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Volkshochschule

Honorarsteigerungen für alle VHS Dozent*innen

Deutliche Verbesserungen für Lehrkräfte an der Bremer Volkshochschule (VHS) erreicht: Rahmenvereinbarung zu Honorarsteigerungen und Sozialversicherungszuschüssen heute unterzeichnet

„Wenn ich nur das Standardhonorar der VHS erhalte und alle meine Unkosten abziehe, stehe ich trotz Vollzeit schlecht da. Zeitweise war ich deshalb auch auf Hartz IV angewiesen!“ sagt Paola de la Rosa, Sprachlehrerin bei der Bremer VHS. Bisher jedenfalls. Jetzt wurde in Bremen ein wichtiger Schritt in Richtung faire Beschäftigungsbedingungen getan: der Kursleiterrat der Bremer VHS und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft(GEW) haben sich mit dem Senator für Kultur und der Bremer Volkshochschule in einer Rahmenvereinbarung  auf Verbesserungen für die freiberuflichen Bremer VHS-Lehrkräfte geeinigt.

Bremen – Ab sofort gilt für alle ein Mindesthonorar von 23 € /Unterrichtsstunde, das am 1.1.2020 auf 25 € erhöht wird. Bis 2023 soll das Mindesthonorar auf 31 € gesteigert werden. Dazu sollen jährliche Erhöhungen mindestens entsprechend der Tarife für den kommunalen öffentlichen Dienst (TVÖD) erfolgen.

GEW-Landesvorstandssprecher Christian Gloede zeigt sich erfreut: „Mit Mindesthonorar, deutlichen Honorarsteigerungen sowie der Anbindung an den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) haben wir für die freiberuflichen VHS-Kolleginnen und -Kollegen eine finanzielle Sicherheit und Perspektive geschaffen.“

Außerdem sollen sogenannte arbeitnehmerähnlich beschäftigte VHS-Lehrkräfte Zuschüsse zu Rentenversicherung und Krankenversicherung sowie Urlaubsentgelt und Bildungszeitentgelt erhalten. Arbeitnehmerähnlich beschäftigt ist, wer mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit bei der Bremer VHS arbeitet oder mehr als die Hälfte seiner Erwerbseinkünfte von der Bremer VHS erhält.

„Damit wird insbesondere den VHS-Lehrkräften geholfen, die überwiegend von ihrer Tätigkeit für die VHS ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Das war uns – und auch Bürgermeister Dr. Carsten Sieling -  besonders wichtig“, so Hajo Kuckero vom Bremer VHS-Kursleiterrat.

Dass noch weitere Verbesserungen erfolgen sollen, hatte die Leiterin der Bremer Volkshochschule, Frau Dr. Schoefer, bereits im Betriebsausschuss der Bremer VHS angekündigt. Im Betriebsausschuss – dem parlamentarischen Aufsichtsgremium des Bremer Eigenbetriebes Bremer VHS – wurde die Rahmenvereinbarung schon im November 2018 einstimmig beschlossen. Einigkeit besteht bei den Vertragspartnern auch darüber, dass die zusätzlichen finanziellen Ausgaben für die Bremer VHS im zukünftigen Bremer Haushalt berücksichtigt werden sollen.

Hintergrund: Lehrkräfte an den Volkshochschulen arbeiten in aller Regel als Honorarkräfte. Das bedeutet: sie bekommen weder ein festes Gehalt, noch eine Bezahlung bei Krankheit, Urlaub und Feiertagen – und schon gar keine Arbeitgeberanteile zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie erhalten nur ein Honorar pro gegebener Unterrichtsstunde – davon müssen sie alle sonst üblichen Arbeitgeberleistungen selber finanzieren. Von dem Honorar bleibt ihnen dann im Vergleich zu Arbeitnehmer*innen als „Bruttolohn“ nur rund ein Drittel übrig. Dies ergibt sich aus einer Dokumentation des Bremer VHS-Kursleiterrates, der offiziellen Personalvertretung der freiberuflichen VHS-Lehrkräfte.

Für Nachfragen steht zur Verfügung: 
Christian Gloede | 0174-9790755

Presseerklärung des Kursleiterrates

Bremen (November 2018)

Nun ist es soweit: Der Betriebsausschuss der VHS Bremen (eine Art Aufsichtsrat) hat einstimmig die vom VHS-Kursleiterrat  mit  Unterstützung von GEW und ver.di seit Januar 2018  ausgehandelte  Rahmenvereinbarung mit deutlichen Verbesserungen  für  die  VHS-Dozenten/innen beschlossen.  Die Unterzeichnung folgt  zeitnah.  Es  hatte  zwar  nach zehn Jahren Stillstand 2016 und 2018 erstmals  Honorarerhöhungen  gegeben, beim Vergleich mit den Leistungen  für  Arbeitnehmer/innen  aber, blieben  die  VHS-Kollegen/innen weiterhin benachteiligt. 
Das  ändert  sich  nun  für  die  VHS-Dozenten/innen  mit  Blick  auf  die wesentlichen  Ergebnisse  der  Verhandlungen: 
•  ab 01.01.2019 ein Mindesthonorar von 23 Euro/U-Std., 
•  ab 2020 jährliche Steigerungen, mindestens in Höhe der  TVÖD-Erhöhungen, 
•  bis  2023  soll  ein  Mindesthonorar von 31 Euro/U-Std. erreicht sein.
Für  arbeitnehmerähnlich  Beschäftigte gibt es zusätzlich:
•  ab 01.01.2020 Renten- und  Krankenversicherungszuschüsse in Höhe von rund 17 Prozent des Honorars, 
•  Urlaubsentgelt in Höhe von rund 8,3 Prozent des Honorars. 
Arbeitnehmerähnlich  Beschäftigte erreichen dadurch bis zu 60 Prozent mehr  Honorar  bis  zum  Jahr  2023. 
Arbeitnehmerähnlich beschäftigt ist, wer mehr als die Hälfte seiner/ihrer Arbeitszeit  bei  der  VHS  Bremen arbeitet oder dort mehr als die Hälfte seiner/ihrer  Erwerbseinkünfte erwirtschaftet.

Hintergrund:

Seit Januar dieses Jahres verhandelt VHS-Kursleiterrat, die gesetzliche Interessenvertretung der rund 1000 VHS-DozentInnen der Bremer VHS, über Verbesserungen der Honorare und Beschäftigungsbedingungen für die Bremer VHS-DozentInnen.

Schon seit 2016 waren in Verhandlungen mit der VHS-Leitung Erhöhungen des Standard-Honorars von 19 € auf 20,50 € (September 2016) und seit 1.1.2018 auf 23 € erreicht worden. Der GEW-Gewerkschaftstag im November 2017 den Senat aufgefordert, über weitere Verbesserungen für die VHS-Dozenten zu verhandeln.

Nach schwierigen, aber konstruktiven Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen, wurden die bisherigen Ergebnisse in der Deputation für Kultur am 17.4.2018 und am 15.5.2018 im VHS-Betriebsausschuss vorgestellt und diskutiert. Beim nächsten VHS-Betriebsausschuss am 6.9.2018 sollen sie in Form einer Rahmenvereinbarung beschlossen und danach unterschrieben werden.

Hier die wichtigsten geplanten Verbesserungen:

Für alle:

  • Ab 1.1.2019 Mindesthonorar 23 €/Unterrichtsstunde
  • ab spätestens 1.1.2020 Mindesthonorar 25 €/Unterrichtsstunde
  • Mindesthonorarerhöhung auf 31 € bis 2023
  • Koppelung des Honorars an die allgemeine tarifliche Entwicklung ab 2023

Für „arbeitnehmerähnlich Beschäftigte“ (mehr als halbe Vollzeit oder halbes Erwerbseinkommen bei Bremer VHS) gibt es zusätzlich ab 1.1.2020:

  • Sozialversicherungszuschüsse in Höhe des halben Beitrags bei
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • sowie Urlaubsentgelt in Höhe von 1/12 des Jahreshonorars.

Noch geprüft wird eine Honorarfortzahlung (80%) im Krankheitsfall ab dem 4.Tag für maximal 6 Wochen.
Weitere Verhandlungen sind für Ende 2018, 2019 und 2020 vorgesehen.

Hierdurch hat der mehrheitlich von GEW-Mitgliedern gestellte VHS-Kursleiterrat deutlich mehr Geld und soziale Sicherheit für die HonorardozentInnen der Bremer VHS erreicht!

Die GEW-Betriebsgruppe Bremer Volkshochschule und der VHS-Kursleiterrat sind erreichbar über:

www.vhs-dozenten-hb.de und info [at] vhs-dozenten [dot] de