.“ Insgesamt sind die Leistungen „weitgehend stabil geblieben“.

Ähnlich wie in Bremen gibt es auch bei den Integrierten Stadtteilschulen bzw. den Gemeinschaftsschulen große Unterschiede, und hierbei spielt die Frage, ob sie eine eigene Oberstufe haben, eine große Rolle. Vor allem die ehemaligen Gesamtschulen, die ja eine eigene Oberstufe hatten, sind hier im Vorteil: „Zu der Gruppe der besonders benachteiligten Standorte gehören nach der Reform bis auf wenige Ausnahmen ISS ohne eigene Oberstufe, insbesondere umgegründete Hauptschulen.“ Die spezifischen Fragen der Inklusion waren in Berlin nicht Teil des Untersuchungsauftrages.

Fazit: Warum nicht „Eine Schule für Alle“?

Die externen Evaluationen aus Berlin und Bremen legen die Fakten offen: Die soziale Spaltung wird im Zwei-Säulen-System reproduziert. Und in Hamburg liegt dies noch offener zutage. Und dennoch steht in der Bremer Studie, die neue Schulstruktur sei „ein zukunftsfähiger und modernisierungsoffener Rahmen“. Die Berliner Zusammenfassung bescheinigt dem neuen System „strukturell günstige Voraussetzungen, um den Reformprozess fortzusetzen“.

In der Bildungsforschung ist allgemein bekannt, dass der Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg in Deutschland besonders hoch ist. Und ebenso bekannt ist, dass das deutsche Schulsystem mit seiner frühen Aufteilung in Schularten international völlig isoliert dasteht. Warum also wird der naheliegende Zusammenhang zwischen diesen beiden Tatsachen in der Forschung so wenig untersucht und diskutiert? Fragt man nach, so erhält man oft die Antwort, die „Eine Schule für Alle“ sei zwar das bessere System, aber zurzeit politisch nicht durchsetzbar. Also beschränkt man sich darauf, Reparaturen an einem nur beschränkt reparierbaren System vorzuschlagen. Das ist legitim, auch die GEW konzentriert sich in ihren kurzfristigen Forderungen auf solche Reparaturen. Aber warum attestieren die Bildungsforscher einem Schulsystem, das letztlich nur eine Modernisierung und Verschlankung der altdeutschen dreigliedrigen Schule ist, auch noch Zukunftsfähigkeit? Das bleibt ihr Geheimnis und das ihrer Auftraggeber.
Das angemessene Schulsystem für eine demokratische Gesellschaft, die Chancengleichheit herstellen will, bleibt die „Eine Schule für Alle“. Als echte Gemeinschaftsschule ist sie Lern- und Lebensraum für die Kinder und Jugendlichen des Stadtteils. Daher hat der Wohnort Priorität bei der Zulassung.