Fragen an die Personalverwaltung:
Ob, wann, unter welchen Voraussetzungen und für wen der neue Tarifvertrag (TV) zur Eingruppierung Verbesserungen bringen kann, ist nur individuell zu klären. Dazu ist eine genaue Auskunft der Personalverwaltung Schulen notwendig. Hier solltet ihr unbedingt anfragen:
- Kommt nach TV eine Höhergruppierung überhaupt in Betracht? Wenn ja, in welcher Gruppe und Stufe würde sie erfolgen?
- Kommt eine Entgeltgruppenzulage in Betracht?
- Verändert sich die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzuwendung?
- Entsteht ein Anspruch auf die Angleichungszulage (30€)?
- Welche Stufenaufstiege sind wann nach alter Regelung noch zu erwarten?
- Höhe eines Strukturausgleiches und Auswirkungen bei einer möglichen Höhergruppierung?
Wenn ihr diese Informationen eingeholt habt (hierzu ist die Personalstelle auskunftspflichtig!) kann die GEW ihre Mitglieder bzgl. einer Antragstellung bei Bedarf beraten. Hierzu benötigen wir neben obigen Infos dann noch Kopien des Arbeitsvertrages, der letzten Gehaltsabrechnung, des Abschlusszeugnisses (Diplom, Examen, Anerkennung von Abschlüssen im Ausland, Master,…) sowie eine Mitteilung darüber, wo (Schulform) welche Fächer unterrichtet werden.
Dies könnt ihr dann eingescannt per mail (angestelltenberatung [at) gew-hb.de) oder per Post senden an die GEW Bremen, Stichwort: L-EGO
Dies ist ein Angebot ausschließlich für Mitglieder der GEW oder die es mit der Beratungsanfrage werden wollen.
Habt bitte Verständnis dafür, dass ohne die oben beschriebenen Infos und Kopien eine sachdienliche Beratung nicht stattfinden kann.
Für alle möglicherweise betroffenen Mitglieder (und die es auf dieser Veranstaltung werden) bieten wir eine Info-Veranstaltung an
in der Stadt Bremen am 26.4.2016 | um 17.00 Uhr | großer Sitzungssaal im DGB-Haus | 1. Etage
bzw.
in der Stadt Bremerhaven am 24.5.2016 | um 16.00 Uhr | Sitzungssaal des Gewerkschaftshauses -Hinrich-Schmalfeldt-Str. 31 b
Hier wird es dann auch die Möglichkeit geben, über die Frage eines möglichen „Beitritts“ der GEW zu dem Tarifvertrag zu diskutieren.
In Kürze wird hier ein link zum dbb-Tarifvertrag sowie ein Musterschreiben für die Fragen an die Personalstelle als download zu finden sein.
Christian Gloede,
GEW-Landesvorstandssprecher
MUSTERSCHREIBEN (zusätzlich als Word-Dokument zum Download verfügbar)
Name, Anschrift
ggf. Personalnummer
An
(zuständige*n Personalsachbearbeiter*in)
Personalverwaltung –Schulen-
Senatorin für Kinder und Bildung
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Informationsschreiben Nr. 29/2016 vom März 2016
hier: Anwendung der Entgeltordnung für Lehrkräfte in Bremen
Sehr geehrte*r Frau/Herr „Personalsachbearbeiter*in“,
bzgl. o.g. Schreibens und einer Entscheidungshilfe bei der Frage einer Antragstellung erbitte ich folgende Informationen:
- Kommt für mich eine Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung in Frage?
- In welche Gruppe und Stufe würde diese erfolgen? hat dies Auswirkungen auf die Höhe meiner Jahressonderzuwendung?
- Kommt eine Entgeltgruppenzulage in Betracht? In welcher Höhe?
- Welche Auswirkungen hätte die Höhergruppierung auf die Zahlung meines Strukturausgleichs? [nur, wenn ein Strukturausgleich gezahlt wird]
- Wann wären die nächsten Stufenaufstiege aus meiner aktuellen Eingruppierung zu erwarten? Bitte mit Monatsangabe. [wer bereits in Stufe 5 (ab Gruppe 9) oder Stufe 6 (bis Gruppe 8) eingruppiert ist, ist bereits in der höchsten Stufe]
- Habe ich einen Anspruch auf die Angleichungszulage von 30€ zum 1.8.2016?
Für eine baldige Beantwortung und ihre Mühe bedanke ich mich herzlichst.
Mit freundlichen Grüßen