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Schulöffnung

Mit Abstandsgebot und effektiver Belüftung für eine nachhaltige Öffnung.

Mund- und Nasenschutz in Gängen verschleiern das potentielle Infektionsrisiko.“

Foto: Inge Kleemann | GEW

„Eine Maskenpflicht in Schule sollte nicht das vordringliche Mittel der Wahl sein. Zunächst gilt es technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, damit die Gefahr einer Infektion für alle am Schulleben Beteiligten maximal und langfristig reduziert werden kann.“

sagt die Landesvorstandssprecherin der GEW, Elke Suhr. „Die jetzt beschlossene Maskenpflicht in Gängen wird der weitaus größeren Übertragungsgefahr – der, die durch schlecht belüftete Klassenräumen entsteht, in denen die Schüler*innen ohne Abstand über längere Zeit Kontakt zueinander haben - nicht ansatzweise etwas entgegensetzen.“

Für die Bildungseinrichtungen müssen effektive Lüftungsmöglichkeiten der Innenräume geschaffen und Trennwände installiert werden. Auch der Mindestabstand muss weiterhin eingehalten werden. Persönliche Schutzausrüstung in Form von Masken sollten dann zusätzlich eingesetzt werden. Leider wurden die Sommerferien von den Verantwortlichen nicht dazu genutzt, entsprechend hinreichend technische Veränderungen zu schaffen. Zurzeit lassen sich in vielen Schulen die Fenster oft nur einen kleinen Spalt öffnen, vom regelmäßigen Stoßlüften kann da gar keine Rede sein.

Um eine nachhaltige Bildung während der Corona-Pandemie gewährleisten zu können, muss die Öffnung der Schulen so gestaltet werden, dass ein maximaler Schutz für das Personal und die Schüler*innen gegeben ist. Auch wenn sich Übertragungen nicht gänzlich ausschließen lassen gilt es, Schließungen von Lerngruppen oder ganzen Schulen zu vermeiden. Denn die Auswirkungen von Schließungen sind für die Schüler*innen, deren Eltern und für das Personal hochgradig stressbelastet; das haben die vergangenen Monate deutlich gezeigt.

„Die Folgen einer weiteren längeren Schließung von Schulen hätte gravierende Folgen für viele Schüler*innen, die in den Kleingruppen gerade erst durch die Kolleg*innen aufgefangen wurden“,

so Gew-Landesvorstandssprecher Jan Ströh. „Zudem seien die digitalen Strukturen noch zu wenig entwickelt, um Ausfälle beim Präsenzunterricht wirklich gleichwertig zu ersetzen.“

Die Idee, der Pandemie durch Kohortenbildung in Form von Jahrgängen zu begegnen, ist wahnsinnig riskant. In einzelnen Schulen gibt es Jahrgänge mit weit über 200 Schüler*innen, die sich nach diesem Modell ungehindert untereinander und damit auch das Personal anstecken können. Das ist eine Missachtung der Gesundheit aller Beteiligten und damit auch des Rechts auf Bildung.

Als GEW fordern wir die Beibehaltung der Beschulung in Kleingruppen in allen Schulstufen; bei einem gleichzeitigen Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten, selbstverständlich auch unter Einhaltung der Hygienestandards. Damit kann sowohl die Betreuung der jüngeren Schüler*innen gewährleistet werden, als auch Möglichkeiten geschaffen werden, um Schüler*innen bei der selbständigen Bearbeitung von Aufgaben zu unterstützen, wenn dies im Elternhaus nicht möglich ist.

Die GEW schlägt vor, dass die zuständigen Ämter zusammen mit Krisenstab, den Personalräten und der Gewerkschaft eine gemeinsame Begehung exemplarischer Gebäude in beiden Städten vornehmen, um die Schulen zu unterstützen und vergleichbare Regularien abzustimmen.

Für Nachfragen steht zur Verfügung:
Elke Suhr 

Kontakt
Elke Suhr
Landesvorstandssprecherin
Adresse Hinrich-Schmalfeldt-Str. 31 B
27576 Bremerhaven
Telefon:  0471-94135-40