Hintergrund ist die Lage an den Bremerhavener Schulen: Zu Schuljahresbeginn fehlten 39, derzeit noch 35 Lehrkräfte.
Wirklich beängstigend sind in diesem Zusammenhang Zahlen und Aussagen, die sich aus aktuellen Vorlagen für den Schulausschuss und die Deputation für Bildung herauslesen lassen:
- Der Bedarf an Lehrpersonal ist in Bremerhaven nur zu 96,6 % gedeckt (Bericht G 523/19 Deputation für Bildung); eingerechnet sind alle Lehrkräfte unabhängig von ihrer formalen Qualifikation.
- Die Einschränkungen für die Schulen werden konkretisiert: „Aufstockungen des Stellenkontingentes für die Weiterführung der Inklusion nach den bisherigen Parametern, die Zuwanderung in den Jahrgängen 1 und 5 und die offenen Stellen vom 01.02.2016 konnten bisher nicht besetzt werden“ (Vorlage S 21/2016 ASK).
Der in der gleichen Vorlage beschriebene Umgang mit der Situation liest sich zunächst anscheinend ganz gut: Höhere Priorität hat die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung; die Ressourcen werden darauf konzentriert. Der Preis dafür wird auch benannt: „Der Sonderbedarf wird zugewiesen, wenn die Stunden darstellbar sind“. Übersetzt bedeutet diese Aussage: Mittel für Schulentwicklung, Fördermaßnahmen und zur Ausgestaltung von Schulprofilen stehen nicht im notwendigen Maße zur Verfügung. Die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung wird zum absoluten Maßstab genommen. Glaubt denn wirklich jemand, dass die Schulentwicklung „von allein“ weiterläuft? Spielt Qualität keine Rolle mehr?