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Mitgliederversammlung unterzieht Schulentwicklungsplan einer ersten Bewertung

Am 10. Februar erörterte die MV des Stadtverbandes den nunmehr offiziell vorliegenden Schulentwicklungsplan. Eine zentrale Rolle in dessen Bewertung bildete die Differenz zwischen der Endfassung vom 19.01.2010, die ja zwischen SPD und CDU abgestimmt wurde, und der 2. Fassung vom Oktober vergangenen Jahres, die einen deutlich integrativeren Charakter besaß.

Auf – milde ausgedrückt – Unverständnis stieß insbesondere, dass wichtige Aussagen aus der 2. Fassung nun nicht mehr auftauchen. Es fehlt das klare Bekenntnis zu „Einer Schule für alle“ und der Hinweis, dass eine Schulreform hohe Kosten mit sich bringe (vgl. Info 1/10). Beide Aspekte, die inklusive Schulstruktur und die finanziellen Mittel wurden seinerzeit noch als „alternativlos“ angesehen.
Scharf angegangen wurde das „Mitbestimmungsniveau“ der vergangenen Wochen. Sowohl die Stellungnahmen aus den Kollegien als auch die Positionierung der Schulleitungen bezogen sich gerade nicht auf die „politisch geeinte“ Fassung vom Januar. Dieses Vorgehen kennzeichneten Redebeiträge als Missachtung der Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen in den Schulen, da die Hinweise der Kolleginnen und Kollegen sich nur auf eine „verwaltungsinterne“ Textgrundlage bezogen und für das politisch abgestimmte Papier nicht berücksichtigt wurden. Die weitere Debatte befasste sich erstens mit den konkreten Umsetzungsmodalitäten und zweitens mit dem weiteren gewerkschaftlichen Vorgehen, das dem Ziel dient, „Eine Schule für alle“ tatsächlich durchzusetzen.

Zu Punkt 1: Unabhängig von der konkreten Umsetzung der neuen Anforderungen des bremischen Schulgesetzes wird es einer umfassenden Qualifizierung der Kolleginnen und Kollegen bedürfen. In diesem Zusammenhang stehen die Organisation und die finanzielle Absicherung der Fortbildung im Mittelpunkt des Interesses. Dabei muss das LFI in die Lage versetzt werden, den Anforderungen an diese anspruchsvolle Fortbildungsplanung gerecht werden zu können. Außerdem ist die Arbeitsbelastung der Kollegien ernst zu nehmen: Eine flächendeckende Fortbildung ist unstrittig, bedarf aber der Gewährung von Entlastungen bei den Unterrichtsverpflichtungen. Ohne dies kann eine derartige Umgestaltung nicht gelingen. Unter dem Eindruck des engen Zeitkorsetts kam aus der Versammlung der Vorschlag, ein Moratorium hinsichtlich der Realisierung des Schulentwicklungsplans im Sommer 2011 mindestens zu prüfen.

Zu Punkt 2: In den nächsten Tagen erwartet das Bremerhavener Bündnis „Eine Schule für alle“ die Antworten der Parteien zu zentralen Fragen der kommunalen Schulentwicklung (Vgl. Info 1/10). Neben der Auswertung der dann nochmals zugespitzt formulierten parteipolitischen Positionen werden diese insbesondere in die Perspektive der aufkommenden Wahl 2011 gestellt. Das Bündnis einschließlich der GEW werden vor dem Hintergrund der Entscheidungen im Schulausschuss ihre strategischen Überlegungen präzisieren müssen.
Inwieweit die juristische Seite auf der Grundlage der UN-Konvention, die eine inklusive Schule verbindlich vorschreibt, Hebelwirkung für die Einrichtung „Einer Schule für alle“ entwickeln kann, bleibt dabei zu überprüfen.