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VHS

Weniger Geld für VHS-Lehrkräfte?

GEW: Vereinbarte Mindest-Honorare müssen gezahlt werden

„Das wäre ein Skandal, wenn das von der GEW mit dem Kultursenator [damaliger Bürgermeister Carsten Sieling] und der VHS Bremen schon im Januar vertraglich vereinbarte Mindesthonorar und die Renten- und Krankenversicherungszuschüsse nicht pünktlich ab dem 01.01.2020 gezahlt werden!“, empört sich die GEW-Landesvorstandssprecherin Barbara Schüll. Auf Grund der „haushaltslosen Zeit“ bis zum verspäteten Beschluss des bremischen Haushalts für 2020/2021 soll die Umsetzung der VHS-Rahmenvereinbarung bis zu zum Sommer oder Herbst 2020 verschoben werden und die VHS-Lehrkräfte die zugesagten notwendigen Verbesserungen nicht erhalten.

Bremen – Es kann und darf nicht sein, dass die VHS-Lehrkräfte, die sowieso schon unter besonders prekären und unsicheren Bedingungen arbeiten, jetzt auch unter Fehlplanungen der Politik leiden müssen. Senat und Bürgerschaftsabgeordnete müssen hier sofort Abhilfe schaffen – woanders geht das ja auch. Es geht hier schließlich um soziale Gerechtigkeit“ fordern betroffene VHS-Honorarkräfte. Rechtlich besteht die Möglichkeit, dass der Finanzsenator einer sogenannten Verpflichtungsermächtigung zustimmt, die die notwendigen Gelder dafür freigibt.

Dabei gehe es auch um die Verlässlichkeit von getroffenen Vereinbarungen und Tarifverträgen – nicht nur für die betroffenen Beschäftigten, die sich darauf eingerichtet hätten, sondern auch für die Gewerkschaften als Vertragspartner, heißt es aus Gewerkschafterkreisen.

„Die vereinbarten Mindesthonorare und Sozialversicherungszuschüsse müssen termingerecht gezahlt werden – wir werden Politiker und Abgeordnete nicht aus ihrer Verantwortung entlassen“ sagt Jan Ströh vom geschäftsführenden Landesvorstand der GEW.

Wie ist die Situation der VHS-Lehrkräfte?

Die rund 1.000 Kursleiter und Kursleiterinnen der Bremer Volkshochschule sind nicht bei der VHS angestellt, sondern erhalten ein Honorar pro Unterrichtsstunde. Das bedeutet: Sie haben keine Arbeitsverträge, keine Tarifverträge, keinen Kündigungsschutz, keine Absicherung bei Mutterschutz, Pflege, Arbeitslosigkeit. Und sie erhalten kein Honorar bei Krankheit, Feiertagen, Urlaub und Kursabsage durch die VHS. Für all das müssen sie von ihrem Honorar Rücklagen bilden und darüber hinaus für alle Sozialversicherungen den doppelten Beitrag zahlen. Dann bleiben vom Brutto-Honorar von derzeit 23 € nur noch rund 40% netto (vor Steuern) übrig – das bedeutet pro Arbeitsstunde rund 7€. Das ist weniger als der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,35€ – und sehr viel weniger als der bremische Landesmindestlohn von 11,13€. Viele VHS-Lehrkräfte sind daher in einer prekären Einkommenssituation (und wenn sie trotzdem mehr als 17.500€/Jahr verdienen, müssen sie davon noch 19% Mehrwertsteuer zahlen).

Was ist vereinbart?

Die GEW Bremen und der VHS-Kursleiterrat haben mit dem Senator für Kultur einen Stufenplan vereinbart, der u.a. ab 1.1.2020 die erste Erhöhung des Mindesthonorar auf 25 € für alle VHS-Lehrkräfte sowie hälftige Zuschüsse der VHS zu Renten- und Krankenversicherung für sogenannte „Arbeitnehmerähnliche“ (rund 10% der VHS-Dozenten/innen) vorsieht. Damit wollen Kultursenator und VHS erste Schritte hin zu fairen Beschäftigungsbedingungen für die VHS-Lehrkräfte einleiten. Der Vereinbarung hatten die Koalitionsparteien und die CDU zugestimmt. Der fehlende Haushalt für 2020 erschwert es, die notwendigen Gelder für diese wichtigen Verbesserungen bereitzustellen.