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Stellt die Universität Weichen für verlässliche Beschäftigungsbedingungen?

Die GEW Bremen fordert die Universität auf, im Sinne einer zukunftsgewandten Personalpolitik die bisherige Befristungspolitik zu überdenken und zu ändern.

Im Weser-Kurier vom 22. März „Universität stellt Weichen für die Zukunft“ und dem diesbezüglichen Interview mit dem Rektor der Universität Bremen wird u.a. herausgestellt, dass die Universität neue Karrierewege für den wissenschaftlichen Mittelbau schaffen möchte und dazu in den kommenden fünf bis zehn Jahren 30 bis 50 unbefristete Stellen einrichten will.

Hierzu erklärt die GEW Bremen:

Es ist erfreulich, wenn bei einem Blick in die Zukunft auch das Thema Beschäftigungsbedingungen in den Blick genommen wird. „Universitäten, die hoch qualifizierte und engagierte Menschen in Forschung, Lehre, Transfer, Weiterbildung, Technik, Verwaltung und Management gewinnen und halten wollen, müssten Teilhabe und Chancengleichheit ermöglichen, Information und Beteiligung sichern, gute Arbeitsbedingungen und verlässliche Berufsperspektiven bieten“ – mit dieser Aussage des Strategiepapiers der Universität Bremen erklärt sich die GEW voll und ganz einverstanden und fordert die Universität auf, in diesem Sinne auch die bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnisse – insbesondere die Situation befristet Beschäftigter – in den Blick zu nehmen. Die Einrichtung einiger weniger unbefristeter Stellen ist hier nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Der Wissenschaftsbereich ist seit Jahren extrem von befristeten Arbeitsverträgen geprägt. So geht beispielsweise der 2017 erschienene Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs davon aus, dass bundesweit 93% der Nachwuchswissenschaftlerinnen und ‑wissenschaftler an Hochschulen befristet beschäftigt ist. Nur für einen Teil davon gilt, dass die Befristung im Rahmen einer zeitlich begrenzten Qualifikationsphase mit dem Ziel einer Promotion erfolgt. Die hohe Drittmittelabhängigkeit der Hochschulen und der Zwang, über Forschungsanträge zeitlich befristete Projektmittel zu beantragen trägt wesentlich zu dieser hohen Quote bei.

Sich hieraus ergebende Probleme finden sich auch in vielen Beschäftigungsverhältnissen an der Universität Bremen:

  • Beispielsweise gibt es wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ihren Bereichen seit vielen Jahren erfolgreich an der Einwerbung immer neuer Drittmittelprojekte beteiligt sind und gegen Ende eines Projektes immer wieder aufs Neue vor der Situation stehen, dass sie nicht wissen, ob sie danach wieder einen Arbeitsvertrag bekommen. Die Unwägbarkeit der Bewilligung von Projektanträgen wird zunehmend verstärkt durch die Frage, ob die Universität eine weitere befristete Beschäftigung arbeitsrechtlich für vertretbar hält. Diese Angst vor Entfristungsklagen führt immer wieder dazu, dass erfolgreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Universität verlassen müssen – anstatt dass man ihnen aufgrund ihres durch viele Projekte nachgewiesenen Erfolges dann eine unbefristete Stelle anbietet.
  • Andere Beispiele finden sich im Bereich der Wissenschaftlichen Angestellten: Es sind dies Kolleginnen und Kollegen, die in der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Verwaltung wesentliche strukturelle Aufgaben erfüllen und insbesondere dazu beitragen, die Qualität von Lehre und Forschung sicherzustellen und zu verbessern. In vielen Bereichen (z.B. Qualitätssicherung der Lehre, Chancengleichheit, Forschendes Lernen u.v.a.m.) werden Stellen über sogenannte „Paktmittel“ finanziert, die als Bund-Länder-Programme für eine begrenzte Zeit bewilligt werden (z.B. Hochschulpakt, Professorinnenprogramm, Qualitätspakt Lehre etc.). Die Universität argumentiert, dass aufgrund der befristeten Bewilligung immer nur befristete Arbeitsverträge geschlossen werden können - auch hier führen arbeitsrechtliche Bedenken dann dazu, dass eingearbeitete, erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht weiterbeschäftigt werden. Spricht man mit Vertreterinnen und Vertretern der senatorischen Behörde oder der politischen Parteien verweisen diese auf die Verantwortung und das Ermessen der Hochschulen. Sie betonen zurecht, dass selbstverständlich auch unbefristete Beschäftigungsverhältnisse eingegangen werden könnten – und die Erfahrung würde auch zeigen, dass bei Auslaufen eines Paktes über neue Programme auch weiterhin Mittel fließen.
  • Ein drittes Beispiel sind zeitlich befristete Stellen im Bereich der Lehre. Hier wird oft mit einem zeitlich befristeten erhöhten Lehrbedarf argumentiert und darauf hingewiesen, dass ja nicht absehbar sei, ob auch in Zukunft entsprechend viele Studierende das jeweilige Fach anwählen würden. Im Ergebnis bedeutet dies eine einseitige Verlagerung des Risikos zu Lasten der Beschäftigten.

Die GEW Bremen fordert die Universität auf, im Sinne einer zukunftsgewandten Personalpolitik die bisherige Befristungspolitik in Hinblick auf die beispielhaft genannten und ähnlich gelagerte Fälle zu überdenken und zu ändern.

Die GEW Bremen ersucht die senatorische Behörde und die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses, bei der anstehenden Befassung mit der Strategie der Universität und bei der Erstellung des nächsten Wissenschaftsplans insbesondere auch die Beschäftigungsbedingungen an der Universität und den Hochschulen in den Blick zu nehmen und für nachhaltige Verbesserungen der bisherigen Situation und Praxis einzutreten.

Ralf Streibl, Sprecher der Fachgruppe „Hochschule und Forschung“ der GEW Bremen bringt es auf den Punkt: „Wirklich exzellent kann eine Universität nur werden, wenn sie ihren Beschäftigten auch exzellente Arbeitsbedingungen bietet und ihren Studierenden ein exzellentes Studium. – Hochschulleitungen und Landespolitik sind gefordert hierfür die Voraussetzungen zu schaffen!“

Kontakt für Nachfragen:

Ralf E. Streibl
Sprecher der Fachgruppe „Hochschule und Forschung“ im GEW Landesverband Bremen
E-Mail: gew@streibl.org
Tel.: 0171 – 5212149