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Bildungsgewerkschaft

70 Jahre GEW | 190 Jahre Bremer Lehrervereine | Teil 15

Im Kampf um Gehalt und Arbeitszeit - Die Initiativen der Bremer GEW seit 1999

Das Durchsetzungsvermögen einer Gewerkschaft hängt wesentlich von ihrer Streikfähigkeit ab. Dies gilt zwar an erster Stelle für die Privatwirtschaft, aber in modifizierter Form auch für den Öffentlichen Dienst. Die Versuche der Bremer GEW, diese Fähigkeit zu erlangen, haben zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen geführt. Einen ersten Tarifvertrag gab es in den 90er Jahren bei einer Privatschule (Mentor). Außerdem hatten sich die angestellten Lehrkräfte ab 1988 an den Tarifstreiks im Öffentlichen Dienst beteiligt. Deren Anteil in den Kollegien war in Bremen im Verhältnis zu den anderen westlichen Bundesländern unverhältnismäßig hoch, da der Senat seit Ende der 70er Jahre die meisten Neueinstellungen im Angestelltenverhältnis getätigt hatte. Mit ca. 2000 Personen war das rund ein Drittel der Lehrkräfte. Die Netto-Gehälter nach dem Bundes-Angestelltentarif blieben hinter den Bezügen der Beamten immer weiter zurück, da die Angestellten ihre Beiträge zur Sozialversicherung leisten mussten, während die Beamten davon befreit waren. Die Differenz betrug in vielen Fällen bis zur 500 D-Mark monatlich, obwohl beide Gruppen die gleiche Arbeit leisteten. Als besonders ungerecht wurde empfunden, dass ab Ende der 90er Jahre junge Lehrkräfte wieder als Beamte eingestellt wurden. Zum Ausgleich forderte die GEW einen Bewährungsaufstieg für Angestellte und begann darüber im Herbst 2001 eine Tarifauseinandersetzung.

Der Angestellten-Streik von 2002

Der Streik begann vielversprechend. Eine Tarifkommission wurde gebildet und Demonstrationen und Warnstreiks fanden statt. Der Senat bot lediglich „politische Gespräche“ an. Im April führte die GEW eine erfolgreiche Urabstimmung durch. Nach mehreren Streiks, gegen die der Senat erfolglos klagte, wurde eine Schlichtung unter Ex-Bürgermeister Hans Koschnick angesetzt, die in den Sommerferien 2002 tagte. Die von beiden Verhandlungskommissionen unterzeichnete Einigungsempfehlung führte zu heftigen innergewerkschaftlichen Auseinandersetzungen in der GEW. Für die Angestellten wurde eine fünfjährige Gehaltszulage vereinbart, zur Refinanzierung wurde darin vom Arbeitgeber eine fünfjährige Arbeitszeitverlängerung für junge Lehrkräfte um eine Pflichtstunde angekündigt. Ein Teil der Angestellten befürwortete das Ergebnis als Teilerfolg des Streiks, ein Teil fand die Zulage zu niedrig. Viele Beamte, insbesondere die jüngeren, waren empört. Der Bremer Gewerkschaftstag im Herbst lehnte das Ergebnis mehrheitlich ab und die Verhandlungskommission trat zurück. Der Senat hatte inzwischen angekündigt, die bisher im Angestellten-Status eingestellten Lehrkräfte bis zum Alter von 50 nachträglich zu verbeamten. Aufgrund der Spaltung der Mitgliedschaft und der Einschränkung des Betroffenen-Kreises fehlte jetzt die Kraft zu weiteren Streiks. Eine neue Verhandlungskommission konnte lediglich erreichen, dass der Senat vom Plan einer fünfjährigen Arbeitszeitverlängerung Abstand nahm und diese auf zwei Jahre reduzierte. Die Zulage wurde noch leicht erhöht. Durch die vielen nachträglichen Verbeamtungen blieb der Streik in Bezug auf das Erreichen der Tariffähigkeit eine Episode.

Wenig später begannen auf Bundesebene langwierige Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag für die Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Arbeitgeber hatten die Absicht,  die Arbeitszeit zu erhöhen. Während dieser Verhandlungen riefen die GEW, ver.di und die GdP mehrmals zu Angestellten-Streiks auf. Höhepunkt in Bremen war ein Warnstreik von über 5000 Beschäftigten am 14. März 2005, an dem sich viele Lehrkräfte beteiligten. Im September 2005 wurde dann der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen und des Bundes (TVÖD) ohne eine Arbeitszeitverlängerung unterzeichnet. Die Länder weigerten sich jedoch, den TVÖD und damit die alte Arbeitszeitregelung von 38,5 Wochenstunden zu übernehmen und erst im Mai 2006 gab es nach weiteren Streiks ein Verhandlungsergebnis (TVL), das den Ländern Abweichungen ermöglichte. In Bremen betrug die Arbeitszeit seitdem 39,12 Wochenstunden. Die Frage der Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte (LEGO) blieb ungelöst.

 

Die Einbeziehung der Beamten und die Auseinandersetzung um das Streikrecht

Die Föderalismusreform II, die die Besoldungshöhe der Beamten in die Kompetenz der Länder übertrug, eröffnete 2006 ein weiteres Feld der Auseinandersetzung. Mit Verweis auf die Haushaltsnotlage wurden die Bremer Gehälter verspätet an das Tarifergebnis angepasst. Daraufhin bereitete die GEW Anfang 2009 einen Streik unter Einbeziehung der Beamten vor, um von Beginn an Druck für die spätere Übertragung des Ergebnisses zu entwickeln. Dieser erste Beamten-Streik im Rahmen einer Tarifrunde fand am 13. Februar 2009 statt. Der Erfolg war, dass der Senat zum 01.03.2009 die Tariferhöhung übernahm. Zugleich begann ein prinzipieller Streit über das Beamten-Streikrecht: Der Senat leitete Disziplinarmaßnahmen ein und die GEW führte in Bremen und in anderen Bundesländern, in denen ebenfalls Beamte diszipliniert worden waren, Verwaltungsgerichtsprozesse, die mit unterschiedlichen Urteilen endeten. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht 2018 das Streikverbot für Beamte bekräftigt und der Streit wird vor den europäischen Menschenrechts-Gerichtshof gehen. Die Abkoppelung der Beamtengehälter wurde nach 2009 vom Bremer Senat wieder fortgesetzt. 2013 verhängte er eine Nullrunde für die Besoldungsgruppen A 12 und höher. Die GEW rief zum Beamtenstreik am 16. Mai auf, an dem sich über 1000 Lehrer*innen beteiligten. Der Senat hatte sich mit seiner Kürzung an Nordrhein-Westfalen orientiert. Dort zog die GEW vor den Verfassungsgerichtshof. Das Nullrunden-Gesetz wurde für verfassungswidrig erklärt und auch der Bremer Senat musste sich im September 2016 daran orientieren. Wie in NRW fand eine verspätete Erhöhung statt.

Tarifverträge

Für die angestellten Lehrkräfte hatten die Arbeitgeber 2015 mit dem Beamtenbund eine äußerst ungünstige Entgeltordnung abgeschlossen, die von der GEW abgelehnt wurde. Erst 2017 trat sie dem Vertrag bei, nachdem eine neue höhere Entgeltgruppe durchgesetzt wurde. Wichtig war dabei auch, an weiteren Verhandlungen und Abschlüssen beteiligt zu sein. 2010 gelang es, an einer weiteren Privatschule einen Tarifvertrag abzuschließen (Freie ev. Bekenntnisschule). 2014 folgte ein Tarifvertrag mit dem Martinsclub, der viele Assistenzkräfte beschäftigt. Für die vielen bei außerschulischen Trägern beschäftigten Erzieher*innen an den Schulen gelang es dem Personalrat, in einer Dienstvereinbarung die Bildungsbehörde zu verpflichten, ihre tarifgerechte Bezahlung zu gewährleisten.

Der Kampf um Arbeitsbedingungen und Mitbestimmung – die GEW im Personalrat

Seit es eine gesetzliche Vertretung der Beschäftigten an den Bremer Schulen gibt – in der Nachkriegszeit zunächst als Betriebsrat, später als Personalrat – wird diese mit großer Mehrheit von der GEW gestellt. Das enge Zusammenwirken von Gewerkschaft und Personalrat wird umso wichtiger, je stärker die Arbeitsbelastung ansteigt. Die Pflichtstundenerhöhung von 1997 um zwei Unterrichtsstunden hatte zu einer erheblichen Arbeitszeitverlängerung geführt. Eine Folge davon war, dass die außerunterrichtlichen Aktivitäten, wie Kooperation und Fortbildung, darunter litten. Bildungssenator Willi Lemke erließ 2005 eine Präsenzzeitverordnung und eine Fortbildungsverordnung, die eine weitere faktische Arbeitszeitverlängerung erzwingen sollten. GEW und Personalrat forderten demgegenüber Entlastungsstunden für neue Aufgaben, um wieder Zeit für Kooperation und Fortbildung zu schaffen. Der Personalrat stellte auf Beschluss der Personalversammlung einen entsprechenden Initiativantrag. Zur Unterstützung reichten über 500 Kolleg*innen bei der Behörde eine Überlastungsanzeige ein. Der Senator bestritt die Zulässigkeit des Antrages und musste erst durch ein Verwaltungsgerichtsurteil zu Verhandlungen gezwungen werden. Das Ergebnis der Einigungsstelle war 2008 ein Teilerfolg: Die Zahl der Präsenztage konnte an den Schulen reduziert werden und für Klassenlehrer*innen mit besonderen Belastungen gab es Entlastungsstunden im Umfang von sechs Stellen.

Ein weiteres großes Thema für die GEW im Personalrat waren die Qualifizierung und die Arbeitszeiten der Pädagogischen Mitarbeiter*innen. Manche von ihnen waren zunächst nur als „Betreuungskräfte“ ohne abgeschlossene Ausbildung eingestellt worden und entsprechend niedrig eingruppiert. Der Personalrat setzte eine Weiterbildung zur Erzieher*in durch. 2012 wurden in einer Dienstvereinbarung bezahlte Kooperationszeiten festgeschrieben. Und schließlich gelang es 2016, die von Schulvereinen beschäftigten Kolleg*innen in den öffentlichen Dienst zu übernehmen.

Eine Fülle von Konflikten ergab sich aus dem Widerspruch von erweiterten Aufgaben und unzureichender Ausstattung der Schulen. Es ging um die Arbeitszeitregelungen an Ganztagsschulen, um regelmäßigen unbezahlten Vertretungsunterricht und die Auflösung von Doppelbesetzungen für Vertretung. In den Jahren ab 2014 vermehrte sich aufgrund des Lehrkräftemangels der Einsatz von nicht fertig ausgebildeten Vertretungskräften rapide. Um dem Mangel zu begegnen, setzte der Personalrat durch die Ankündigung, dieser Notlösung nicht mehr weiter zuzustimmen, wenn nicht neue Referendariatsplätze geschaffen werden, 100 neue Ausbildungsplätze durch. Außerdem konnte die Festeinstellung und Weiterqualifizierung der davor nur befristet eingestellten Lehrkräfte in den Vorkursen für Geflüchtete weitgehend realisiert werden.

Eine wichtige Unterstützung der Personalratsarbeit sind die 2005 eingerichteten Personalausschüsse an den einzelnen Schulen. Sie waren damals im Entwurf des Schulverwaltungsgesetzes, das viele Kompetenzen an die Schulleitungen übertrug und die Rechte der Konferenzen beschnitt, zunächst nicht vorgesehen. Erst nachdem GEW, Personalrat und viele Gesamtkonferenzen darauf gedrungen hatten, wurden sie in das Gesetz aufgenommen. Seitdem führt die GEW regelmäßig Fortbildungen für Personalausschüsse und Konferenzleitungen durch.