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Hochschulen

Das Aus für Langzeitgebühren ist die richtige Entscheidung!

Anlässlich der Corona-Krise werden heute in der Bremischen Bürgerschaft hochschulrechtliche Änderungen beschlossen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht gute Maßnahmen zur Vermeidung sozialer Härten vor und stellt wichtige Weichen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Digitalisierung an den bremischen Hochschulen.

Die GEW Bremen begrüßt die Abschaffung der Langzeitgebühren im Land Bremen. Dies ist gerade in Zeiten der Corona-Krise ein wichtiges Signal an die Studierenden. Die GEW Bremen hat das Studienkontengesetz seit seiner Einführung vor 15 Jahren kritisiert und seine Abschaffung immer wieder gefordert. Denn Langzeitstudiengebühren treffen vor allem sozial benachteiligte Studierende. Dies sind in der Regel Studierende, die über einen längeren Zeitraum faktisch ein Teilzeitstudium absolvieren, z.B. weil sie Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder ihr Studium selbst finanzieren müssen.

„In der Corona-Pandemie spitzen sich Ungleichheiten und soziale Härten radikal zu, daher ist die Abschaffung der Langzeitgebühren zweifellos eine richtige Entscheidung, die Studierenden in einer schwierigen Situation den Rücken stärkt.“

erläutert Marlin Meier, Studierendensprecher der GEW Bremen und ergänzt: “Es muss aber auch konsequent dafür gesorgt werden, dass die wegfallenden Einnahmen entsprechend mit Landesmitteln kompensiert werden und diese auch dort landen, wo sie aus Sicht der Unis gebraucht werden. Ein Gesetz zur Entlastung von Langzeit-Studis mit Kind und Job darf jetzt nicht doch noch zulasten der Lehr- und Betreuungssituation gehen, weil an der Uni etwa die Kinderbetreuung und Tutor*innen-Stellen nicht mehr finanziert werden.” 

Handlungsspielräume im Sinne der Studierenden und Lehrenden nutzen

Auch die neu geschaffenen Möglichkeiten, Studierende über die Regelstudienzeit hinaus mit BAföG-Mitteln zu fördern sowie das „Corona-Semester“ nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen, sind hilfreiche Maßnahmen zur Abfederung pandemiebedingter Härten.

Dort wo das Gesetz keine pauschalen Regelungen trifft, sondern den Hochschulen Entscheidungsspielräume zuweist, erwartet die GEW ein unbürokratisches Vorgehen und großzügige Entscheidungen im Sinne der Studierenden und der Lehrenden.

Die Möglichkeit den erhöhten Aufwand für digitale Lehrformate auf das Lehrdeputat anzurechnen, trägt der aufwendigen Lehrrealität im digitalen Raum angemessen Rechnung und sollte breit angewendet werden. Wünschenswert wäre allerdings auch eine entsprechende Regelung für Lehrbeauftragte gewesen, an dieser Stelle muss der Gesetzgeber schleunigst nachbessern.

Handlungsspielräume unbürokratisch und großzügig zu nutzen ist auch bei der Verlängerung befristeter Verträge angezeigt. „Die Beschäftigten der Hochschulen haben trotz eigener Belastung innerhalb kürzester Zeit und unter hohem Aufwand digitale Lehrformate aus dem Boden gestampft. Es muss sichergestellt werden, dass dieses Engagement am Ende nicht bestraft wird. Da der Gesetzgeber im Bund im Wissenschaftszeitvertragsgesetz keine verbindlichen Vertragsverlängerungen festgeschrieben hat, sind nun das Land und Hochschulen gefragt, die wissenschaftlichen Karrieren ihrer engagierten Mitarbeiter*innen im besten Sinne zu fördern.“ fordert Jan Ströh, Landesvorstandssprecher der GEW Bremen.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, wie die Schließung von Hochschulen, Kitas und Schulen und daraus folgende familiäre Verpflichtungen, Kontakteinschränkungen etc., haben die Rahmenbedingungen für die Forschung drastisch verändert. Viele befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sind infolgedessen mit ihren Arbeiten in zeitlichem Verzug. Ralf Streibl, Sprecher der Fachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Bremen stellt hierzu fest: 

„Das Land muss darauf reagieren, dass durch diese Krise viele Kolleg*innen mit befristeten Verträgen unverschuldet vor der Situation stehen, in der vertraglich verbleibenden Zeit die notwendigen Arbeiten nicht mehr abschließen zu können – hier braucht es dringend finanzielle Unterstützung für die Hochschulen z.B. aus dem Bremen-Fonds, um Härten abzufedern und das systematische Scheitern wissenschaftlicher Qualifikationen zu verhindern.“

Digitalisierung datenschutzfreundlich gestalten

Mit großer Zustimmung betrachtet die GEW die Weichenstellungen zur Digitalisierung im Bremischen Hochschulgesetz. In den vergangenen Monaten wurden schnellstmöglich digitale Lernumgebungen geschaffen. Hierbei wurde verständlicherweise oft improvisiert und auch auf Kommunikationsplattformen gesetzt, bei denen es Probleme im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit gab. Daher ist es erfreulich, dass in dem Gesetz auf allen Ebenen das Bewusstsein für Datenschutz gestärkt und die Umsetzung der Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenminimierung gefordert werden. Nun muss der technische und organisatorische Rahmen für deren Umsetzung und Einhaltung geschaffen werden

„Die Hochschulen müssen für digitale Lehre, als auch für Videokonferenzen von Organen, Gremien und Ausschüssen auf Lösungen setzen, die rundum vertrauenswürdig sind. In Vorbereitung des nächsten Semesters muss jetzt an den Hochschulen dafür gesorgt werden, dass zukünftig eine eigene, bekennend datenschutzfreundliche und niederschwellig von allen Hochschulangehörigen nutzbare Infrastruktur bereitsteht und genutzt wird,“ 

fordert Ralf Streibl, Sprecher der Fachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Bremen. Er ergänzt: „Es stünde dem Land und den Hochschulen gut an, jetzt die eigenen Kompetenzen im Bereich Informatik und Informationstechnik intensiv und in Kooperation mit anderen dafür einzusetzen, um auf Basis von open-source-basierter Software datenschutzfreundliche und aufgabenangemessene Infrastrukturen für Videokonferenzen und Lernumgebungen zu schaffen bzw. weiter zu entwickeln, mit denen dann zukünftig auf hochschuleigenen Rechnern ohne Nutzung teurer Lizenzen fragwürdiger Anbieter gearbeitet werden kann.“ Ergebnisse solcher Bemühungen könnten dann - als Transfererfolg aus den Hochschulen - direkt auch anderen Bereichen der Gesellschaft und der Wirtschaft zugutekommen.

Für Nachfragen steht zur Verfügung:

Ralf E. Streibl
Sprecher der Fachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Bremen
Mitglied des GEW Stadtverbandsvorstands
ermail: 
gew [at] streibl [dot] org

Marlin Meier
Sprecher des Landessausschuss der Studierenden in der GEW Bremen

Jan-Eric Ströh
Landesvorstandssprecher der GEW Bremen

Kontakt
Ralf E. Streibl
Sprecher | FG Hochschule und Forschung