Mit diesen Worten kommentiert die GEW den „Bremer Konsens zur Schulentwicklung 2018-2028“, der zunächst von den Landesvorsitzenden von SPD, Grünen, CDU und Linken vorgelegt wurde, nun aber noch die Parteigremien durchlaufen muss. „Da wird es bei einigen noch Diskussionsbedarf geben“, vermutet GEW-Sprecher Christian Gloede.
Bremen – Das Bremer Schulsystem wurde im letzten Jahr von einer Expertengruppe um Prof. Maatz evaluiert, der deutlich die Schule für Alle als sinnvolle Perspektive auch für Bremen benennt. Auch die GEW hält diesen Weg für bildungspolitisch geboten. „Das bleibt der wundeste Punkt in einem Konsens, der ansonsten einige Perspektiven aufzeigt, die bei entsprechender Umsetzung das Bremer Schulsystem voran bringen können“, sagt Gloede.
Insbesondere sei hier die geplante Angleichung der Bildungsausgaben an die Stadtstaaten, wie sie seitens der GEW seit langem gefordert wird, maßgeblich. „Wir weisen aber darauf hin, dass es gegenüber Hamburg und Berlin einen immensen Nachholbedarf in der Bildungsfinanzierung gibt. Ein weiteres Vertagen notwendiger Mehrausgaben ist nicht mehr hinnehmbar“, stellt Sprecherin Ina von Boetticher klar. „Wenn dieser Konsens Bestand haben soll, müssen Inklusion und Oberschulen endlich bedarfsgerecht ausgestattet werden.“
Erwartungen wecken auch die Aussagen zur notwendigen Entlastung von Lehrkräften, die Doppelbesetzung in besonders herausgeforderten Grundschulen oder die Verankerung von Schulsozialarbeit. Das Bekenntnis zur inklusiven Schule und die Fortschreibung des entsprechenden Entwicklungsplans werden seitens der GEW positiv bewertet. „Aber es bleibt alles Schall und Rauch, wenn die Anstrengungen zur Gewinnung von Fachkräften und die bedarfsgerechte Ausstattung aller Schulen vor dem Hintergrund einer abgesicherten Finanzierung nicht wirklich Haushaltspriorität wird“, betont Vorstandssprecher Bernd Winkelmann. Soziale Ungerechtigkeiten aufzufangen, sei eine wichtige Aufgabe von Pädagog*innen, die dafür mehr Zeit für die Kinder benötigen. „Deshalb fordert die GEW eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung.“
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