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Die Nordlandesvorsitzenden der GEW setzen nach: Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit – Equal Pay!

Im November 2015 haben sich alle drei GEW-Landesverbände gemeinsam mit einem Appell an die Landesregierungen in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein gewandt und für die Grundschullehrkräfte gleiche Bezahlung wie für alle anderen Lehrkräfte gefordert.

 Trotz gleichlanger Ausbildung werden Lehrkräfte an Grundschulen und in einigen Schularten der Sekundarstufe 1 immer noch eine Besoldungsstufe niedriger bezahlt als die übrigen Lehrkräfte. Da 90 % der Grundschullehrkräfte Frauen sind, wird dem Anspruch nach Förderung von Frauen und dem von der Großen Koalition geplanten Entgeltgleichheitsgesetz hier ganz offensichtlich widersprochen. Die Antworten der SPD-Ministerin bzw. Senatoren auf den gestarteten Appell waren enttäuschend. So sehr sich SpitzenpolitikerInnen an „Gedenktagen“ ihrer Grundsatzpapiere erinnern, so wenig tragen sie in der Praxis zu Änderungen in der Sache bei.

Ihre Reaktion auf unseren Appell reiht sich in ihre beschämende politische Praxis ein: So ist Bildungssenator Rabe (Hamburg) immerhin der Meinung, dass die Grundschullehrkräfte  A13 bzw. E13 verdient hätten, nur verwies er auf die angeblich schlechte Kassenlage in Hamburg.
„Angesichts der Mehreinnahmen von 200 Mio. Euro im letzten Haushaltsjahr ist diese Erklärung kaum nachvollziehbar. Wir fordern den Senat auf, der Diskriminierung von Frauen ein Ende zu bereiten. Spätestens mit der Neuordnung der Lehramtsausbildung muss diesem Missstand Abhilfe geschaffen werden. Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer – A13 bzw. E13 für alle!“  So kommentiert Anja Bensinger-Stolze, GEW-Landesvorsitzende in Hamburg die Haltung des Hamburger Senats.

Senatorin für Kinder und Bildung, Dr. Bogedan (Bremen) versteckt sich hinter dem Argument, dass sie als Bildungssenatorin eines sog. Nehmerlandes im Rahmen des Länderfinanzausgleichs keine Verbesserung bei der Bezahlung von Grundschullehrkräften vornehmen könne. Sie reiht sich damit in die „K.O.-Argumentation“ der Landesregierung ein, die für ihre gesamte Politik die Schuldenbremse „ausschöpft“.
„Die Senatorin sollte die Gelegenheit nutzen und mit den anderen Bildungsministerien aus Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam zum EqualPayDay am 19.3.2016 eine gerechte Besoldung aller Lehrkräfte nach A 13 bzw. E13 auf den Weg bringen. „Equal pay“ muss von einem „Werbeslogan“ endlich in die politische Realität überführt werden. “, empfiehlt Bernd Winkelmann, Landesvorstandsprecher der GEW Bremen der Senatorin Dr. Bogedan.

Fakten geschaffen hat Bildungsministerin Ernst (Schleswig-Holstein). Sie hat die ungerechte Bezahlung der Grundschullehrkräfte mit A12 durch ein entsprechendes Besoldungsgesetz im Januar 2016 manifestiert. Der von der Ministerin angekündigte Schritt in Richtung gleiches Geld für gleiche Arbeit in den Gemeinschaftsschulen lässt noch auf sich warten und muss dringend in die Tat umgesetzt werden.
„In Schleswig-Holstein haben weder Proteste der betroffenen Lehrkräfte noch das Gutachten des Beamtenrechtlers Junge die Ministerin davon abgehalten, die Geringschätzung der Arbeit von Grundschullehrkräften in einen Gesetzestext zu gießen. Nun bekommt sie eine zweite Chance: Nach der Lektüre des  Gutachtens von Prof. Dr. Kocher zur “Mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung bei der Besoldung von Grundschullehrkräften nach A12“ sollte Ministerin Ernst  ihre diskriminierende Haltung noch einmal überdenken“, regt Astrid Henke, GEW-Landesvorsitzende Schleswig-Holsteins an.

„Bei der Vielzahl der wissenschaftlichen Argumente dürfte auch eines für die sozialdemokratischen Bildungsverantwortlichen dabei sein. Es sei denn, der EqualPayDay ist wirklich nicht mehr als ein Gedenktag. Wir lassen uns aber gerne vom Gegenteil überzeugen. Der EqualPayDay ist uneingeschränkt geeignet, jetzt eine Initiative „A13 für alle“ zu starten. Andererseits würde die von den Landesregierungen zum Ausdruck gebrachte Geringschätzung der Arbeit an Grundschulen fortgeschrieben. Dies ist in keiner Weise akzeptabel! Als GEW werden wir weiter für gleiches Geld für gleichwertige Arbeit kämpfen!“, betonen die drei GEW-Landesvorsitzenden.

Hintergrund

Die genannten Gutachten und weitere Informationen sind veröffentlicht unter http://www.gew.de/lohngerechtigkeit.

In allen drei Bundesländern gibt es keinen Unterschied bei der Dauer der Universitäts-Ausbildung der Lehrkräfte: alle absolvieren ein zehnsemestriges Studium und schließen mit einem Master ab, alle mit der gleichen Zahl von 300 Leistungspunkten. Ebenso ist der Vorbereitungsdienst auf 18 Monate für alle Lehrämter festgelegt und schließt mit dem 2. Staatsexamen ab. Auch die Prüfungsanforderungen sind gleich. Die Ausbildung der Grundschullehrkräfte ist zu Recht vertieft worden, weil die Arbeit immer anspruchsvoller geworden ist. In den drei Bundesländern haben sich durch die Ausweitung der Grundschulangebote (Verlässlichkeit bzw. gebundene oder offene Ganztagsschulangebote) neue und verantwortungsvolle Aufgaben ergeben.

Die Umsetzung der Inklusion und die immer größer werdende Aufgabe der Integration von Migrantinnen und Migranten stellen einen  hohen Befähigungs-, Anforderungs- und Leistungsanspruch an die Lehrkräfte, insbesondere an Grundschulen und in bestimmten Schularten der Sekundarstufe 1.

Die Umsetzung des im KMK-Beschluss „Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule“ vom 25.10.1996 i. d. F. vom 05.12.2013 formulierten Ziels einer „Schule der Vielfalt“ stellt eine höchst anspruchsvolle Aufgabe für die Lehrkräfte dar. Und wo beginnt sie? In der Grundschule!