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Handlungsanleitung bei drohender Abschiebung eines Kindes oder eines Jugendlichen

Akute Abschiebung – die Polizei steht vor der Tür! - Hilfe für Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen und Schulleitungen!

Die Verunsicherung bei den Schulleitungen und Lehrkräften über ihren Handlungsspielraum 
bei einer drohenden Abschiebung eines Schülers/einer Schülerin aus dem Unterricht ist groß. 
Denn, da Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, kann die Polizei auch unangekündigt in der Schule erscheinen. Die GEW Bremen und der Flüchtlingsrat Bremen haben deshalb zusammengetragen, welche Handlungsspielräume es für die beteiligten Pädagog*innen gibt.

Bremen – „Der Leitfaden ist als Reaktion auf die Fragen verunsicherter Lehrkräfte entstanden. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin von der Polizei aus dem Klassenzimmer geholt wird, ist das nicht nur für den Betroffenen dramatisch“, erklärt der Landesvorstandsprecher der Bildungsgewerkschaft GEW Bernd Winkelmann.

GEW und Flüchtlingsrat setzen sich gemeinsam dafür ein, dass während einer schulischen und einer dualen Ausbildung Jugendliche und junge Erwachsene nicht abgeschoben werden.

In den letzten Wochen konnte man Folgendes in der Presse lesen: An einer Nürnberger Schule eskalierte eine Abschiebung eines afghanischen Berufsschülers. Mitschüler/innen demonstrierten und versuchten den 20-Jährigen zu schützen. Eine 14-jährige Gymnasiastin aus Duisburg wurde aus dem Unterricht geholt, um nach Nepal abgeschoben zu werden. Im mittelhessischen Karben hatten Polizist/innen ein Mädchen ebenfalls direkt aus dem Unterricht geholt. Die 16-Jährige wurde zur Mutter in einen Bus gesetzt und nach Serbien abgeschoben. Da Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, erscheint die Polizei unangekündigt in der Schule. Aber auch, wenn Schüler/innen nicht außerhalb der Schule von der Polizei abgeholt werden und in ständiger Angst leben, dies könnte passieren, hat das Auswirkungen auf den Schulalltag. Viele Schulleitungen und Lehrkräfte wollen in dieser Situation ihren Schüler/innen helfen, sind aber unsicher über ihren Handlungsspielraum. „Tatsächlich sind nicht immer alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft oder ist vorab ein Anwalt eingeschaltet worden“, ergänzt Marc Millies vom Flüchtlingsrat Bremen. Die GEW empfiehlt, sich für diese Situation zu wappnen und klärt gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat in einer Handlungsanleitung bei drohender Abschiebung über Möglichkeiten, Rechte und Pflichten auf, die Bildungseinrichtungen im Falle einer Abschiebung eines Schülers oder einer Schülerin haben.
Die Handlungsanleitung nebenstehend als download.

Für Nachfragen steht zur Verfügung:    
Bernd Winkelmann (GEW)     |    Tel. 0162-9731230
Marc Millies (Flüchtlingsrat)    |  Tel. 0421-41661218