Jugendausbildungsvertretung (JAV)
Paul Tiedemann, Erzieher im Anerkennungsjahr
Grundschule Pfälzer Weg
Paul Tiedemann
Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung
Auch die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung finden am 18. März 2020 statt.
In den Dienststellen – also an den Schulen bzw im LIS – werden sogenannte Jugend- und Auszubildendenvertreter*iInnen gewählt, wenn dort mindestens fünf Auszubildende ständig beschäftigt sind. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht in Dienststellen mit fünf bis 20 Wahlberechtigten aus einem, darüber hinaus aus zwei Mitgliedern.
Mit der Änderung insbesondere des § 22 Jugend- und Auszubildendenvertretung des BremPVG wird statt der bisherigen Jugendvertretung seit 2016 eine sogenannte Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt. Das heißt, dass nicht mehr nur die Jugendlichen unter 18 Jahre, sondern auch alle Auszubildenden wählen können. Die Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen sind zusätzliche Mitglieder des Personalrats oder Gesamtpersonalrats.
Das sind für den Personalrat Schulen die Erzieher*innen im Anerkennungsjahr und die Referendar*innen.
Weitere Bestimmungen ergeben sich aus § 22 Abs. 1 bis 6 BremPVG.