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Altersteilzeit

Wichtiger Teil-Erfolg für GEW-Initiative: Altersteilzeit für alle Beamten wieder möglich

Der Senat hat auf seiner Sitzung am 27.11.2007 die Wiedereinführung der Altersteilzeit für alle Beamten in Bremen beschlossen. Zudem soll die Altersermäßigung für Lehrkräfte auch während der Altersteilzeit erhalten bleiben. Diese Aussage gab es von der Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper auf der Personalversammlung der Schulen am letzten Mittwoch.

Die GEW begrüßt, dass damit die Altersteilzeit auch für die verbeamteten Lehrkräfte
wieder möglich ist und der hohen Belastung der Lehrkräfte durch die
Weitergewährung der Altersermäßigung Rechnung getragen wird. Weiteren
Handlungsbedarf sieht die GEW bei den angestellten Lehrkräften: Deren Regelung
der Altersteilzeit muss auch über den Sommer 2009 hinaus verlängert werden.

Die neue Altersteilzeitregelung ist das Ergebnis der jahrelangen Aktivitäten der
GEW und einer konkreten Initiative der GEW vor den Bürgerschaftswahlen.


Auf Grund der Berechnungen von GEW und Personalrat Schulen hatte
Bürgermeister Jens Böhrnsen auf einer Personalversammlung der Lehrkräfte bereits
im April versprochen: „Wenn die Altersteilzeit kostenneutral möglich ist, werden wir
sie wieder einführen.“


Die neue Altersteilzeitregelung, die für alle Beamten im bremischen öffentlichen
Dienst gilt, ermöglicht den Beginn der Altersteilzeit mit 60 Jahren mit einem
Arbeitsanteil von 60 %.


Dazu GEW-Landesvorstandssprecherin Elke Baumann: „Die alte Regelung von 1999
war bedeutend günstiger, aber wenn man bedenkt, dass die Altersteilzeit für die
meisten Beamten seit 2003 ganz gestrichen war, ist diese Regelung ein wichtiger
Erfolg für GEW und Personalrat! Größere Wirkungen für Neueinstellungen und
Entlastungen wären zu erzielen gewesen, wenn der Eintritt in die Altersteilzeit, wie
von uns gefordert, schon vor dem 60. Lebensjahr möglich gewesen wäre.“


Die GEW konnte erreichen, dass für die von der GEW abgelehnte verminderte
Nettovegütung für KollegInnen der Besoldungsgruppen A 13 und höher (von 83 %
auf 80 %) ein Ausgleich geschaffen wird: Die Altersermäßigung – eine Ermäßigung
der im Alter besonders belastenden Unterrichtsverpflichtung – soll bei der neuen
Altersteilzeit weiter erhalten bleiben. Bisher wurde die Altersermäßigung bei den
verbeamteten Lehrkräften während der Altersteilzeit nicht gewährt.


„Viele Lehrkräften sehen die neue Altersteilzeitregelung als ersten wichtigen
Schritt zur Entlastung, dem weitere folgen müssen“, erklärte der
Personalratsvorsitzende Hajo Kuckero.