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LehrerInnenausbildung

GEW fordert Überarbeitung in Inhalt und Form

Am morgigen Donnerstag will die Deputation für Bildung eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Referendarinnen und Referendare im Bundesland Bremen beschließen. Dieses stößt auf erhebliche Kritik bei der GEW. Hervorzuheben sind folgende Aspekte:

  • Die neue Lehrerausbildungsordnung mit dem Gesetz aus dem Jahre 2005 widerspricht im Grundsatz der bildungspolitischen Zielperspektive der neuen rot-grünen Landesregierung. Diese hatte erklärt, ein längeres gemeinsames Lernen als wesentliches Ziel ihrer Bildungspolitik verfolgen zu wollen. Dazu muss es eine entsprechende Regelung in der Lehrerausbildung geben. Die Lehrerinnen und Lehrer in Bremen werden jedoch nach Schularten ausgebildet. Dieser Widerspruch ist aufzulösen. Die neue Ausbildungsordnung muss damit an die bildungspolitischen Zielsetzungen der rot-grünen Koalition angepasst werden.

  • Derzeit tagt ein Fachausschuss der Deputation für Bildung, um eine Schulentwicklungsplanung sowohl für das Land als auch für die Stadt Bremen vorzunehmen. Sinnvollerweise muss die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern auf diese Entscheidung abgestimmt sein. Konkret bedeutet das, dass die alte Prüfungsordnung mit einer Verlängerung der Übergangsregelung fortgeschrieben werden sollte, bis die Schulentwicklungsplanung abgeschlossen ist. Dann kann man mit der notwendigen Sorgfalt eine Prüfungsordnung erstellen, die den eigenen Ansprüchen auch Rechnung trägt.
  • In mehreren Punkten hat die GEW zusätzliche Arbeitsbelastungen für viele an diesem Ausbildungsprozess beteiligte Gruppen ausgemacht. Insbesondere ist die Zahl der selbständig zu unterrichtenden Stunden für die Referendarinnen und Referendare zu hoch. Außerdem werden sowohl von den Schulen als auch von den Ausbildern des Landesinstituts zusätzliche Arbeitsleistungen erwartet, die nicht mit Ressourcen unterlegt sind.
  • Die Ausbildungsleistungen, die von den Referendaren gefordert werden, sind zudem inhaltlich noch nicht hinreichend ausgestaltet. Neue Verfahren der Lehrerausbildung und Prüfung sind in diesen Gesetzentwurf einbeschrieben. Dabei geht es um ein Ausbildungsportfolio und um eine neue Form der schriftlichen Hausarbeit. Damit dies im Interesse einer qualitativ hochwertigen Ausbildung realisiert werden kann, bedarf es kriteriengeleiteter Ausführungsbestimmungen. Diese existieren derzeit noch nicht, sehr wohl sollen aber schon Referendare, die bereits seit November 2007 in der Ausbildung sind, nach dieser Prüfungsordnung geprüft und ausgebildet werden. Dies ist keine tragfähige Lösung.
  • Frühere Möglichkeiten für Referendarinnen und Refendare, an den Themen ihrer Prüfung mitzuwirken, sieht die neue Ausbildungsordnung nicht vor. Vielmehr ist das staatliche Prüfungsamt beauftragt, die Prüfungsaufgaben festzulegen. Diese Reduzierung von Transparenz und Beteiligung kritisiert die GEW ebenfalls.