Zum Inhalt springen

GEW intern

GEW-Mitgliedsbeitrag für Geringverdienende sinkt

Für Mitglieder mit geringem Einkommen bzw. für Kolleg:innen in Elternzeit wird ab Januar 2024 der Mindestbeitrag von 12,09 auf 7,93 Euro gesenkt.

Die Inflation der vergangenen zwei Jahre hat auch viele GEW-Mitglieder finanziell belastet – trotz der Erfolge der Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen. Deshalb wird für Mitglieder mit geringem Einkommen bzw. für Kolleg:innen in Elternzeit ab Januar 2024 der Mindestbeitrag von 12,09 auf 7,93 Euro gesenkt. Dieser Schritt festigt die soziale Staffelung der Mitgliedsbeiträge. Wer arbeitslos ist, zahlt weiterhin den reduzierten Beitrag von derzeit 4,03 Euro im Monat, Referendar:innen zahlen 4 Euro. Auch die anderen Beitragssätze bleiben unverändert: Beamt:innen zahlen 0,85 Prozent, Angestellte in tarifgebundenen Betrieben 0,77 Prozent, in nicht tarifgebundenen Betrieben 0,7 Prozent ihres Bruttogehalts. Mitglieder, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und Probleme haben, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen, wenden sich bitte an die Mitgliederverwaltung ihres Landesverbandes. Wer nach der Elternzeit wieder in den Beruf einsteigt, das Referendariat abgeschlossen hat oder nach überstandener Arbeitslosigkeit wieder berufstätig ist, wird gebeten, sich ebenfalls bei der Mitgliederverwaltung des Landesverbandes zu melden und dies mitzuteilen. Vielen Dank dafür!