Infos zur Personalratswahl
Alle 4 Jahre finden die Wahlen zum Personalrat Schulen, dem Gesamtpersonalrat sowie der Frauenbeauftragten im Land Bremen statt. Erstmalig sind 2016 auch Vertreter*innen zur Jugendvertretung (JAV) zu wählen.
Laut Bremischem Personalvertretungsgesetz hat der Personalrat Schulen die Aufgabe, für alle in der Dienststelle weisungsgebundenen Personen in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten mitzubestimmen, dies in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften. Der Personalrat berät euch und setzt sich für euch bei allen Angelegenheiten ein, die an der Schule, am ReBUZ und in der Ausbildung auf euch hereinbrechen können.
Wann wird gewählt?
Am 9. März
Wahlberechtigte
• Lehrer*innen, pädagogische Mitarbeiter*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Praktikant*iinnen, Referendar*innen, Lehrmeister*innen, Schulsekretär*innen,Verwaltungskräfte, Assistenzkräfte, Beschäftigte anderer Träger (wie z.B. derStadtteilschule, dem ASB, Hans-Wendt-Stiftung, AWO, DRK, dem MartinsClub unddiversen Schulvereinen…) Personen in der aktiven Zeit der Altersteilzeit, Beschäftigteim Sabbatical, Beschäftigte in Elternzeit
• Beschäftigte auch mit sehr geringer Stundenzahl (sofern sie einen Arbeitsvertraghaben und keine Honorartätigkeit ausüben)
Voraussetzung für das Wahlrecht ist ein Arbeitsvertrag bzw. ein Beamtenverhältnis.
Wer darf nicht wählen?
Kolleg*innen mit Honorarverträgen, die oft z.B. über Sportvereine an Schulen beschäftigt sind, dürfen leider nicht wählen.
Wer wird gewählt?
- der Personalrat Schulen (PR Schulen),
- der Gesamtpersonalrat (GPR) für alleöffentlichen Einrichtungen
- die jeweiligen Jugend- und Ausbildungsvertretungen (JAV)
- die Frauenbeauftragten
ACHTUNG:
Jede/r Beschäftigte/r hat mindestens je 1 Stimme abzugeben (insgesamt 2)
- Für den Personalrat Schulen (PR)
- Für den Gesamtpersonalrat (GPR)
- Frauen wählen zusätzlich ihre Frauenbeauftragte;
- Junge Menschen bis 27 Jahre und Kolleg*innen in Ausbildung zusätzlich die JAV.
ALSO: eine junge Frau in Ausbildung kann am 9. März 5 Kreuze machen.
Wo wird gewählt?
Die Wahl wird an jeder Schule, an jedem ReBUZ durchgeführt und ebenfalls im LIS für die dort am Wahltag tätigen Referendare.
Das heißt, dass in jeder Schule am Tag der Wahl (nur am 9. März!) Wahlurnen zur Verfügung stehen.
Wahlausschuss:
In den Schulen sind Wahlausschüsse, bestehend aus 3 Personen, eingerichtet worden.
Bitte die Mitglieder der Wahlausschüsse, sofern noch nicht geschehen, sofort an den
Wahlvorstand - ansässig im SZ Neustadt - zurückmelden.
Wählerlisten
In der 9. Kalenderwoche (29.2. – 4.3.) werden den Schulen die Wahlunterlagen zugeschickt.
Also u.a. Wahlzettel und Wählerlisten, auf denen alle Wahlberechtigten der Schule
eingetragen sein sollten. Ist das nicht der Fall (also: steht eine Person, von der ihr sicher
seid, dass sie wahlberechtigt ist, nicht auf der Liste) liegt es wahrscheinlich daran, dass die
Listen der Behörde nicht immer auf dem neuesten Stand sind. Die Person kann sich mit einer
persönlichen Erklärung noch nachträglich durch den Wahlausschuss in die Liste eintragen
lassen.
Macht davon Gebrauch! Lass euch das Wahlrecht nicht nehmen! Personalausweis reicht!
Briefwahl:
Sind Kolleg*innen am Wahltag verhindert, also z.B. auf Klassenfahrt, oder ist es bei Teilzeitkräften ihr unterrichtsfreier Tag, so können sie sich an der Briefwahl beteiligen.
Die nötigen Unterlagen hat der Wahlausschuss der Schule.
Der ausgefüllte Wahlbrief muss bis zum Wahltag wieder beim Wahlausschuss der Schule angekommen sein.
Weitere Infos:
Der Wahlvorstand verschickt weitere Infos zur Durchführung der Wahl.
Bei Fragen hilft der Personalrat Schulen
tele 0421/361-4667 oder -6044 | Fax 0421/361-16291 | email pr-schulen@bildung.bremen.de | Internet www.pr-schulen-bremen.de | Adresse Emil-Waldmann-Str.3 | 28195 Bremen | (Haltestelle Hauptbahnhof)
Unser aller Ziel ist eine hohe Wahlbeteiligung, denn sie stärkt unsere Interessenvertretung gegenüber unserem Arbeitgeber.
Deshalb am Mittwoch den 9. März – wählen gehen!!!