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Jugendausbildungsvertretung (JAV)

Silvan Wilsch

Die Belange der jungen Beschäftigten im Blick

Kandidatur für die Jugend- und Ausbildungsvertretung

Liebe Kolleg*innen, ich bin Silvan Wilsch und seit einem Jahr als Referendar an zwei Schulen im Bremer Norden tätig. Seitdem setze ich mich (bisher vergeblich) für eine Neuwahl des Ausbildungspersonalrates (APR) ein. Umso mehr freue ich mich nun, meine Kandidatur als Jugend- und Ausbildungsvertreter (JAV) im Personalrat Bremen bekannt zu geben. Die Herausforderungen, mit denen junge Menschen am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn konfrontiert sind, können vielfältig und oft auch komplex sein. Ich bin fest davon überzeugt, dass eine starke JAV entscheidend ist, um ihre Interessen zu schützen und ihre Entwicklung im Berufsleben zu fördern.

Wertvoller Beitrag für den Personalrat Schulen

Meine Motivation, mich als JAV zu engagieren, gründet sich auf meinem starken Interesse daran, die Belange junger Beschäftigter und Auszubildender zu vertreten und ihnen eine Stimme zu geben. Ich möchte dazu beitragen, dass sie die bestmögliche Unterstützung und Beratung erhalten, um ihre beruflichen Ziele zu erreichen und erfolgreich in ihrer Ausbildung und ihrem Berufsumfeld zu sein. Durch meine Erfahrungen als Referendar und meine Leidenschaft für die Förderung junger Menschen bin ich davon überzeugt, dass ich einen wertvollen Beitrag zur Arbeit des Personalrats Bremen leisten kann. Ich freue mich darauf, mich für die Interessen der jungen Mitarbeiter*innen und Auszubildenden einzusetzen und sie mit meiner Fachkompetenz und meinem Engagement zu unterstützen.

Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung


Auch die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung finden am 6. März 2024 statt.

In den Dienststellen – also an den Schulen bzw im LIS –  werden sogenannte Jugend- und Auszubildendenvertreter*iInnen gewählt, wenn dort mindestens fünf  Auszubildende ständig beschäftigt sind. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht in Dienststellen mit fünf bis 20 Wahlberechtigten aus einem, darüber hinaus aus zwei Mitgliedern.

Mit der Änderung insbesondere des § 22 Jugend- und Auszubildendenvertretung des BremPVG wird statt der bisherigen Jugendvertretung seit 2016 eine sogenannte Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt. Das heißt, dass nicht mehr nur die Jugendlichen unter 18 Jahre, sondern auch alle Auszubildenden wählen können. Die Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen sind zusätzliche Mitglieder des Personalrats oder Gesamtpersonalrats.

Das sind für den Personalrat Schulen die Erzieher*innen oder Sozialarbeiter:innen im Anerkennungsjahr und die Referendar*innen.

Weitere Bestimmungen ergeben sich aus § 22 Abs. 1 bis 6 BremPVG.

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