Zum Inhalt springen

Wie weiter mit der U 50 Stunde?

Warum die Sichtweise der Bildungsbehörde unsportlich ist

An sich ist die Sache sehr einfach: Am 8. Mai 2003 wurde mit Wirkung zum folgenden 1. August verordnet, dass unter 50-Jährige für die Dauer von zwei Jahren zusätzlich eine Unterrichtsstunde mehr zu unterrichten haben, bei Teilzeit die Hälfte. Nach § 3 der Verordnung sollte diese Mehrarbeit auf Unterrichtskonten festgehalten werden, wobei ein Ausgleich im Rahmen einer Altersermäßigung erfolgen sollte.

Mit anderen Worten, es wird vorgeleistet und zu einem späteren Zeitpunkt zurückgegeben. Diese Sichtweise ergibt sich auch aus der Verfügung Nr. 37/2003 vom 30. Juni 2003 des Senators für Bildung und Wissenschaft, die den Schulleitungen der Stadtgemeinde Bremen aufgibt diese Unterrichtskonten zu führen und zum Ende eines jeden Schulhalbjahres gegenüber der Behörde diejenigen Lehrkräfte zu benennen, die eine bzw. eine halbe Unterrichtsstunde zusätzlich unterrichtet haben.

Nunmehr argumentiert die Behörde, dass niemals angedacht gewesen sei, individuell Stunden zurückzugeben, sondern es nur darum gegangen sei, die Unterrichtsermäßigung aus Altersgründen in der damaligen Form zu halten. Dies bedeutet, solange es diese Unterrichtsermäßigung gibt ist die Behörde quitt mit denjenigen, die Mehrarbeit geleistet haben. Dies ist eine mehr als unsportliche Sichtweise.

Im November 2002 fanden die abschließenden Gespräche zwischen der GEW und dem Senat, vertreten durch die Staatsräte über die Gewährung einer Angestelltenzulage statt. Dabei formulierten die Staatsräte zu unserem Punkt, dass der Senat beabsichtige, zum Ausgleich der Mehrarbeit auf eine Anpassung der Unterrichtsermäßigung an den Länderdurchschnitt zu verzichten. Das ist nicht mehr als eine Absichtserklärung des Senats, der aber nach § 6 des Lehrerarbeitszeit-Aufteilungsgesetzes keine Kompetenz hat, solches zu verordnen. Dies konnte nur der damalige Senator für Bildung, der diese Position nicht übernommen hat. Entsprechend steht in der oben zitierten Verordnung vom  8. Mai 2003 nichts von einer solchen Absicht.

Das Staatsräte-Argument, auf das sich die Bildungsbehörde nunmehr beruft, ist allerdings auch verschlissen: Es mag im Jahr 2003 anders gewesen sein, inzwischen gibt es aber nur fünf weitere Bundesländer, die eine vergleichsweise schlechte Regelung wie Bremen zur Unterrichtsermäßigung aus Altersgründen haben, zehn Bundesländer haben bessere Regelungen. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Mehrarbeit der Kolleginnen und Kollegen dazu führte, die Verordnung zur Unterrichtsermäßigung nicht auf das Niveau der anderen Bundesländer abzusenken, da das Niveau höher ist.

Wir sind dabei, diese Problematik vor das Arbeits- und Verwaltungsgericht zu bringen. Wir werden weiter informieren.