Zum Inhalt springen

Bremer Bündnis für Bildung (BBB)

Positionen und Forderungen zur Behebung des Lehrkräftemangels an Bremer Schulen

Vorbemerkungen

Mit großer Sorge registriert das Bremer Bündnis für Bildung (BBB) die Auswirkungen des Mangels an Lehr- und Fachkräften an Bremer Schulen. Mit der vorliegenden Stellungnahme zeigt das BBB Schritte auf, die bei der Bewältigung der zunehmenden Personalenge unterstützend sein können, formuliert aber auch Grenzen, die für das Bündnis zentral und unverzichtbar sind. Für die Bündnisbeteiligten steht außer Frage, dass ein fundiertes und damit auch durch erziehungswissenschaftliche Anteile geprägtes Lehramtsstudium gerade im Kontext mit dem fatalen Zusammenhang von Lernerfolg und sozialer Herkunft gut begründet ist und ohne Einschränkung weiterhin der Maßstab sein muss. Die bundesweit dramatische Entwicklung  (vgl. die am 31.01.2018 publizierte Bertelsmann Studie) erfordert aktuell auch in Bremen unmittelbar wirksame Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung und ihrer Qualität, vor allem in Stadtteilen, die besondere Anforderungen an die Schulen stellen. Der Fachkräftemangel muss aber auch Anlass für eine längerfristige Personalplanung und –entwicklung auf der Basis transparenter Arbeitsplatzbeschreibungen sein (vgl. die Bremer ISF-Studie vom Ende 2017), um ähnliche Notsituationen in Zukunft zu vermeiden.

Fachkräftemangel an belasteten Schulstandorten

  • Der ohnehin drängende Fachkräfte-Mangel an Bremer Schulen entwickelt sich  zunehmend dramatisch in Abhängigkeit vom Standort von Schulen. Einflussfaktoren sind:

Die regionale Lage einer Schule, die dort bereits bestehende Personalunterversorgung und die Belastungsfaktoren, die einem Schulstandort zugeschrieben werden; das sind Einschätzungen, die  Bewerberinnen und Bewerber bei ihrer Schulwahl leiten. Die Ungleichheit der Schulstandorte wird dadurch weiter zementiert.

Daher sind

  • erstens Anreize zu schaffen, welche die Attraktivität der betroffenen Standorte steigern, z. B. über Vereinbarungen zum Umfang der Unterrichtsverpflichtung, über Versetzungsregelungen, Zulagen und eine verbesserte personelle Ausstattung.
  • Zweitens muss die zentrale Steuerung des Personaleinsatzes eine gerechte Verteilung sichern. 
  • Gerade in den herausfordernden Stadtteilen ist der Einsatz gut ausgebildeter Fachkräfte unverzichtbar. Dies gilt insbesondere für die Grundschulen. Sie sollen bei allen Kindern das Fundament in den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen legen; was hier fachlich misslingt, ist schwerlich aufholbar. Die ersten Klassen, bzw. die Schuleingangsstufe mit Klasse 1 und 2 dürfen keinesfalls zu einem „Probierfeld“ für nicht in diesem Fachgebiet ausgebildete Lehrkräfte und „Laienpädagogen*innen“ werden. Daher sollten Quereinsteiger*innen unter keinen Umständen  [Die Schulleitervereinigung Bremen e.V. (SLV) möchte „unter keinen Umständen“ durch „in der Regel nicht“ ersetzen.] in den Fächern Deutsch und Mathematik in den ersten Jahrgängen eingesetzt werden.
  • Die Zusage, für Lehrkräfte in besonders belasteten Stadtteilen (Sozialindikator 5) zwei Entlastungsstunden zu schaffen, ist als Signal begrüßenswert. Allerdings hat sich gezeigt, dass der Sozialindikator bildungspolitisch nicht das alleinige Kriterium sein kann, z. B. würde die Not von Schulen in Bremen Nord damit nicht behoben. Hier geht es nicht ohne Steuerung des Personaleinsatzes durch die verantwortliche Behörde. Zusagen für Schulen  auf Entlastungsstunden dürfen nicht aufgrund anderer Kriterien kurzfristig zurückgenommen werden, das zerstört die Planungssicherheit. Die Nachsteuerung von Mitteln durch den  Senat und die Senatorin für Kinder und Bildung ist in solchen Fällen erforderlich.

Qualifikationsstandards für Seiten- und Quereinsteiger*innen

  • „Die Grundlagen für eine berufliche Qualifikation von Lehrerinnen und Lehrern können nur durch ein entsprechendes Studium gelegt werden. Der Forschungsstand dazu, was die Professionalität von Lehrkräften und besonders von Grundschullehrkräften ausmacht, ist eindeutig. Professionelle Grundschullehrkräfte benötigen sowohl fundierte fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenzen in den grundschulrelevanten Unterrichtsfächern als auch eine bildungswissenschaftliche Ausbildung mit grundschulpädagogischen und grundschuldidaktischen Schwerpunkten“ (aus der Stellungnahme zur Einstellung von Personen ohne erforderliche Qualifikation als Lehrkräfte

in Grundschulen der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft DGfE, Sektion Schulpädagogik). Aus den genannten Gründen umfasst das Lehramt Primarstufe mittlerweile fast überall ein zehnsemestriges Studium plus Referendariat. Der massive Einsatz von nicht fertig oder unzureichend ausgebildeten Lehrkräften konterkariert dessen Bedeutung und missachtet den Bildungsanspruch vieler Kinder.

  • Die aufgrund des Fehlens fertig ausgebildeter Lehrkräfte erforderliche Beschäftigung von

Quer- und/oder Seiteneinsteiger*innen muss daher darauf ausgerichtet sein, die unverzichtbaren Standards der Ausbildung zumindest begleitend zu erreichen. Dies kann nicht über „Schnellkurse“ geschehen, sondern bedarf eines zwischen LIS, Universität und Bildungsbehörde abgestimmten Qualifizierungsverfahrens. Hier kann es auch nicht um freiwillige Fortbildung gehen, sondern um eine verbindliche Qualifizierung. Diese ist vertraglich festzulegen. Die Unterrichtsverpflichtung in dieser Phase soll nicht mehr als die Hälfte der vollen Unterrichtsverpflichtung betragen, um während der Ausbildungsphase nicht das Lernen der Anwärterin/des Anwärters zeitlich unmöglich machen.

Für Studierende muss gewährleistet sein, dass Unterricht und Unterrichtsvorbereitung die Studienverpflichtungen an der Universität nicht überlagern und dadurch die Qualität der Ausbildung in Frage stellen.

Qualifizierung – Bedingungen und Maßnahmen

  • Die Senatorin für Kinder und Bildung trägt für den Einsatz von Seiten- und Quereinsteiger*innen die politische Verantwortung und folglich auch für die Realisierung der Qualifizierung, das Landesinstitut für Schule und die Universität sind für die fachliche Umsetzung der Maßnahme zuständig. Das Bündnis für Bildung sieht dafür als geeigneten Weg - entsprechend der unterschiedlichen Anforderungen an Qualifizierung (unterschiedliche Voraussetzungen der Bewerber*innen) – einzelne Module zu entwickeln. „Die Äquivalente eines Vollzeitstudiums in den Disziplinen der Grundschulpädagogik und der Fachdidaktiken der grundschulrelevanten Unterrichtsfächer müssen erfüllt sein“ schlussfolgert dazu die DGfE in ihrer Stellungnahme.  Eine dementsprechende Personalplanung auch für die Aus- und Weiterbildungsinstitutionen ist zwingend erforderlich. 
  • Mehrere hundert Studierende (nicht nur für das Lehramt) sowie Kolleg*innen ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung werden derzeit zur „Unterrichtsvertretung“ oder als „Seiteneinsteiger*in“ beschäftigt. Dass Studierenden im Rahmen ihrer Bewerbung für das Referendariat diese Zeit „angerechnet“ wird, kann bei der Zulassung zum Referendariat Berücksichtigung finden, sollte aber keinen Einfluss auf die Länge des Referendariats haben. Ihr unterrichtlicher Einsatz sollte nicht mehr als 10-12 Stunden betragen und nicht länger als ein Schulhalbjahr andauern [Die SLV wünscht bei dem Punkt keine Begrenzung auf ein Schulhalbjahr.], damit das Studium sinnvoll fortgeführt und zeitnah abgeschlossen werden kann (Sicherung der Qualität der Ausbildung).  
  • Kolleg*innen mit dem 1. Staatsexamen oder einem gleichwertigen Abschluss sollten ebenfalls ihre Qualifikation per Referendariat erlangen. Neben dem Fachnachweis sind didaktische und erziehungswissenschaftliche Kompetenzen erforderlich,  andernfalls müssen diese begleitend erworben werden.
  • Alle Einstellungen, die ohne Lehramtsqualifikation erfolgen, sind in Verbindung mit einer gegenseitigen Qualifizierungszusage (Bewerber*in/Senatorische Behörde) zu befristen. Für die Qualifizierung entwickeln LIS und Universität auf unterschiedliche Eingangsqualifikationen abgestimmte Module. Erst nach der erfolgreichen Qualifizierung werden die Lehrkräfte in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

Personalplanung und -entwicklung

  • Beim Einsatz von Seiten- und Quereinsteiger*innen sowie Studierenden müssen alle nicht-unterrichtlichen Tätigkeiten aktuell vom übrigen Kollegium der Schule getragen werden. Dies führt zu zusätzlichen Belastungen. Unstrittig ist daher, dass Schulen mit „Lehrkräften in unterschiedlichen Ausbildungsphasen“ spürbare Entlastungsstunden zur Anleitung und Begleitung benötigen. Hierfür muss ein Modul „Praxiscoaching“ entwickelt und zur Verfügung gestellt werden. 
  • Ausgebildeten Fachkräften, die familiär eingebunden sind in Kinderbetreuung und/oder eine Pflegesituation und deshalb in Teilzeit arbeiten, soll durch attraktive Rahmenbedingungen ermöglicht werden, auch mit höherer Stundenzahl berufstätig zu sein. Richtlinien und Maßnahmen für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Schuldienst müssen erarbeitet werden.
  • Bei im Ausland ausgebildeten Lehrkräften, die sich für eine Tätigkeit im bremischen Schuldienst bewerben, sollten analog zum Verfahren für Quereinsteiger*innen, die Qualifikationen (insbesondere die Deutschkenntnisse) geprüft werden, um danach den Bedarf an Weiterbildungsmodulen festzulegen. 
  • Solange der Fachkräftemangel so spürbar anhält, sind die Absicherung respektive die Befriedigung des Bedarfs an Schulen in Stadtteilen mit besonderen Problemlagen von hoher Bedeutung. Hier kommt der Schaffung von Anreizen und der zentralen Steuerung des Lehrkräfteeinsatzes eine wichtige Funktion und der senatorischen Behörde eine besondere Verantwortung zu. Das BBB fordert daher die sofortige Umsetzung einer zentralen Einstellung von Lehrkräften.

Das Bremer Bündnis für Bildung erwartet von der Senatorin für Kinder und Bildung eine auf die aktuelle Versorgungssituation ausgerichtete Personalbedarfsberechnung. Auf der Basis statistisch aktueller Daten ist die Berechnung für die kommenden Jahre transparent zu gestalten, um eine verantwortungsvolle und vorausschauende Personalplanung zu gewährleisten.

Bremer Bündnis für Bildung (BBB)
ein Zusammenschluss des ZentralElternbeirats Bremen, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der GesamtschülerInnenvertretung Bremen, des Personalrats Schulen, des Grundschulverbands und der Schulleitervereinigung Bremen