Frauenbeauftragte
Anke Wuthe
Die starke Vertretung für alle an Schulen beschäftigten Frauen
Bereits im November 1990 trat das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) in Kraft, seit 1993 gibt es das Amt der Frauenbeauftragten-Schulen. Gleichberechtigung sollte daher eigentlich schon lange selbstverständlich und wir dadurch überflüssig sein. Die Realität sieht aber leider ganz anders aus und unsere Arbeit ist im Hinblick auf veränderte Schulstrukturen, mit anderen Schwerpunkten und höheren Belastungen unverändert wichtig.
Viele Bereiche unserer Arbeit, wie z.B. die persönliche Unterstützung von Frauen zur Wahrung ihrer Rechte, sind wenig öffentlich und finden häufig in streng vertraulichen Einzelgesprächen statt. Neben der individuellen Beratung, Begleitung und Unterstützung erarbeiten und erkämpfen wir zudem notwendige strukturelle Veränderungen. Die Grundlage unserer Arbeit ist das Landesgleichstellungsgesetz. An allen personellen, sozialen und organisatorischen Entscheidungen der Behörde müssen wir beteiligt werden. Und davon machen wir Gebrauch! Unter anderem wachen wir darüber, dass Findungsverfahren transparent ablaufen und die Bestenauslese eingehalten wird. Wir arbeiten mit an der Erstellung des Kriterienkatalogs „Versetzung und Abordnung“, damit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Rechnung getragen wird. Wir achten auf die Einhaltung des LGG und legen bei Verstößen Widerspruch ein. Wir sind für euch da!
Frauenbeauftragte
Wofür setzen wir uns ein?
Ohne den Einsatz der Frauenbeauftragten gäbe es heute die Frauenförderung in vielen Bereichen nur auf dem Papier. Wir haben erreicht, dass 2015 der Frauenförderplan (FFP) nach über 15 Jahren endlich fortgeschrieben wurde. Das war ein hartes Stück Arbeit und ein zähes Ringen um jede Formulierung zugunsten der Frauen, während die Bildungsbehörde für die eigene Dienststelle schon einen Schritt weiter ist. Sie hat sich 2015 mit dem audit beruf und familie als familienfreundlicher Betrieb zertifizieren lassen. Leider gilt das nicht für die 5000 Beschäftigten an Schulen. Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie heißt es im FFP lediglich: “Die Beschäftigung im Schuldienst bietet bereits heute strukturell gute Möglichkeiten, den Bedürfnissen von berufstätigen Frauen durch eine individuell vereinbarte Zahl von Unterrichtsstunden nachzukommen. […] Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft strebt eine familienfreundliche Gestaltung des Unterrichtseinsatzes an […] sofern nicht dienstliche Belange entgegenstehen…“
Diese „dienstlichen Belange“ gibt es immer häufiger: Die Schulpraxis zeigt, dass Stundenpläne und Schulalltag selten familienfreundlich sind. Viele Frauen arbeiten deshalb in Teilzeit. Sie verzichten damit auf monatliches Einkommen und auf entsprechende Renten- bzw. Pensionsansprüche! Trotzdem wird der Beruf damit nicht familienfreundlicher. Teilzeitarbeit reduziert nicht die Belastung, sondern nur die tatsächliche Zeit im Unterricht. Zieht man sich durch Teilzeitarbeit aus dem Team zurück, verliert man sogar eine wichtige Ressource für die Bewältigung der täglichen beruflichen Belastungen.
- Wir fordern deshalb eine Zertifizierung audit beruf und familie auch für die Schulen mit den mehr als 5000 Beschäftigten und haben erreicht, dass erste Gespräche geführt werden.
- Wir fordern eine bessere Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften, SonderpädagogInnen, SozialpädagogInnen, pädagogischen MitarbeiterInnen und Betreuungskräften – und das selbstverständlich nicht in Leiharbeit.
- Wir fordern die Absenkung der Unterrichtsverpflichtung, mehr Doppelbesetzungen, mehr Kooperationsstunden und angemessene Vertretungsreserven.
- Wir fordern auch mehr Unterstützung für die Verwaltungskräfte und eine angemessene Vergütung ihrer so herausfordernden und anspruchsvollen Arbeit.
Dafür setzen wir uns ein und arbeiten eng mit dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung zusammen.