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GEW Bremerhaven

Es gibt nicht nur einen Weg

Stichwort: Schulneubauten

Bremerhaven – Als die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 beschloss, drei neu zu bauende Schulen über private Investoren zu finanzieren, waren sich Stadtkämmerer und Oberbürgermeister einig: Dies sei  - mit Blick auf die Landesverfassung – der einzig gangbare Weg.

In der seitdem geführten Diskussion kamen dennoch Alternativen zur Sprache: Ins Spiel gebracht wurde die Bildung eines Sondervermögens, eine Schulbaugesellschaft oder der gemeinnützige Wohnungsbau. Letzterer wird im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung im Rahmen eines Prüfauftrags erwähnt.

In einem Vortrag bei der GEW Bremerhaven am gestrigen Dienstag wies die Wirtschaftswissenschaftlerin Prof. Dr. Mechthild Schrooten darauf hin, das die Einbeziehung städtischer Wohnungsbaugesellschaften ebenso wenig das zentrale Problem löse wie private Investoren: Egal ob die Partnerschaft zwischen öffentlichen und privaten Beteiligten abläuft oder zwischen zwei öffentlichen Partnern: Das Geschäft machen ausschließlich die Kapital!

Für Bernd Winkelmann, Landesvorstandssprecher der GEW Bremen, ist diese Argumentation schlüssig: „Wenn auch die Wohnungsbaugesellschaften eine Finanzierung über den Kapitalmarkt erwirken müssen, dann ist nichts gewonnen – außer einer kurzfristigen Haushaltsentlastung.“ Die von Prof. Schrooten vorgetragenen Nachteile eines solchen Verfahrens sind bedenkenswert: Durch Auslagerung der Ausgaben mangelt es an Transparenz, die Kosten steigen, die Stadt bindet sich langfristig und das Risiko einer späteren Privatisierung ist nicht ausgeschlossen.

Auch andere vorgetragenen Lösungsvorschläge wie die Bildung eines Sondervermögens wurden kritisch bewertet. Aus den Ausführungen von Frau Schrooten ging hervor, dass auch damit das Problem mangelnder Finanzkraft öffentlicher Haushalte nur in die Zukunft verlagert würde.

„Die Schlussfolgerung, dass die Kommune in der aktuellen Situation die Finanzierung ihres eigenen Schulbaus strukturell nicht schaffen kann, ist schon niederschmetternd“,

so Winkelmann. Allerdings ist zu bedenken, dass die hinderlichen Rahmenbedingungen wie die „Schuldenbremse“ von Parlamenten selbst verabschiedet wurden.

Aus diesem Zusammenhang resultiert auch der „echte“ Lösungsansatz: Die Gemeinden müssen gesamtgesellschaftlich in die Lage versetzt werden, ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen zu können. In Bremerhaven geht es um 114 Mio. Euro tatsächlicher Baukosten, nicht um 249 Mio. Euro einschließlich der Miet- und Zinszahlungen bei privaten Investoren. Um die öffentliche Hand entsprechend in die Lage zu versetzen, selber bauen zu können, bedarf es einer Besserstellung der Kommunen in der Finanzverteilung der Bundesrepublik oder einer erneuten Änderung des Grundgesetzes. „Gesetzesänderungen, die durch Parlamente in einer bestimmten politischen Situation vorgenommen wurden, können auch wieder zurückgezogen werden“, resümiert Winkelmann. Dies ist der Weg, der beschritten werden muss.

Zum Hintergrund:

  • Die Anzahl der Schüler*innen in Bremerhaven steigt in einem Zeitraum von 2019 – 2024 um 549 Kinder in der Grund- und 655 Jugendliche in der Oberschule;
  • neben Erweiterungen und Anbauten an verschiedenen Standorten sind 3 Schul-Neubauten unerlässlich;
  • ergänzend dazu besteht an den Schulen der Stadt ein Sanierungsstau von 175 Mio. Euro;
  • der zitierte Beschluss der Stadtverordnetenversammlung basiert auf Berechnungen des Stadtkämmerers Neuhoff: 114 Mio Euro Baukosten stehen Zusatzkosten bei privaten Investoren gegenüber, die zu einer Gesamtsumme von 249 Mio. Euro führen. Die Berechnungskriterien sind unklar;
  • bemerkenswert sind einige bildungspolitische Daten: Das Land Bremen gibt 7.800 Euro pro Schüler*in jährlich aus, Hamburg 10.100 Euro, Berlin 10.000 Euro.