In den vergangenen Tagen erregte die Schulordnung einer Schule in Berlin Aufsehen. Darin wurde das Verbot ausgesprochen, auf dem Schulhof eine andere Sprache als deutsch zu verwenden.
Da dieses Vorgehen auch in Bremen laut Weser-Kurier erhebliche Beachtung findet, nimmt die GEW Bremen zu diesem Sachverhalt Stellung.
„Mit „Integrationsromantik“ hat es nichts zu tun, wenn die Menschenrechte auch auf den Schulhöfen gelten“, so kommentieren die beiden Landesvorstandssprecher Gloede-Noweck und Winkelmann einige öffentliche Äußerungen aus politischen Kreisen. `Niemand darf wegen seiner ... Sprache benachteiligt oder bevorzugt werden´, heißt es deshalb auch richtigerweise im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 3, Abs. 3).
Wenn man nun feststellt, dass in Deutschland lebende Jugendliche keine ausreichenden Sprachkenntnisse aufweisen, so ist dem kaum mit Verboten zu begegnen. Frühe Förderung ist dagegen das Gebot der Stunde, spätestens mit dem Kindergartenalter beginnend.