Bremen – Während der Ausschusssitzung wurde die Antwort der Senatorin für Wissenschaft auf eine Berichtsbitte der Fraktion DIE LINKE diskutiert. Der Stellungnahme der Senatorin ist zu entnehmen, dass mehr als die Hälfte der Lehrbeauftragten im Musikbereich der HfK seit über fünf Jahren Lehraufträge übernehmen, etliche sogar seit über zwanzig Jahren.
Damit wird offensichtlich, dass der Regelbetrieb an der HfK durch prekäre Arbeitsbedingungen aufrecht erhalten wird. Gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen ist eine Sonderklausel im §26 des Bremischen Hochschulgesetzes, die der HfK den Einsatz von Lehraufträgen zur Sicherstellung der Lehre generell erlaubt. Für die anderen bremischen Hochschulen sind dagegen Einschränkungen vorgesehen: sie dürfen z.B. Lehraufträge nur für ergänzend Lehre oder vorübergehenden Bedarf erteilen.
„Diese Sonderklausel gehört abgeschafft“, kommentiert Inge Kleemann, Hochschulreferentin der GEW Bremen, „es gibt keinen Rechtfertigung dafür, dass die HfK Lehraufträge nach Gutdünken einsetzen darf.“ Allerdings sei das Ausmaß der Lehraufträge an allen bremischen Hochschulen aus dem Ruder gelaufen. „Die bremische Politik muss die Vergabe der Lehraufträge stärker kontrollieren und prüfen, wo statt Honorartätigkeit sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden müssen. Dafür sind die entsprechenden Haushaltsmittel durch die Politik bereitzustellen“, so Kleemann weiter.