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Steigende Arbeitszeit, steigende Arbeitsbelastung: So kann sich die GEW wehren

Zum Schuljahresbeginn 1997 wurden die Pflichtstunden aller Lehrkräfte um zwei Stunden erhöht – ohne dass die Behörde an irgendeiner Stelle Arbeitsaufgaben reduzierte.

Einerseits folgte der Senat dem damals gängigen Trend, die Unterrichtsverpflichtung zu steigern. Zwischen 1991 und 1998 taten dies elf der 16 Bundesländer. Seitdem ist dieser Bereich der Tätigkeit von Lehrkräften stabil hoch.

Andererseits wurden gerade auch in Bremen nachfolgend Verordnungen erlassen, welche die Arbeitsaufgaben der Lehrkräfte betrafen und erweiterten (Präsenz-, Kooperations- und Fortbildungsverpflichtungen). Dazu kam eine qualitative Veränderung der Arbeit in den Schulen durch die Novellierung des Bremischen Schulgesetzes: Am deutlichsten wurde dies mit dem Auftrag, dass alle Schulen „inklusiv“ werden sollen.

Zwanzig Jahre währt nun diese Entwicklung. Vielfach hat die GEW, auch in Bremen, den Tatbestand der Arbeitszeit und –belastung thematisiert. Neue Hoffnung auf durchgreifende Veränderungen keimt auf, seitdem das OVG Lüneburg in einem Urteil die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von Gymnasiallehrkräften als rechtswidrig einstufte.

Auf zwei Arbeitszeittagungen des GEW-Nordverbundes in Hamburg wurde die Frage behandelt, welche Relevanz das niedersächsische Urteil für andere Bundesländer habe. Parallel dazu fasste der Bremische Gewerkschaftstag 2015 und 2016 Beschlüsse, die vor allem eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen einfordern. Zu konkretisieren bleibt, wie wir nach zwanzig Jahren die politische Auseinandersetzung nunmehr führen.

Argumentation

Im Gefolge des o.g. Gerichtsurteils führte die GEW Niedersachsen eine umfassende Arbeitszeitstudie durch. Diese

  • bestätigt zunächst die Erhebungen der Vergangenheit, die ebenfalls eine längere Arbeitszeit bei Lehrer*innen auswiesen als bei anderen Berufsgruppe im Öffentlichen Dienst;
  • hebt die deutlich höheren Werte von Teilzeitlehrkräften und  Lehrer*innen an Gymnasien hervor sowie den auffallenden Prozentsatz von Kolleg*innen, die wöchentlich mehr als 48 Stunden arbeiten;
  • liefert signifikante Daten ausschließlich für drei Schulformen (Grundschule, Gymnasium, Gesamtschule) – und dies trotz des außerordentlichen Aufwandes bei der Erstellung der Studie (Teilnahme von fast 3.000 Lehrkräften an 255 Schulen, Ausbildung von 360 Moderator*innen, ergänzende wissenschaftliche Plausibilitätsprüfungen).

Vor diesem Hintergrund sind zunächst in Niedersachsen Forderungen formuliert worden, die neben einer generellen Senkung der Unterrichtsverpflichtung für alle Schulstufen vor allem Anrechnungsstunden für Teilzeitlehrkräfte („nicht teilbare Aufgaben“) und Funktionstätigkeiten sowie besondere Belastungen (große Gruppen, Korrekturaufwand) betonen.

Eine ergänzende Belastungsstudie ergab u.a., dass bei Lehrkräften eine hohe Identifikation mit ihrer Arbeit besteht, eine große Kollegialität und eine partizipative Leitung als entlastend, schlechte Arbeitsbedingungen dagegen als belastend empfunden werden.

Politische Auseinandersetzung

Was folgt nun aus alledem? Zunächst hatte die zweite Konferenz im Dezember in Hamburg die Aufgabe, gemeinsame Prinzipien zur Verallgemeinerung der Ergebnisse zu finden. Dies ist mindestens in drei Punkten gelungen (Limit erreicht, „Verrechnung neuer Aufgaben“, Teilzeitarbeit). Die ebenfalls vorgeschlagene Einleitung juristischer Schritte wird vom Landesverband Niedersachsen derzeit geprüft. Mit Ergebnissen ist im Frühjahr 2017 zu rechnen.

Dessen ungeachtet bleibt der Aspekt der tatsächlichen Vergleichbarkeit bestehen. Die Teilnehmer*innen der o.g. Konferenz verwarfen die Idee, weitere landesspezifische Untersuchungen vorzuschlagen. Vielmehr möge die Vergleichbarkeit wissenschaftlich geprüft werden. Ein entsprechender Antrag an die GEW eigene Max-Träger-Stiftung soll im Februar zwischen den Landesvorsitzenden und – sprechern des Nordens abgestimmt werden. Ebenfalls vereinbart wurde eine gemeinsame Pressearbeit.

In Bremen bleibt die Aufforderung des Gewerkschaftstages an die Senatorin bestehen, „den Arbeitsplatz Schule so zu gestalten, dass die Arbeit unter gesund erhaltenden und unter attraktiven Bedingungen leistbar ist“ (Gewerkschaftstagsbeschluss 11/2016, ebenso 7/2015). Die Beweislast, auch das hat das Lüneburger Urteil ergeben, liegt beim Arbeitgeber. Er muss nachweisen, dass die Aufgaben in der vorgegebenen Arbeitszeit des Öffentlichen Dienstes leistbar sind. Das tut er allerdings nicht (und hat daran augenscheinlich auch kein Interesse).

Wie schon vor zwanzig Jahren so richtig festgestellt, unterliegt die Schularbeit Veränderungen, durch die sie anspruchsvoller und komplexer wird. Die zu erteilenden „Unterrichtsstunden“ bleiben dennoch weiterhin ein wichtiges Maß zur Bestimmung der Arbeitszeit und –belastung. Deren wöchentliche Anzahl muss so weit reduziert werden, dass für andere geforderte Tätigkeiten genügend Zeit vorhanden ist. Um das durchzusetzen, muss die Mitgliedschaft der GEW geschlossen und spürbar kampfbereit sein. Wie 1997, so auch heute.