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Inklusion

GEW: Für eine erfolgreiche Inklusion müssen die Bedingungen stimmen!

Zum nächsten Schuljahr sollen Kinder mit Behinderungen in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten in den neuen 5. Klassen der Oberschulen und Schulzentren am Unterricht teilnehmen (Inklusion). Unter den beteiligten Pädagoginnen und Pädagogen sowie den Eltern gibt es zurzeit Diskussionen, wie dieser Übergang erfolgreich gestaltet werden kann und welche Bedingungen hierfür notwendig sind. Der Bremische Gewerkschaftstag der GEW hat am 11.3.2010 nach ausführlicher Debatte zu dieser Frage folgenden Beschluss gefasst:

Die GEW gehört zu den uneingeschränkten Befürwortern der Inklusion und einer „Schule für Alle“.
Aber ihre Realisierung kann nur gelingen, wenn dafür ausreichende Kapazitäten zur Verfügung
gestellt werden. Sonst geht sie zu Lasten der Lehrkräfte und der Kinder und gerät damit in die
Gefahr, diskreditiert zu werden.
Der Gewerkschaftstag der GEW wendet sich gegen die bisher bekannt gegebenen Bedingungen,
unter denen im neuen Schuljahr mit der Inklusion in der Sekundarstufe I begonnen werden soll.

Ebenso wie der ZEB Bremen und mehrere Oberschulen, die schriftlich protestiert haben, stellt die
GEW fest, dass die derzeitigen Planungen der Bildungsbehörde nicht ausreichend sind. Damit
droht die oben beschriebene Gefahr. Die GEW kritisiert die Kurzfristigkeit der behördlichen Planungen
und fordert die Bildungssenatorin auf, umgehend folgende Maßnahmen sicher zu stellen:

1. Die Zuweisung einer sonderpädagogischen Lehrkraft im Umfang einer ganzen Stelle pro
Schwerpunktklasse zum nächsten Schuljahr.

2. Diese Lehrkraft muss umgehend nach den Osterferien benannt werden, um in die Konzeption
und Planung mit einzusteigen.

3. Fortbildung zur Inklusion für alle betroffenen KollegInnen bei entsprechender Entlastung.

4. Eine zusätzliche Klassenlehrerstunde für jede Schwerpunktklasse.

5. Absenkung der Klassenfrequenz der Schwerpunktklasse auf 20 Kinder (16+4).

6. Absicherung von Hospitationen in inklusiven Schulen/Klassen bei entsprechender Entlastung
zwischen Oster- und Sommerferien.

7. Sicherstellung einer entsprechenden Lernumgebung.

8. Ggf. Ergänzung der personellen Ausstattung durch Pädagogische MitarbeiterInnen.

9. Schulen, die Förderzentrumskinder nicht in Schwerpunktklassen konzentrieren, müssen
entsprechende Bedingungen erhalten.

10. Die Bedingungen der Inklusion in den Grundschulen, die seit 10 Jahren läuft und die noch
nie ausreichend evaluiert wurde, müssen entsprechend den Forderungen für die Sekundarstufe
I verbessert werden.

11. Keine Kürzung in den Förderzentren.