Zum Schuljahresbeginn 1997 wurden die Pflichtstunden aller Lehrkräfte um zwei Stunden erhöht – ohne dass die Behörde an irgendeiner Stelle Arbeitsaufgaben reduzierte.
Einerseits folgte der Senat dem damals gängigen Trend, die Unterrichtsverpflichtung zu steigern. Zwischen 1991 und 1998 taten dies elf der 16 Bundesländer. Seitdem ist dieser Bereich der Tätigkeit von Lehrkräften stabil hoch.
Andererseits wurden gerade auch in Bremen nachfolgend Verordnungen erlassen, welche die Arbeitsaufgaben der Lehrkräfte betrafen und erweiterten (Präsenz-, Kooperations- und Fortbildungsverpflichtungen). Dazu kam eine qualitative Veränderung der Arbeit in den Schulen durch die Novellierung des Bremischen Schulgesetzes: Am deutlichsten wurde dies mit dem Auftrag, dass alle Schulen „inklusiv“ werden sollen.
Zwanzig Jahre währt nun diese Entwicklung. Vielfach hat die GEW, auch in Bremen, den Tatbestand der Arbeitszeit und –belastung thematisiert. Neue Hoffnung auf durchgreifende Veränderungen keimt auf, seitdem das OVG Lüneburg in einem Urteil die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von Gymnasiallehrkräften als rechtswidrig einstufte.
Auf zwei Arbeitszeittagungen des GEW-Nordverbundes in Hamburg wurde die Frage behandelt, welche Relevanz das niedersächsische Urteil für andere Bundesländer habe. Parallel dazu fasste der Bremische Gewerkschaftstag 2015 und 2016 Beschlüsse, die vor allem eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen einfordern. Zu konkretisieren bleibt, wie wir nach zwanzig Jahren die politische Auseinandersetzung nunmehr führen.