Infos zur Personalratswahl
Alle 4 Jahre finden die Personalratswahlen im Lande Bremen statt. Das heißt, dass neben den Wahlen zum Personalrat Schulen, dem Gesamtpersonalrat , dem Personalrat der Universität Bremen sowie der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten ihre Personalräte wählen.
Seit 2016 sind auch Vertreter*innen zur Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV) zu wählen.
Laut Bremischem Personalvertretungsgesetz hat der Personalrat Schulen Bremen die Aufgabe, für alle in der Dienststelle weisungsgebundenen Personen in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten mitzubestimmen, dies in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften. Der Personalrat berät euch und setzt sich für euch bei allen Angelegenheiten ein, die an der Schule, am ReBUZ und in der Ausbildung auf euch hereinbrechen können.
Wann wird gewählt?
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Am 6. März 2024
Wahlberechtigte
- Lehrer*innen, pädagogische Mitarbeiter*innen, Erzieher*innen an Schule, Schulsozialarbeiter*innen, (Anerkennungs-) Praktikant*iinnen, Referendar*innen, Lehrmeister*innen, Schulsekretär*innen,Verwaltungskräfte, Fachkräfte für Inklusion, sog. Assistenzkräfte, Beschäftigte anderer Träger (wie z.B. der Stadtteilschule, dem ASB, Hans-Wendt-Stiftung, AWO, DRK, dem MartinsClub …) Personen in der aktiven Zeit der Altersteilzeit, Beschäftigte im Sabbatical, Beschäftigte in Elternzeit
- Beschäftigte auch mit sehr geringer Stundenzahl (sofern sie einen Arbeitsvertrag haben und keine Honorartätigkeit ausüben)
- Voraussetzung für das Wahlrecht ist ein Arbeitsvertrag bzw. ein Beamtenverhältnis
Wer darf nicht wählen?
Kolleg*innen mit Honorarverträgen, die oft z.B. über Sportvereine an Schulen beschäftigt sind, dürfen leider nicht wählen.
Wer wird gewählt?
- der Personalrat Schulen (PR Schulen),
- der Gesamtpersonalrat (GPR) für alle öffentlichen Einrichtungen
- die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
- die jeweiligen Jugend- und Ausbildungsvertretungen (JAV)
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Kolleg*innen, die in Ausbildung sind, also Referendar*innen, Seiteneinsteiger*innen, Beschäftigte im Back to School-Programm, Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen im Anerkennungsjahr dürfen zusätzlich zu PR, GPR auch noch die JAV‐Vertreter*innen im PR und GPR wählen. (Ebenfalls theoretisch wahlberechtigt hierfür wären Beschäftigte unter 18 Jahren.)
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ACHTUNG:
Jede/r Beschäftigte/r hat mindestens je 1 Stimme abzugeben (also insgesamt 2)
- Für den Personalrat Schulen (PR)
- Für den Gesamtpersonalrat (GPR)
- Frauen wählen zusätzlich ihre Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte;
- Junge Menschen bis 18 Jahre und Kolleg*innen in Ausbildung zusätzlich die beiden JAVen – und zwar sowohl die JAV Personalrat Schulen als auch die JAV Gesamtpersonalrat
ALSO: eine Frau in Ausbildung kann am 6. März 5 Kreuze machen :-).
Wo wird gewählt?
Die Wahl wird an jeder Schule, an jedem ReBUZ durchgeführt und ebenfalls im LIS für die dort am Wahltag tätigen Referendare.
Das heißt, dass in jeder Schule am Tag der Wahl (nur am 6. März!) Wahlurnen zur Verfügung stehen.
Wahlausschuss:
In den Schulen sind Wahlausschüsse, bestehend aus 3 Personen, eingerichtet worden. Bitte die Mitglieder der Wahlausschüsse, sofern noch nicht geschehen, sofort an den Wahlvorstand – ansässig an dem Gymnasium Links der Weser [Alfred-Faust-Straße 6| 28277 HB] ‐ zurückmelden.
Wahlvorstand:
Der Wahlvorstand PR ist unter folgender Mailadresse erreichbar: PR-Wahl [at] schulverwaltung.bremen.de
Der Wahlvorstand FGB ist unter folgender Mailadresse erreichbar: FGB-Wahl [at] schulverwaltung.bremen.de
Die Postadresse des Wahlvorstands: Gymnasium Links der Weser | Alfred-Faust-Straße 6 | 28277 HB
Wählerlisten
In den nächsten Wochen (voraussichtlich Mitte Februar) werden den Schulen die Wahlunterlagen zugeschickt.
Also u.a. Wahlzettel und Wählerlisten, auf denen alle Wahlberechtigten der Schule eingetragen sein sollten. Ist das nicht der Fall (also: steht eine Person, von der ihr sicher seid, dass sie wahlberechtigt ist, nicht auf der Liste) liegt es wahrscheinlich daran, dass die Listen der Behörde nicht immer auf dem neuesten Stand sind. Die Person kann sich mit einer persönlichen Erklärung noch nachträglich durch den Wahlausschuss in die Liste eintragen lassen.
Macht davon Gebrauch! Lass euch das Wahlrecht nicht nehmen! Personalausweis reicht!
Briefwahl:
Sind Kolleg*innen am Wahltag verhindert, also z.B. auf Klassenfahrt, oder ist es bei Teilzeitkräften ihr unterrichtsfreier Tag, so können sie sich an der Briefwahl beteiligen.
Dafür gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. An jeder Schule gibt es einen örtlichen Wahlausschuss, bei dem die Briefwahlunterlagen erhältlich sind. Sie können auch beim zentralen Wahlvorstand [Gymnasium Links der Weser | Alfred-Faust-Straße 6 | 28277 HB] beantragt werden.
Wichtig: rechtzeitig vor dem Wahltermin 6. März 2024 beantragen und so abgeben oder absenden, dass der Umschlag am Wahltermin sicher in der Schule ist (also am besten sicherstellen, dass der Brief am Vortag der Wahl bis spätestens 17 Uhr beim Wahlvorstand [Gymnasium Links der Weser | Alfred-Faust-Straße 6 | 28277 HB] eingegangen ist)!
Weitere Infos:
Der Wahlvorstand verschickt weitere Infos zur Durchführung der Wahl.
Bei Fragen hilft der Personalrat Schulen
tele 0421/361-4667 oder -6044 | Fax 0421/361-16291 | email pr-schulen [at] schulverwaltung.bremen [dot] de | Internet www.pr-schulen-bremen.de | Adresse Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen | (Haltestelle Hauptbahnhof)
Unser aller Ziel ist eine hohe Wahlbeteiligung, denn sie stärkt unsere Interessenvertretung gegenüber unserem Arbeitgeber.
Deshalb am Mittwoch, den 6. März – wählen gehen!!!
Infos zur Wahl an der Hochschule