Jugendausbildungsvertretung (JAV)
Jörn Lütjens, Wilhelm Olbers Oberschule, Lehrer in Ausbildung
Jörn Lütjens
Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung
Bei den kommenden Personalratswahlen ist außerdem folgendes zu beachten: Auch die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung sollen - sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind - am 9. März 2016 stattfinden.
In den Dienststellen werden Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen gewählt, wenn dort mindestens fünf Jugendliche und Auszubildende ständig beschäftigt sind. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht in Dienststellen mit fünf bis 20 Wahlberechtigten aus einem, darüber hinaus aus zwei Mitgliedern.
Mit der Änderung insbesondere des § 22 Jugend- und Auszubildendenvertretung des BremPVG wird statt der bisherigen Jugendvertretung jetzt eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt. Neu ist damit, dass nicht mehr nur die Jugendlichen unter 18 Jahre, sondern auch alle Auszubildenden wählen können. Die Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen sind zusätzliche Mitglieder des Personalrats oder Gesamtpersonalrats.
Weitere Bestimmungen ergeben sich aus § 22 Abs. 1 bis 6 BremPVG.