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Abitur in Bremen

Unmut über Vorbereitung der Abiturprüfungen durch die Bildungsbehörde

Die Behörde hat es bisher versäumt, die Abiturprüfungen und damit auch die Prüfungsinhalte an die Pandemiebedingungen anzupassen. Leidtragende werden die Schüler*innen und das Personal sein.

... alles relativ :-( Äquivalenz von Masse und Energie...

Statt auf die Anliegen der Schüler*innen, der Lehrkräfte und der Schulen ernsthaft einzugehen, wurden durch die zusätzlich angesetzten Prüfungstermine für das Abitur weitere Probleme geschaffen. Schulorganisatorisch werden die zwei Prüfungskorridore, die unter Hygienebedingungen durchgeführt werden müssen, zu weiteren Unterrichtsausfällen in den anderen Jahrgangsstufen führen. So entstehen weitere Probleme für die Zukunft.

 „Drei Abiturvorschläge zu erstellen und dabei in mehreren Phasen, bei zeitgleich stattfindenden Prüfungen (auch ZAPs) und parallel laufenden Korrekturaufgaben, die Schüler*innen zum Abitur zu führen, geht nur auf Kosten der Gesundheit der Kolleg*innen, da dies intensivste Mehrarbeit in diversen Bereichen bedeutet,“

sagt Jan Ströh, Landesvorstandssprecher der GEW.

„Nicht zuletzt leidet aber auch die von der Bildungssenatorin vielbeschworene Bildungsqualität: Eine Korrektur, gerade bei Verlängerung der Arbeitszeit um weitere 30 Min., dauert potentiell noch länger als sonst. Spätestens beim Koreferat muss dann Tag und Nacht fast durchgearbeitet werden, um den vorgeschlagenen Zeitplan der Senatorin einzuhalten; im extremsten Fall kann es dazu führen, dass die Vorarbeit der Kolleg*innen aus Zeitgründen als Korrektur, nach minimaler Durchsicht der Arbeiten, ausreichen. Was soll das bringen? Ist das gewollt? Es scheint so.“

„Für die Schüler*innen, die einen Großteil ihrer Qualifikationsphase unter Pandemiebedingungen unterrichtet wurden, können die Bedingungen im Vergleich zu den Vorjahren, aber auch untereinander, nicht ungleicher sein“

ergänzt die Landesvorstandssprecherin Elke Suhr.

„Die Prüfungen müssen den Pandemiebedingungen angepasst werden. Es muss ein Weg gefunden werden, die Lehrkräfte dahingehend zu unterstützen, die Schüler*innen noch zielgerichteter auf die Prüfungen vorzubereiten.“

Für den morgigen Mittwoch lädt der Personalrat Schulen die Beschäftigten der Bremer Oberstufen in einer Online Veranstaltung zu einer Beratungsveranstaltung (als Ersatz für eine Personalversammlung) ein, um entsprechende Maßnahmen zu beraten. Eine entsprechende Veranstaltung hat vorletzte Woche bereits in Bremerhaven stattgefunden.

Für Nachfragen steht zur Verfügung:   
Jan Ströh  

Protestaktion am 22. März 2021

Für den Montag 22. März ruft die GEW dazu auf, den Unmut über die Regelungen in die Öffentlichkeit zu tragen. Dezentral sind Aktionen geplant, die fotografiert werden sollen, um diese dann noch am gleichen Tag auf die Webseite zu stellen und per twitter zu verbreiten: #Abibrennt, #gew_bremen, @Bogedan, @skb_bremen

[mehr erfahren...]

 

Antrag

Die hier in der offenen Sprechstunde versammelten Kolleg*innen der Sek. II Bremerhavens mögen beschließen, die folgenden Forderungen an unsere Bildungssenatorin zu richten. Wir fordern Frau Dr. Bogedan hiermit dazu auf:

  • sofort in zielgerichtete Gespräche mit allen relevanten Akteuren einzutreten.
  • auf die kontraproduktive Einrichtung zweier Abiturkorridore zugunsten der Fokussierung auf einen Zeitraum mit spätestem Beginn am 03.05.2021 zu verzichten. Sollte sich das für den diesjährigen Durchgang aus rechtlichen Gründen nicht mehr umsetzen lassen, fordern wir stattdessen einen Ausgleich für unsere gestiegene Arbeitsbelastung (bspw. in Form von Korrekturtagen) und bestehen auf einer verbindlichen Zusage, dass dieser Fehler nicht ein drittes Jahr in Folge wiederholt wird.
  • einen die aktuelle Bildungsrealität anerkennenden kompensatorischen Umgang mit den unverschuldet entstandenen Wissenslücken unserer Schüler*innen einzurichten, also z.B. den Kolleg*innen mit zentralen Abiturprüfungen ausnahmsweise vorab die Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu gewähren.

Zur Begründung

Was als Entgegenkommen gegenüber den Interessen der Schüler- und Lehrerschaft gedacht sein mag, nämlich die Einrichtung zweier Prüfungskorridore (wie im letzten Durchgang) statt nur einen späteren anzubieten, schafft tatsächlich nur weitere Probleme für alle Beteiligten. Die Senatorin sollte in Absprache mit allen an der Bremer Bildung interessierten Akteuren schnellstmöglich zu einer umsetzbaren Lösung kommen, sonst sind Einbußen in der Prüfungs- und Bildungsqualität schlicht unvermeidbar.

Der schöne Schein einer Orientierung an Schüler*innenbedürfnissen durch das Angebot einer Wahlmöglichkeit verliert jeglichen Glanz, legt man sich den Inhalt dieser Entscheidung vor: Den Abiturient*innen wird zugemutet sich zwischen der bestmöglichen Vorbereitung auf das Abitur durch eine verlängerte Selbstlernzeit bei einem Mehr an prüfungsvorbereitendem Unterricht auf der einen Seite und der Anschlussfähigkeit des Abschlusses hinsichtlich des beruflichen Werdegangs oder des weiteren Bildungswegs auf der anderen Seite zu entscheiden.

Diese Entscheidung zwischen zwei Übeln setzt jedoch nicht nur unsere Schutzbefohlenen unter zusätzlichen Druck [Anm.: die Abiturprüfungen führen auch unter gesellschaftlichen Normalbedingungen schon zu einer hohen Belastung], auch der Lehrerschaft wird hierdurch erneut eine höhere Arbeitsbelastung zugemutet. Schließlich gilt es nun gleich zwei Prüfungskorridore mit Räumen und Aufsichtspersonal zu versehen, während natürlich auch Hygienekonzepten Rechnung getragen werden muss. Dies dürfte vielleicht nicht zum vierfachen, aber zumindest zum dreifachen Aufwand gegenüber einem regulären Abiturdurchgang führen. Schon im Normalbetrieb fehlt es hierzu an Reserven, daher sind Unterrichtsausfälle in den unteren Schulstufen, aber auch im - eigentlich durch die Wahlmöglichkeit zu ermöglichenden - prüfungsvorbereitenden Unterricht unvermeidlich. So schafft man also im Bemühen um eine Lösung für das Abitur 2021 gleich die Probleme des Abiturjahrgangs 2022 und der folgenden. Dies gilt auch im Hinblick auf die Lehrer*innenausbildung: Denn wo massiv Unterricht ausfällt, werden auch Termine für Lehrproben und Prüfungen rar.

Aber die Bildungsqualität wird nicht nur unmittelbar durch Unterrichtsausfälle leiden, nein, auch die gestiegene Arbeitsbelastung wird Qualitätseinbußen nach sich ziehen. Hält man sich vor Augen, dass der zweite Abiturkorridor in einer Phase des Schuljahres liegt, in dem mindestens auch noch die MSA-Prüfungen und der zweite Durchgang der Leistungskursklausuren in der Q1 (oder Klassenarbeiten in Hauptfächern) liegen, wird deutlich, dass der zweite Abiturtermin hochproblematisch ins Schuljahr eingegliedert ist. Man versetze sich bspw. gedanklich in die Lage einer Mathelehrerin, deren 24 Personen starker Kurs sich zu 2/3 für den zweiten Termin (10.06.2021) entscheidet. Dann bleiben nach Durchsequenzierung aller möglicher Termine lediglich 5 Arbeitstage für die Erstkorrektur und 5 weitere für die Zweitkorrektur (Abgabe 25.06.2021). Geht man für die folgende Modellrechnung von einem Korrekturaufwand von etwa 3h pro Abiturklausur aus [Anm.: Die durchschnittliche Korrekturzeit dürfte übrigens höher sein als in den Jahren zuvor, wurde den Schüler*innen doch eine um 30 min verlängerte Bearbeitungszeit gewährt. Der Nutzen dieser dürfte begrenzt sein, verleitet ein Mehr an Zeit bei fehlenden Kenntnissen doch eher zu Redundanzen oder führt vielleicht nur zum längeren Frust vor einem leeren Blatt. Zudem müssen sich betroffene Kolleg*innen durch die beiden Korridore in doppelt so viele Erwartungshorizonte einarbeiten (während diejenigen im dezentralen Abitur im Vorfeld bereits durch das Anfertigen weiterer Entwürfe belastet werden sollen).] (neben Randkorrekturen gilt es schließlich auch ein individuelles Gutachten zu verfassen), müsste die Kollegin also 9,6h pro Tag durchgängig korrigieren und wäre in dieser Zeit noch keiner weiteren Dienstpflicht oder irgendeiner anderen Notwendigkeit der Lebensführung nachgegangen. Auch hier wird unmittelbar deutlich, dass dies negative Konsequenzen haben muss – für die Qualität der Korrektur, für diejenige der sonstigen Lehrertätigkeit u. nicht zuletzt für die Gesundheit von im Schuldienst Beschäftigten.

Was steht dem umgekehrt als Gewinn gegenüber? Eine verlängerte Selbstlernzeit wird so sichergestellt, auch ein paar Tage mehr prüfungsvorbereitendem Unterricht können dabei herausspringen. Verdeutlicht man sich allerdings, dass in dem Zeitraum auch Pfingstferien und mündliche Abiturprüfungen liegen (die wiederum Unterrichtsausfälle bedingen), bleiben von letzterem dann je nach schulinterner Sequenzierung nicht mehr als lediglich 4 Unterrichtstage an Unterschied übrig. Es wird daher maximaler Aufwand für geringsten Ertrag betrieben.

Zudem weisen Schüler*innen zurecht darauf hin, dass es mit ein wenig mehr Lernzeit doch gar nicht getan ist. Durch Schulschließungen, Distanzunterricht, Quarantäne- und Krankheitsphasen, die individuell verschiedene Resilienz oder die unterschiedliche heimische technische Ausstattung, usw. sind über das Land Bremen verteilt stark divergierende Lücken in den Prüfungsvoraussetzungen entstanden. Von diesen wird jedoch zum Nachteil der Schülerinnen und Schüler Bremens abstrahiert, falls sich die Senatorin weiterhin weigert, Streichungen in den Prüfungsanforderungen, einen Notenausgleich oder andere gleichwertige Formen der Kompensation ins Auge zu fassen.

Eine Möglichkeit hierzu könnte neben der in diesem Jahr nur noch schwer umzusetzenden Forderung nach dezentralen Abiturprüfungen übrigens auch die Einsichtnahme der prüfenden Kolleginnen und Kollegen in die Abiturklausuren und deren Erwartungshorizonte sein. Diese würde nämlich ein zielgerichtetes Schließen von Lücken ermöglichen statt in der spärlichen Zeit des abiturvorbereitenden Unterrichts ins Blaue schießen zu müssen. Auch würde so im Einzelfall die Rückmeldung ermöglicht, dass ein Vorschlag zwingend überarbeitet oder ein anderer gezogen werden muss.

Wer denkt, das sei nicht realisierbar oder würde eine zu erhebliche Erleichterung darstellen, übersieht, dass das doch nach wie vor gültiges Prinzip des Bremer Abiturs ist. Es gibt doch neben dem Zentralabitur parallel noch das dezentrale Abitur, überall da, wo sich die Einrichtung der großen und teuren Kommissionen nicht lohnt: In Leistungskursen mit Geschichte, Politik, Wirtschaft, Geographie, Darstellendem Spiel, Musik, Kunst, Sport, Informatik als Fach wissen wir doch immer was genau abgeprüft werden wird, weil wir die Prüfungsvorschläge schließlich in akribischer Feinarbeit selbst erstellt haben. Im Ergebnis hat ein dezentraler Geschichtsleistungskurs nach unserer langen Erfahrung keineswegs Vorteile gegenüber den Prüflingen einer zentralen Abiturklausur im Deutschleistungskurs. Beide Prüfungen sind jeweils komplex, umfangreich, anspruchsvoll und stellen hohe Hürden für die Schülerinnen und Schüler dar, die es für das Bestehen des Abiturs zu bewältigen gilt.

Wer uns also entgegenhielte, der Zugang zu Prüfungsunterlagen führe zu einer unzulässigen Aufweichung des Abiturs, würde also erstens die vergangenen Abiturprüfungen in den dezentralen Fächern argumentativ entwerten, und zweitens dasjenige all derjenigen Abiturjahrgänge, die noch kein zentrales Abitur kannten. Das dürfte die Mehrheit, zumindest aber sehr große Teile der Bremer Kollegien, der Mitarbeiter in der senatorischen Bildungsbehörde, im Bremer Senat, usw. betreffen. Des Weiteren schwingt in der Praxis der Geheimhaltung der Abiturvorschläge bis zur letzten Minute ein gewisses Misstrauen gegenüber uns Kolleginnen und Kollegen mit, welches prinzipiell, erst recht aber in der aktuellen Lage völlig fehl am Platz ist. Umgekehrt gesprochen wäre es eine begrüßenswerte vertrauensbildende Maßnahme unserer Bildungsbehörde zu sagen, wir legen die Verantwortung an dieser Stelle in die Hände unserer Beschäftigten.

Auch unsere Nachbarn Hamburg und Niedersachsen denken übrigens in Richtung zielgerichteter Vorbereitungen auf das Abitur: Hier [gemeint ist im folgenden Zitat Hamburg] sollen "die Lehrkräfte und Schulen noch genauer über die Abiturthemen informiert" werden. Es ist aber fraglich, ob die dort beschlossene Regelung in der Praxis weit genug reicht oder ob für die Kolleginnen und Kollegen in Hamburg erneut Interpretationsspielräume übrigbleiben, die das angestrebte Ziel präziser Vorbereitung konterkarieren. [Wer sich ein eigenes Bild von der niedersächsischen Umsetzung dieses Beschlusses machen möchte, kann dies unter diesem Link tun:  https://www.nibis.de/2021_14734 (27.11.2020)]

Gar nichts, um auch das herauszustellen, halten wir hingegen vor dem Hintergrund unserer momentanen Arbeitsbelastung von Vorschlägen einzelner Bremer Elternvertreter, doch zu Lasten von Wochenenden oder Osterferien noch einmal eine Schippe draufzulegen.

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass das Ziel, ein inmitten der Pandemie realisierbares Abitur 2021 zu konzipieren bisher nicht erreicht werden konnte. Stattdessen sind negative Auswirkungen sowohl auf die Prüfungsqualität als auch die reguläre Versorgung der nicht im Abitur stehenden Schülerschaft zu befürchten. Es entsteht so der störende Eindruck, als solle nahezu zwanghaft die Illusion eines regulären Abiturs inmitten der Corona-Krise auf Kosten der Schülerschaft, der im Schuldienst Beschäftigten und nicht zuletzt auch des Werts der Bildung an sich aufrechterhalten werden. Hiermit sind wir schlichtweg nicht einverstanden.

Kontakt
Elke Suhr
Landesvorstandssprecherin
Adresse Hinrich-Schmalfeldt-Str. 31 B
27576 Bremerhaven
Telefon:  0471-94135-40