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Zu spät und zu wenig

Auf dem Höhepunkt des Flüchtlingsstroms im Sommer 2015 prognostizierte die GEW, dass für das Jahr 2015 mit etwa 1600 neuen Kindern und Jugendlichen an den allgemeinbildenden Schulen und ca. 2000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen an den berufsbildenden Schulen zu rechnen sei und forderte über 150 neue Vorkurse (BLZ 9-10/2015, Seite 5). Der Senat beschloss damals jedoch nur 80 neue Vorkurse. Spätestens im Frühjahr wurde deutlich, dass die Senatsplanung nicht ausreichte.

Im Februar teilte das Sozialressort mit, dass noch fast 600 Kinder aus den Notunterkünften und über 600 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne Schulplatz seien. Neue Vorkurse mussten eingerichtet werden.
Inzwischen liegen in der Pressemitteilung der Senatorin für Kinder und Bildung zum Schuljahresanfang vom 14. August offizielle Zahlen vor. In den allgemeinbildenden Schulen besuchen 1479 Kinder und Jugendliche 108 Vorkurse. Die Forderung der GEW hat sich als zutreffend erwiesen. Im berufsbildenden Bereich liegt die Zahl von 1011 SchülerInnen in 70 Vorkursen deutlich unter der Prognose. Entweder sind viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge abgewandert, oder sie warten immer noch auf einen Schulplatz. Hier ist Aufklärung erforderlich.

Was läuft nach dem Vorkurs?
Das selbe Muster, das wir bei der Einrichtung der Vorkurse beobachten konnten, wiederholt sich beim Übergang in den Regelunterricht. Die über 1400 SchülerInnen in den allgemeinbildenden Schulen werden (in der Primarstufe ganz und in der Sekundarstufe überwiegend) noch im jetzt angefangenen Schuljahr in die Regelklassen kommen. Und was sieht das „Integrationsbudget“ des Senats dafür vor? Ganze 37,8 Stellen sind für 2016 ausgewiesen. Das entspricht einer Schüler/Lehrer-Relation von 37:1! Die aktuelle Relation in den allgemeinbildenden Schulen Bremens beträgt 13,2 SchülerInnen pro Lehrkraft. Eine Verschlechterung ist also fest eingeplant, obwohl die Integration in die Regelklassen angesichts des nach einem halben bzw. einem Jahr erreichten unvollkommenen Sprachstandes nicht nur eine mindesten gehaltene, sondern eine verbesserte Schüler/Lehrer-Relation erfordert. Für Sprachförderung, die den Regelunterricht ergänzt, sind überhaupt keine neuen Kapazitäten eingeplant. Diese Planung ist unakzeptabel, so kann die Integration in den Regelunterricht nicht funktionieren.
Da das zur Verfügung stehende Budget trotz allen Protestes anlässlich der Haushaltsberatungen im Doppelhaushalt 2016/17 festgeschrieben wurde, ist aktuell zu fordern, dass für 2017 vorgesehene Mittel ab sofort vorgezogen werden. Sachliche Begründung: Das gerade begonnene Schuljahr reicht in das Haushaltsjahr 2017 hinein.