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Hochschule

#StopptDauerbefristung in der Wissenschaft

Jetzt Petition unterzeichnen:

Foto: GEW

Wir brauchen deine Unterstützung! Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – unter diesen Bedingungen lehren und forschen Wissenschaftler*innen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Als Teil eines breiten Bündnisses gegen Dauerbefristung in der Wissenschaft fordert die GEW eine echte Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die für Dauerstellen für Daueraufgaben sorgt. Sei mit dabei und unterzeichne jetzt unsere Petition! 
 
STOPPT DIE DAUERBEFRISTUNG IN DER WISSENSCHAFT 
Petition an Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, Kai Gehring und Dr. Petra Sitte (für den Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung) & weitere Mitglieder des Deutschen Bundestags 
 
Wir sind auf eine starke Wissenschaft angewiesen, zum Beispiel um die sozialen und technologischen Herausforderungen von Klimakrise oder Digitalisierung zu meistern. Das geht nur mit fairen Arbeitsbedingungen – doch viele Wissenschaftler*innen an Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen arbeiten in prekären Verhältnissen. Fast neun von zehn wissenschaftlichen Angestellten an Universitäten sind befristet beschäftigt, 42 Prozent der Arbeitsverträge haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Planbarkeit für Lebenswege oder anspruchsvolle Projekte gibt es so nicht. Das muss sich ändern.  
 
Der vorliegende Entwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes bleibt weit hinter den eigenen Versprechen der Ampel-Koalition zurück. Frau Ministerin Stark-Watzinger, die prekären Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft lassen sich so nicht bekämpfen. Wir fordern jetzt vom zuständigen Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung: Überarbeiten Sie den Entwurf grundlegend und bringen Sie eine echte Reform auf den Weg!

Im Einzelnen fordern wir: 
1.  Verträge für Promovierende, die den tatsächlichen Promotionszeiten entsprechen – also sechs, mindestens jedoch vier Jahre Regellaufzeit 
2.  Dauerstellen für Daueraufgaben in Lehre und Forschung: Zeitverträge sind nur für die Qualifizierungsphase gerechtfertigt – diese ist mit der Promotion abgeschlossen 
3.  nach der Promotion entweder unbefristete Beschäftigung oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung bei Erfüllung festgelegter Kriterien 
4.  die Streichung der Tarifsperre ohne Wenn und Aber: Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen Verbesserungen für die Beschäftigten aushandeln dürfen – so wie in anderen Branchen auch 
5.  einen verbindlichen Nachteilsausgleich bei Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Behinderung und 
chronischer Erkrankung sowie bei Nachteilen aus der Coronapandemie 
6.  eine Regelvertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren für studentische Beschäftigte.
 
NICHT VERGESSEN:  

Jetzt Petition unterzeichnen...

Wir sind auf eine starke Wissenschaft angewiesen, zum Beispiel um die sozialen und technologischen Herausforderungen von Klimakrise oder Digitalisierung zu meistern. Das geht nur mit fairen Arbeitsbedingungen – doch viele Wissenschaftler*innen an Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen arbeiten in prekären Verhältnissen. Fast neun von zehn wissenschaftlichen Angestellten an Universitäten sind befristet beschäftigt, 42 Prozent der Arbeitsverträge haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Planbarkeit für Lebenswege oder anspruchsvolle Projekte gibt es so nicht. Das muss sich ändern.

Der vorliegende Entwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes bleibt weit hinter den eigenen Versprechen der Ampel-Koalition zurück. Frau Ministerin Stark-Watzinger, die prekären Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft lassen sich so nicht bekämpfen. Wir fordern jetzt vom zuständigen Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung: Überarbeiten Sie den Entwurf grundlegend und bringen Sie eine echte Reform auf den Weg!

Im Einzelnen fordern wir:

  1. Verträge für Promovierende, die den tatsächlichen Promotionszeiten entsprechen – also sechs, mindestens jedoch vier Jahre Regellaufzeit
  2. Dauerstellen für Daueraufgaben in Lehre und Forschung: Zeitverträge sind nur für die Qualifizierungsphase gerechtfertigt - diese ist mit der Promotion abgeschlossen
  3. Nach der Promotion entweder unbefristete Beschäftigung oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung bei Erfüllung festgelegter Kriterien
  4. Die Streichung der Tarifsperre ohne Wenn und Aber: Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen Verbesserungen für die Beschäftigten aushandeln dürfen – so wie in anderen Branchen auch
  5. Einen verbindlichen Nachteilsausgleich bei Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Behinderung und chronischer Erkrankung sowie bei Nachteilen aus der Coronapandemie
  6. Eine Regelvertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren für studentische Beschäftigte

Warum ist das wichtig?

Immer mehr Wissenschaftler*innen wechseln wegen der Dauerbefristung in andere Branchen oder ins Ausland. Das wollen wir stoppen. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgelegte Entwurf ist hierfür nicht geeignet, insbesondere für promovierte Wissenschaftler*innen drohen sogar Verschlechterungen. Deshalb brauchen wir mehr öffentlichen Druck.

Was ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)?
Mit dem WissZeitVG haben Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine sehr weitgehende rechtliche Grundlage, Wissenschaftler*innen nur befristet einzustellen. Es stellt damit ein Sonderbefristungsrecht dar, das deutlich mehr befristete Arbeitsverträge ermöglicht als das allgemeine Arbeitsrecht.

Wie kann eine Reform des WissZeitVG für bessere Jobs in der Wissenschaft sorgen?
Wenn ein reformiertes WissZeitVG die Befristungsmöglichkeiten begrenzt, müssen die Arbeitgeber ihre Praxis ändern – und faire Arbeitsbedingungen schaffen.

Gibt es sachliche Gründe für die hohen Befristungsquoten in der Wissenschaft?
Auf dem gesamten deutschen Arbeitsmarkt sind 7,4 Prozent der Beschäftigten befristet. In der Wissenschaft sind es fast 70 Prozent. Das ist extrem viel und nur teilweise durch die Promovierenden zu erklären, deren befristete Einstellung für die Dauer ihrer Qualifizierung nachvollziehbar ist. Auch Postdocs und Wissenschaftler*innen, die Daueraufgaben erfüllen, sind überwiegend befristet beschäftigt. Das muss nicht sein. In Frankreich oder England sind nur knapp 25 Prozent der Wissenschaftler*innen befristet.

Warum ist die wissenschaftliche Qualifizierung mit der Promotion abgeschlossen?
Die Promotion ist die höchste Qualifizierungsstufe sowohl im Europäischen als auch im Deutschen Qualifikationsrahmen. Nach der Promotion ist eine berufliche Fort- und Weiterbildung möglich. Diese rechtfertigt aber keine Befristung der Postdocs. Ob im weiteren Berufsweg Aufstiege erfolgen, für die zusätzliche Erfahrungen und Kompetenzen nötig sind, ist – wie in anderen Branchen – unabhängig von der Befristung der Arbeitsverträge zu betrachten.

Warum brauchen wir neue Regelungen zum Nachteilsausgleich?
Die familien- und behindertenpolitische Komponente im WissZeitVG beruht bisher auf einer freiwilligen Anwendung durch die Arbeitgeber. Planbarkeit für die Beschäftigten schaffen wir nur mit einem verbindlichen Rechtsanspruch.

Diese Petition wird unterstützt von
- Arbeitnehmerkammer Bremen
- Arbeitskammer des Saarlandes
- Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof)
- Bundesweites Netzwerk Studentischer Tarifvertragsinitiativen (TVStud)
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur e.V. (DGJ)
- freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs)
- Gesamtbetriebsrat der Fraunhofer-Gesellschaft
- Gesamtbetriebsrat der Max-Planck-Gesellschaft
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
- Konferenzrat der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo)
- Network of Doctoral Researcher Networks (N²)
- Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss)
- Personal- und Betriebsräte der Helmholtz-Gemeinschaft (PBHGF)
- Personal- und Betriebsräte der Leibniz-Gemeinschaft – Koordinierungsgruppe (PBL)
- RespectScience
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
- Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF)

Petition – Stop Unlimited Fixed-Term Contracts in Academia! 
 
This English summary is intended to convey the essence of the petition to international stakeholders 
 
We petition Bettina Stark-Watzinger, the Federal Minister of Education and Research, as well as 
Kai Gehring and Dr. Petra Sitte, the chairs of the Education and Research Committee in the 
German Parliament, along with the remaining Members of Parliament. 
 
To address challenges such as climate change and digitalization, we need robust research and 
educational institutions. However, many researchers and scholars in Germany are employed 
under precarious working conditions: nine out of ten have fixed-term contracts, and 42% of 
employment contracts last less than one year. 
 
The legislation permitting this situation is on the verge of being amended. The current proposal 
to amend the German Fixed-Term Academic Contracts Act (WissZeitVG) presented by the 
minister falls short of the commitments the governing parties made in their coalition contract. 
We petition the Education and Research Committee to revise the proposal in ways that genuinely 
enhance working conditions in German higher education and research. 
 
Among the changes we request are the following: 
 
• Employment contracts for doctoral candidates must cover the actual time researchers need to 
complete their PhDs. This amounts to six years, and the standard length of such an employment 
contract should be four years. 
• Employees assigned recurring tasks must receive permanent contracts. 
• As a rule, only permanent contracts should be offered to researchers and scholars who have 
obtained a PhD. Alternatively, a tenure-track position should be provided. 
 
Other changes we request include that the law recognizes the unions’ right to negotiate with 
employers improvements in contract length different from the act; uniform and binding 
regulations on benefits that compensate for disadvantages in the case of care, disability, and 
chronic illness; and a right for employees working on projects financed with third-party funding 
to enjoy from the same benefits as other employees. As a rule, student assistants should be 
offered contracts with a minimum duration of two years. 
 
Please sign the petition...