Info-Veranstaltung für angestellte Lehrkräfte zu L-EGO
Vorteile für angestellte Lehrkräfte durch die neue Lehrerentgeltordnung? Was gilt für mich? Vorteile? Nachteile?Mit Höhergruppierungen und einer „Angleichungszulage“ (30 €!!) für bestimmte Gruppen von angestellten Lehrkräften lockt der am 28.3.2015 vom Beamtenbund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vereinbarte Tarifvertrag zur Lehrer*innen-Entgeltordnung. Die Anträge auf Höhergruppierung müssen bis zum 31.07.2016 gestellt werden, die auf 30 € erst bis zum 31.7.2017. Doch Vorsicht: In vielen Fällen gibt es bei einer Antragstellung nichts zu gewinnen und in einigen auch einiges zu verlieren.
- Warum hat die GEW den Tarifvertrag nicht unterschrieben?
- Welche Folgen hat ein Antrag auf Höhergruppierung?
- Darf ich dann trotzdem noch für Verbesserungen streiken?
- Wie ist der Weg zu einer Beratung durch die GEW?
- Soll die GEW den Beamtenbund-Tarifvertrag unterschreiben und auf der Grundlage um eine bessere L-EGO kämpfen?
26. April 2016 | 17.00 Uhr | großer Sitzungssaal im DGB-Haus | 1. Etage
Möglichst bald sollte man beim Arbeitgeber die für eine Entscheidung nötigen Unterlagen beantragen. Ein Musterschreiben dazu ist demnächst auf unserer Internetseite zu finden.