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JA13!

Eine letzte Laterne an den Senat!

A12-er fordern: Schneller Gesetzesvorschlag nötig!

Hintergrundinformationen:

Seit einigen Jahren kämpft die GEW Bremen verstärkt dafür, dass alle Grundschul- und Sekundarstufenlehrkräfte, die eine vollständige Lehrerausbildung mit erstem und zweitem Staatsexamen besitzen, nach A 13 bzw. E 13 und damit wie alle anderen Lehrerinnen und Lehrer bezahlt werden. Aktuell ist dies nicht der Fall. Grundschul- und Lehrkräfte der Sekundarstufe I sind schlechter gestellt und erhalten nur A 12 bzw. E 11. „In der Vergangenheit haben wir durch vielfältige Aktionen auf diesen Missstand aufmerksam gemacht“, so Bernd Winkelmann, Landesvorstandssprecher der GEW.

„Insbesondere wurden die zuständigen Senatorinnen und politisch Verantwortlichen aufgefordert, Abhilfe zu schaffen. Lehrkräfte in allen Schulstufen haben gleichwichtige und -bedeutsame, verantwortungsvolle Aufgaben abzuleisten. Dies muss endlich anerkannt werden und sich in der Besoldung niederschlagen“, ergänzt Winkelmann. 

Nun liegt ein von der GEW beauftragtes Rechtsgutachten mit dem Titel: „Die rechtliche Zulässigkeit der unterschiedlichen Eingruppierung verschiedener Gruppen beamteter Lehrerinnen und Lehrer nach dem Laufbahn- und Besoldungsrecht der Länder Bremen und Hamburg aus verfassungs- und beamtenrechtlicher Perspektive“ von Prof. Dr. jur. Ralf Brinktrine von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vor. „Dieses Gutachten besagt, dass die schlechtere Bezahlung der Grundschul- und Lehrkräfte der Sekundarstufe I in Bremen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist“, fasst Winkelmann zusammen: „Wir fordern die Landesregierung auf, sofort alle entsprechenden Lehrkräfte nach A 13 / E 13 zu bezahlen und werden dafür alle notwendigen rechtlichen und politischen Schritte einleiten!“ 
 
Entscheidend ist das Fazit, zu dem Prof. Dr. Brinktrine in seinem Gutachten kommt: „Die unterschiedliche Einstufung von Lehrkräften an Grundschulen und Lehrkräften in der Sekundarstufe I im Eingangsamt A 12 einerseits und Lehrkräften an Gymnasien im Eingangsamt A 13 andererseits, die alle nach den derzeit geltenden Ausbildungsregelungen ausgebildet worden sind, ist wegen der sowohl in Bremen als auch in Hamburg feststellbaren Vereinheitlichung der Lehrerausbildung nicht mehr überzeugend sachlich zu rechtfertigen. Sie steht deshalb in beiden Ländern mit dem Alimentationsgrundsatz sowie dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht mehr im Einklang.“ (Gutachten, Seite 89).

Neben der Laufbahnzuordnung und den Kriterien zur Umsetzung des Alimentationsprinzips hat der Gesetzgeber auch verfahrensrechtliche Kriterien zu beachten. Er muss besoldungsrechtlich reagieren, wenn er Laufbahn- und Ausbildungsvorschriften derart verändert, dass Unterschiede zwischen den 
Ämtern verblassen. In diesem Zusammenhang kommt Prof. Dr. Brinktrine zu dem Schluss, dass die ungeprüfte Fortführung der bisherigen Einstufung von Ämtern in der Besoldungsordnung nach dem Besoldungsgesetz von 2016 zu beanstanden sei. Das Besoldungsstufensystem des Jahres 2016 
beruhe auf Grundlagen, die im Land Bremen nach dem Lehrerausbildungsgesetz von 2010 gar nicht mehr existierten. „Dies alles“, so Vorstandssprecher Winkelmann zusammenfassend, „sind eindeutige Argumente. Die Bremische Bürgerschaft ist nun gefordert.“  
 
Für Nachfragen steht zur Verfügung:   Bernd Winkelmann | 0162-9731230

Hier noch weitere Informationen zu Gutachten, Veranstaltung und Kampagne:

Wie heißt das Gutachten?

Das von Prof. Dr. jur. Ralf Brinktrine (Julius-Maximilians-Universität Würzburg) im Auftrag der GEW-Landesverbände Hamburg und Bremen erstellte Gutachten heißt:

„Die rechtliche Zulässigkeit der unterschiedlichen Eingruppierung verschiedener Gruppen beamteter Lehrerinnen und Lehrer nach dem Laufbahn- und Besoldungsrecht der Länder Bremen und Hamburg aus verfassungs- und beamtenrechtlicher Perspektive“

Wie begründet Ihr die Forderung nach A 13?

Grundschul- und Mittelstufenlehrkräfte arbeiten mit den heterogensten Schülergruppen. Sie helfen Kindern, die Welt zu verstehen. Sie bilden Persönlichkeiten und wecken die Freude am Lernen. Sie haben eine lange wissenschaftliche Ausbildung, arbeiten kindbezogen und theoretisch fundiert. Es gibt keinen Grund, diese Lehrkräfte an Bremer Grund- und Oberschulen anders zu bezahlen als andere Lehrämter!

Gleiches Geld für gleich(wertig)e Arbeit – das ist eine uralte Gewerkschaftsforderung. Die schlechtere Bezahlung wurde mit dem früher kürzeren Studium begründet. Zudem sei der Unterricht in den höheren Klassen anspruchsvoller.

Inzwischen hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass gerade in den frühen Bildungsabschnitten wichtige Grundlagen gelegt werden und Weichenstellungen erfolgen. Entsprechend ist in sieben Bundesländern – so auch in Bremen – die Ausbildung für alle Lehrämter inzwischen gleich lang. Wenn aber alle angehenden Lehrkräfte gleich lang studieren und danach ein gleich langes Referendariat machen, müssen sie auch gleich besoldet beziehungsweise entgolten werden – und zwar mindestens mit A13/E13. Diese Position stützen mehrere juristische Gutachten. In einigen Bundesländern hat sich die GEW zudem bereits auf den Klageweg gemacht. Es geht um die Gleichbehandlung mit Blick auf europäisches Recht, es geht um die Gleichbehandlung bei gleicher Bezahlung und es geht für die Grundschullehrerinnen gegen mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts.

Woher soll das Geld für eine bessere Besoldung/Bezahlung kommen? Es ist doch kein Geld da.

Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt. Aber die Schere öffnet sich. Immer größerem privatem Reichtum in der Hand weniger stehen leere öffentliche Kassen und immer mehr von Armut gefährdete Menschen gegenüber. Dies stellt wieder den Staat und seine Bildungsinstitutionen vor große Herausforderungen. Das alles ist kein Naturgesetz sondern politisch in Gang gesetzt u.a. durch die Senkung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung von Vermögens- und Erbschaftssteuer, die weg fielen, weil der Gesetzgeber sie nicht entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst hat, sowie durch Privatisierungen und die Deregulierung der Finanzmärkte. Leere öffentliche Kassen sind also bewusst herbeigeführt worden. Genauso lassen sich die Kassen wieder füllen, um die Aufgaben des Staates wieder angemessen umsetzen zu können. Die GEW hat vor der Bundestagswahl ein entsprechendes Steuerkonzept vorgelegt.

Was ist mit den angestellten Kolleg*innen?

Zum Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ fällt vielen Angestellten zuerst die unterschiedliche Vergütung von Angestellten und Beamten ein. Dabei geht es unbestritten um viel Geld. Als Gewerkschaft müssen wir aber immer schauen, an welchen der vielen Baustellen wir wann und wie weiterkommen, was wir für einen bestimmten Zeitraum in den Mittelpunkt stellen und um was wir uns später kümmern. Auf die Forderung nach A13 / E13 auch für Grund- und Oberschullehrkräfte hat sich die GEW bundesweit als einen Schwerpunkt geeinigt. Ein Hintergrund ist sicher, dass dies angesichts des Lehrkräftemangels (vor dem wir gewarnt haben) und wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegenüber der Ungleichbezahlung derzeit durchsetzbar erscheint. Wichtig zu wissen: A13 für die Beamt*innen heißt nach dem geltenden Tarifrecht auch E13 für die Angestellten.

A13 / E13 kostet viel Geld, wäre das nicht in der Einstellung weiterer Kolleg*innen oder im Schulbau besser angelegt?

Wir als Kolleg*innen und wir als GEW haben die Unterfinanzierung der Bildung nicht zu verantworten. Jahrzehntelange Kürzungspolitik hat zu einem Sanierungsstau, zu einer höheren Unterrichtsverpflichtung, zu Zusatzaufgaben und auch zum Lehrkräftemangel geführt. Dagegen haben wir uns immer gewehrt. Im Jahr 1996 gab es noch 5762 Lehrer*innen an stadtbremischen, öffentlichen Schulen, 2009 waren es bei kaum gesunkenen Schülerzahlen fast 1.000 weniger. Die GEW hat auch auf die seit Jahrzehnten absehbare Pensionierungswelle hingewiesen und höhere Ausbildungskapazitäten angemahnt. (z.B.: https://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/gew-macht-sich-fuer-sofortprogramm-lehrernachwuchs-stark/) Der Senat hat dagegen vor wenigen Jahren noch Lehramtsstudiengänge gestrichen.

Nun sind wir in der Lage, dass wir alles und alles gleichzeitig benötigen. Der Lehrkräftemangel und die Konkurrenz der Bundesländer um Lehrkräfte zwingen nun dazu, die Attraktivität des Lehrberufs zu erhöhen – oder den Anspruch auf Qualität für die Bildung aufzugeben. Erste Länder haben bereits Beschlüsse für eine gleiche Bezahlung/Besoldung gefasst. Wenn Bremen dem nicht folgt, wird das Land auf Dauer mit studentischen und anderen nicht (fertig) ausgebildeten Lehrkräften auskommen müssen.

Was habt Ihr bisher gemacht?

Gemeinsam mit der GEW Hamburg und Schleswig-Holstein haben wir im Herbst 2015 an die sozialdemokratischen Minister*innen bzw. Senator*innen appelliert, die Bezahlung der Gundschul- und Sek-I-Lehrkräfte endlich den anderen Lehrämtern anzupassen, zumal die Ausbildung u. a. in den o. g. drei Bundesländern für alle Lehrämter mittlerweile einheitlich 10 Semester an der Universität und 18 Monate im Referendariat beträgt. Mit unterschiedlichen Gründen lehnten die Bildungsverantwortlichen unsere Forderungen ab. In Bremen kann Bildungssenatorin Frau Dr. Bogedan (SPD), die uns bewegenden Gründe „gut nachvollziehen“. Gleichzeitig bitte sie jedoch um Verständnis dafür, dass sie uns in Besoldungsfragen nicht entgegen kommen könne. Dies gelte erst recht, „weil ich mich als Bildungssenatorin eines so genannten Nehmerlandes im Rahmen des Länderfinanzausgleichs nicht oberhalb der Besoldungsstruktur der anderen Länder, insbesondere der Geberländer, stellen kann“. Um den politischen Druck auf die Bildungsverantwortlichen zu erhöhen, haben die drei GEW-Landesvorsitzenden bzw. Vorstandssprecher Astrid Henke (Schleswig-Holstein), Anja Bensinger-Stolze (Hamburg) und Bernd Winkelmann (Bremen), eine Stellungnahme zum EqualPayDay am 19.03.2017 herausgegeben und sie aufgefordert, der Forderung „Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit von Männer und Frauen“ nachzukommen und die Grundschullehrkräfte, die zu über 80 Prozent weiblich sind, endlich besser zu bezahlen. In einem von der GEW in Auftrag gegebenen Gutachten belegt Prof. Dr. Eva Kocher nämlich, dass aufgrund des hohen Anteils von Frauen in dieser Schulform die A12 Besoldung von Frauen an Grundschulen eine mittelbare Diskriminierung darstellt.

Im Landesvorstand haben wir seit 2016 immer wieder zu diesem Thema informiert, diskutiert und entsprechende Beschlüsse gefasst, so auch beim Bremischen Gewerkschaftstag im vergangenen Jahr. Auch mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen vor der Bildungsdeputation und in der Bildungsbehörde haben wir unserer Forderung Nachdruck verliehen.

Und hat es was gebracht???

Senatorin Bogedan hat mit Wirkung zum 1.7.2017 die vor Jahrzehnten für Lehrkräfte gestrichene „Allgemeine Stellenzulage“ zumindest für Kolleg*innen in den Besoldungsgruppen A12 und A12a wieder eingeführt (bei Vollzeit monatlich damals 87,21 Euro). Dem „ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung der Bezahlung für Grundschullehrkräfte mit dem Ziel der A13-Besoldung" (Claudia Bogedan), müssen schnell weitere folgen zumal das Argument, ein Nehmerland dürfe kein Vorreiter sein, weggefallen ist: Mit der Hilfe von reichlich Druck der GEW-Kolleg*innen haben mit Berlin und Brandenburg erste Bundesländer E13 für (neu ausgebildete) Grundschullehrkräfte bereits umgesetzt bzw. beschlossen, alle Lehrkräfte in einem Stufenplan von 2019 an bis August 2020 nach A13 zu heben. In NRW gibt es ähnliche Ankündigungen. Inzwischen hat die Bürgerschaft den Senat aufgefordert, ein Konzept für die Einführung von A13 für Grundschullehrer*innen vorzulegen.

Die Bürgerschaft hat A13 beschlossen, brauche ich nichts mehr tun?

Am 29.08.2018 hat die Bürgerschaft A13 für alle Grundschullehrkräfte beschlossen, so berichteten es die Medien. Tatsächlich hat die Bürgerschaft den Senat einstimmig beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie Grundschullehrkräfte auf A13 gehoben werden können. (Der Beschlossene Antrag: https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2018-06-21_Drs-19-1729_6be21.pdf) Redner*innen aller Fraktionen hoben gut ein halbes Jahr vor den Wahlen die gestiegenen Anforderungen und die verdienstvolle Arbeit heraus. (Die Debatte: https://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/protokoll/P19L0067.pdf - Seite 5528 bis -5537) Die GEW sieht einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Nur: Der Aufforderung an den Senat, ein Konzept zur Höhergruppierung von Lehrkräften vorzulegen, fehlen zwei wichtige Aspekte, nämlich ein Zeitplan und eine bedeutende Gruppe betroffener Lehrkräfte. „Der Grundsatz, verfassungsgemäß zu bezahlen, kann nicht geteilt werden“, betont Bernd Winkelmann, Landesvorstandssprecher der GEW Bremen in einer Pressemitteilung der GEW

Das heißt: Der Bürgerschaft geht es bisher nur um ein Konzept und nur für Grundschullehrkräfte. Ein Konzept kostet nichts – gerade in Zeiten des Wahlkampfs.

Das heißt: die GEW-Kampagne „A 13 für alle“ ist in Bremen noch nicht am Ziel – nicht einmal für Grundschullehrkräfte. Es kommt also darauf an weiter gemeinsam Druck zu machen.

Wie ist der Stand der juristischen Auseinandersetzung?

Am Dienstag, den 11. September, haben wir Henning Lühr, dem Staatsrat der Finanzbehörde, einen großen Karton mit Widersprüchen gegen die A12-Besoldung überreicht.  Hunderte Kolleginnen und Kollegen haben damit ein klares Zeichen gesetzt. Gleichzeitig war das die Vorbereitung weiterer juristischer Schritte in Form von Musterklagen. Statt die Widersprüche wie vereinbart ruhend zu stellen, hat die Bildungsbehörde in den Herbstferien teilweise Ablehnungsbescheide verschickt. Alle, die solch eine Ablehnung erhalten haben, werden gebeten, gegen die Ablehnung innerhalb von vier Wochen nach Zugang erneut Widerspruch einzulegen.

In einem nächsten Schritt wollen wir mit einigen Kolleg*innen mit unterschiedlichen Fallkonstellationen Musterklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Da ein solches Verfahren Jahre dauert, streben wir gleichzeitig eine politische Lösung an.

Wie argumentieren die GEW-Landesvorstandssprecher*innen?

„Da Lehrkräfte überall händeringend gesucht werden, muss Bremen schnell handeln, wenn es Lehrkräfte gewinnen will“, sagt GEW-Landesvorstandssprecherin Ina von Boetticher. A13 für Beamte und E13 für Angestellte sei zudem ein fairer Ausgleich für das große Engagement der Pädagog*innen bei immer größeren Herausforderungen.

„Der Grundsatz, verfassungsgemäß zu bezahlen, kann nicht geteilt werden“, betont Bernd Winkelmann, Landesvorstandssprecher der GEW. Er forderte den Senat auf, in dem von der Bürgerschaft geforderten Konzept, auch die Lehrer*innen in der Sekundarstufe I in Bremen und Bremerhaven einzubeziehen.

„Wir bereiten nun für alle Fälle Musterklagen vor“, erklärt GEW-Landesvorstandssprecher Christian Gloede. Er hoffe aber auf eine politische Lösung: „In den anderen Bundesländern ringsherum – Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und so weiter – hat man die gesetzlichen Grundlagen schon geschaffen oder ist in Verhandlungen mit der GEW, um eine Gleichbehandlung zu vereinbaren“, berichtet Gloede.

Wie geht es jetzt weiter?

In Veranstaltungen sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven informieren wir euch und beraten darüber, wie wir mit weiteren Aktivitäten den Druck auf die Politik verstärken können.

Diese Veranstaltungen finden statt am

  • Mittwoch, 14.11.2018 | 17.30 Uhr
    im Gewerkschaftshaus Bremen
  • Montag, 12.11. 2018 | 16.00 Uhr
    im Gewerkschaftshaus Bremerhaven

Bremen – In Versammlungen in Bremen und Bremerhaven haben Lehrkräfte mit A12-Besoldung erneut die Überleitung in die Besoldungsgruppe A13 gefordert. „Die Resonanz zeigt“, so Ina von Boetticher, Landesvorstandssprecherin, „dass die Geduld der Kolleg*innen schwindet und Wechsel in andere Bundesländer ernsthaft erwogen werden“.

Auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Brinktrine, das die ungleiche Besoldung von Lehrkräften als grundgesetzwidrig einstuft, wird an den Senat appellieren die Lehrkräfte, endlich die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, alle Lehrkräfte nach A13/E13 zu besolden. „Uns ist es wichtig“, ergänzt Bernd Winkelmann, Landesvorstandssprecher, „dass bei „allen Lehrkräfte“ tatsächlich „alle“ einbezogen werden. Es geht nicht nur um Grundschul-, sondern auch um Lehrkräfte in der Sekundarstufe 1“.

Damit der Senat nun zügig handelt, entzündeten Teilnehmer*innen Laternen.

Für Nachfragen steht zur Verfügung:
Bernd Winkelmann | Mobilnummer: 0162-97 31 230