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Die GEW fragt – die Kandidat:innen antworten

Die GEW Bremen zur Bundestagswahl 2021


Unser Bundesland leidet an chronischer Unterfinanzierung. Bremen gibt im Vergleich der Stadtstaaten am wenigsten Geld pro Schüler:in aus und selbst im Vergleich mit den Flächenstaaten liegen wir unter dem Bundesdurchschnitt. Trotz der Prioritätensetzung für den Bildungshaushalt in den letzten beiden Haushalten hat sich daran wenig geändert.

Wir brauchen eine Steuerpolitik, die für eine bessere Finanzierung aller öffentlichen Einrichtungen, also auch der Bildungseinrichtungen, sorgt. Im Vorfeld der diesjährigen Bundestagswahl hat der Deutsche Gewerkschaftsbund ein Steuerkonzept vorgelegt, das geeignet ist, eine bessere Einnahmesituation für Bund, Länder und Kommunen zu gewährleisten. Wir haben die Bremer Kandidat:innen zum Bundestag befragt, wie sie zu den Kernforderungen dieses Konzeptes stehen.

Fragen an die Parteien

Das Land und die Stadtgemeinden brauchen für die Erledigung ihrer Aufgaben eine bessere finanzielle Ausstattung.

Wir brauchen eine Steuerpolitik, die für eine bessere Finanzierung aller öffentlichen Einrichtungen, also auch der Bildungseinrichtungen, sorgt.

Im Vorfeld der diesjährigen Bundestagswahl hat der Deutsche Gewerkschaftsbund ein Steuerkonzept vorgelegt, das unserer Auffassung nach geeignet ist, eine bessere Einnahmesituation für Bund, Länder und Kommunen zu gewährleisten. 

Die GEW möchte gern ihre Mitglieder darüber informieren, wie die in Bremen zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten zum Bundestag zu diesen Vorschlägen und Forderungen des DGB stehen. Darunter sind aus unserer Sicht besonders folgende Aspekte von Bedeutung:

● die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer, die den Ländern zugute kommt,

● eine Reform der Einkommenssteuer, bei der Einkommen bis 12800€ gänzlich freigestellt, Einkommen bis 80000€ entlastet und solche über 100000 € stärker herangezogen werden,

● eine Erweiterung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer, die die Finanzlage der Kommunen verbessert,

● einer deutlichen Erhöhung des Kindergeldes bei gleichzeitigem Wegfall des Kinderfreibetrages.

SPD

Die Antworten der SPD (Sarah Ryglewski und Uwe Schmidt):

SPD (Sarah Ryglewski und Uwe Schmidt):

Wir wollen die Vermögensteuer wieder in Kraft setzen, auch um die Finanzkraft der Länder für wichtige Zukunftsaufgaben zu verbessern. Wer sehr viel Vermögen hat, muss einen größeren Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten. Deshalb werden wir unter anderem einen maßvollen, einheitlichen Steuersatz von einem Prozent für sehr hohe Vermögen einführen. Gleichzeitig wird es hohe persönliche Freibeträge geben, so dass sich die Steuerbelastung auf besonders vermögende Teile der Bevölkerung konzentriert. Wir stellen sicher, dass mit der Vermögenssteuer keine Arbeitsplätze gefährdet werden. Die Grundlage von Betrieben wird bei der Vermögenssteuer verschont.

Die Besteuerung von Einkommen werden wir gerechter gestalten. Das aktuelle Steuersystem nimmt gerade mittlere Einkommen zu stark in Anspruch. Die finanziellen Lasten der Krisenbewältigung dürfen für die ohnehin stark strapazierte große Mehrheit der Bürger*innen nicht zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Im Gegenteil: Wir wollen die Steuern für die Mehrheit senken. Wir werden eine Einkommensteuerreform vornehmen, die kleine und mittlere Einkommen besserstellt, die Kaufkraft stärkt und dafür im Gegenzug die oberen fünf Prozent stärker für die Finanzierung der wichtigen öffentlichen Aufgaben heranzieht.

Für diejenigen, die besonders viel verdienen, halten wir zudem an dem Aufschlag von drei Prozentpunkten zur Einkommensteuer fest. Er soll künftig bei Verheirateten für den zu versteuernden Einkommensanteil oberhalb von 500.000 Euro im Jahr, bei Ledigen ab 250.000 Euro im Jahr gelten.

Erweiterung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer, die die Finanzlage der Kommunen verbessert

Ob Klimawandel, Digitalisierung, Verkehrswende oder Gesundheit: ohne finanziell handlungsfähige Kommunen wird es nicht gehen. Dabei ist die Handlungsfähigkeit der Kommunen in Deutschland höchst unterschiedlich. Zwar haben sie alle unter Corona-bedingten Mindereinnahmen gelitten, aber „nur“ 2.500 der insgesamt fast 11.000 Städte und Gemeinden sind so chronisch überschuldet, dass man ihre Finanzlage grundsätzlich ändern muss. Die Gemeindewirtschaftssteuer wäre ein Weg. Die SPD tritt dagegen für eine Übernahme der kommunalen Altschulden ein, die hälftig durch die jeweiligen Länder sowie durch den Bund übernommen werden, da sich diese zu günstigeren Konditionen refinanzieren können. Das gibt den Kommunen die Chance über einen deutlichen Ausbau zukunftsfähiger Infrastruktur nicht nur aus der Corona-Krise herauszuwachsen, sondern auch die Transformation in die Zukunftsgesellschaft zu bewältigen.

Wir haben ein Konzept der Kindergrundsicherung entwickelt, das aus zwei zentralen Bereichen besteht. Zum einen aus einer Infrastruktur, die gerechte Bildung und Teilhabe für alle Kinder ermöglicht. Sie beinhaltet gute und beitragsfreie Kitas, ein Ganztagsangebot für Schulkinder, eine soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche und freie Fahrt in Bus und Bahn im Nahverkehr sowie ein Recht auf Mobilität vor allem für den ländlichen Raum. Die Kindergrundsicherung besteht zum anderen aus einem neuen existenzsichernden, automatisch ausgezahlten Kindergeld, das nach Einkommen der Familie gestaffelt ist – je höher der Unterstützungsbedarf, desto höher das Kindergeld. Damit machen wir das Leben der Familien leichter, die es besonders schwer haben.

Der monatliche Basisbetrag dieses neuen Kindergeldes wird bei zirka 250 Euro liegen. Der Höchstbetrag wird sich an den Ausgaben von Familien mit mittleren Einkommen für Bildung und Teilhabe orientieren und mindestens doppelt so hoch sein wie der Basisbetrag. Im Höchstbetrag sind das sächliche Existenzminimum inklusive Wohnkostenpauschale sowie Bildungs- und Teilhabekosten enthalten. Das neue Kindergeld ersetzt so den Kinderfreibetrag und bündelt bisherige Leistungen.

Das neue Kindergeld ist eine Basisabsicherung für alle bis zum Alter von 25 Jahren.

CDU

Die Antworten der CDU (Thomas Rövekamp und Wiebke Winter):

CDU (Thomas Rövekamp und Wiebke Winter):

Wir lehnen zusätzliche Lasten wie eine Wiedereinführung der Vermögensteuer ab. Eine Vermögensteuer würde uns alle treffen: Sie würde sowohl Hauseigentümer als auch Mieter belasten und somit das Wohnen für alle verteuern. Sie würde Betriebsvermögen in ihrer Substanz belasten und somit Arbeitsplätze für alle gefährden. Die Vermögensteuer ist eine Wohlstandsbremse.

Der aktuelle Grundfreibetrag von 9.744 Euro leitet sich aus der Bestimmung des Existenzminimums ab. Dessen regelmäßige Überprüfung und Anpassung ist verfassungsrechtlich vorgeschrieben und wird auch in Zukunft eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags nach sich ziehen. Außer­dem wird die „kalte Progression“ aufgrund einer Selbstverpflichtung des Deutschen Bundestages regelmäßig durch eine Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs ausgeglichen. Grundsätzlich wollen wir kleine und mittlere Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten, lehnen aber Steuererhöhungen, z.B. durch einen höheren Spitzensteuersatz, ab. Für die Umsetzbarkeit und die genaue Ausge­staltung weiterer Entlastungsmaßnahmen bedarf es zuerst eines finanziellen Kassensturzes nach Ende der Corona-Pandemie.

Die Ausweitung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer auf die gesamten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, einschließlich der freien Berufe, lehnen wir ab. Stattdessen wollen wir die Thesaurierungsbegünstigung und die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld verbessern. Die Aufgabenverteilung einschließlich der Finanzenbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss insgesamt im Rahmen einer Föderalismusreform neu geordnet werden. Die Kommunen benötigen eine sichere und aufgabengerechte Finanzausstattung. Das Instrument der Gewerbesteuer eignet sich dafür aber nur bedingt, weil sie – im Gegensatz etwa zur Umsatzsteuer – sehr konjunkturanfällig ist.

Wir haben die finanzielle Situation von Familien bereits spürbar verbessert, indem wir den Kinderfreibetrag und das Kindergeld zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht haben. Auch in Zukunft werden wir das Kindergeld – der verfassungsrechtlich gebotenen Anpassung des Kinderfreibetrags folgend – regelmäßig erhöhen. Wir wollen den Kinderfreibetrag nicht abschaffen, sondern durch seine perspektivische Anhebung auf den vollen Grundfreibetrag den Einstieg in ein Kindersplitting finden. Eine Abschaffung des Kinderfreibetrags würde den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts widersprechen. Dieses hatte 1998 verlangt, dass das Existenzminimum für Kinder plus Betreuungskosten steuerlich absetzbar sein muss, um Eltern steuerlich nicht gegenüber kinderlosen Ehepaaren zu benachteiligen.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Antworten der Grünen (Kirsten Kappert-Gonther und Michael Labetzke)

Grüne:

Die Vermögen in Deutschland sind sehr ungleich verteilt. Deshalb wollen auch wir GRÜNE große Vermögen wieder besteuern. Dabei bevorzugen wir die Einführung einer neuen Vermögensteuer für die Länder zur Finanzierung der wachsenden Bildungsaufgaben. Zu diesem Zweck wollen wir große Vermögen oberhalb von 2 Millionen Euro mit einer Vermögensteuer von jährlich 1 Prozent an der Finanzierung beteiligen. Da die Vermögensteuer keine Arbeitsplätze und auch keine Unternehmen gefährden soll, wollen wir im verfassungsrechtlich erlaubten und wirtschaftlich gebotenen Umfang Betriebsvermögen begünstigen und zusätzliche Anreize für Investitionen schaffen. Somit stellen wir sicher, dass Investitionen nicht erschwert und die Substanz der Betriebe erhalten bleibt.

Ziel ist unserer Steuerpolitik ist, dass alle entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Deshalb wollen wir GRÜNE gezielt kleine und mittlere Einkommen durch eine Anhebung des Grundfreibetrags entlasten. Da die Anhebung des Grundfreibetrags grundsätzlich alle entlastet, wollen wir im Gegenzug eine moderate Anhebung des Spitzensteuersatzes. Ab einem Einkommen von 100.000 Euro für Alleinstehende und 200.000 Euro für Paare wird eine neue Stufe mit einem Steuersatz von 45 Prozent eingeführt. Ab einem Einkommen von 250.000 bzw. 500.000 Euro folgt eine weitere Stufe mit einem Spitzensteuersatz von 48 Prozent.

Die Kommunen brauchen eine ausreichende aufgabengerechte Finanzausstattung. Dafür setzen wir GRÜNE uns mit vielen Vorschlägen ein. Um die Gewerbesteuer zu verstetigen, wollen wir Selbständige und Freiberufler*innen ebenfalls einbeziehen. Sie sollen ihre Gewerbesteuerzahlungen aber im Rahmen der bereits existierenden Möglichkeiten bei der Einkommensteuer geltend machen können, sodass sie steuerlich grundsätzlich nicht stärker belastet werden.

Wir GRÜNE wollen die Einführung einer Kindergrundsicherung, um Familien mit einer einfachen und gerechten Kinder- und Familienförderung stärken. Unser Vorhaben: Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in eine neue, eigenständige Leistung zusammenzufassen. Mit der Kindergrundsicherung bekommt jedes Kind einen festen Garantie-Betrag, Kinder in Familien mit geringem oder gar keinem Einkommen erhalten zusätzlich noch einen GarantiePlus-Betrag. Je niedriger das Familieneinkommen, desto höher der GarantiePlus-Betrag. Nach einmaliger Beantragung bei der Geburt wird die Höhe der Kindergrundsicherung automatisch von der Familienkasse berechnet, die sie dann auch auszahlt. Die Kindergrundsicherung verbinden wir mit einer Neuermittlung dessen, was Kinder zum Leben brauchen.

Die Linke

Die Antworten der Linken (Doris Achelwilm):

Linke (Doris Achelwilm):

Die Vermögensteuer soll ab einer Million wieder eingesetzt werden (Betriebsvermögen ausgenommen – für die gelten deutlich höhere Freibeträge). Von einer Einführung würde insbesondere auch das Land Bremen profitieren. Die Krisenlasten der Pandemie dürfen nicht einfach auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, wo sie überdurchschnittlich Geringverdienende treffen. Stattdessen legen die Umstände nahe, eine Vermögensabgabe und eine Übergewinnsteuer für Konzerne einzuführen, die in der Corona-Pandemie außerordentliche Gewinne erzielt haben (Excess Profit Tax).

 

Wir entlasten individuelle Monatseinkommen bis 6.500 Euro brutto, der Steuerfreibetrag soll im unteren Einkommensbereich auf 14.400 Euro pro Jahr angehoben werden. Im Gegenzug belasten wir Einkommen aus allen höher liegenden Einkunftsarten stärker als bislang. „Leistungslose“ Einkünfte aus Börsenspekulation und Erbschaften dürfen aus unserer Sicht nicht geringer besteuert werden als Einkünfte aus durchschnittlicher Erwerbsarbeit. Den Spitzensteuersatz und die sog. Reichensteuer wollen wir erhöhen.

Wir wollen die bisherige Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftsteuer umwandeln. Die Bemessungsgrundlage wird ausgeweitet – unter Berücksichtigung von Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren –, gut verdienende Selbständige und Freiberufler werden einbezogen.

Um die skandalöse Kinderarmut zu bekämpfen, wollen wir eine sozial gestaffelte Kindergrundsicherung einführen. Als Sofortmaßnahme wollen wir LINKE das Kindergeld auf 328 Euro erhöhen und die derzeitige Verrechnung mit Grundsicherungsleistungen abschaffen.

FDP

Die Antworten der FDP (Volker Redder und  Gökhan Akkamis):

FDP (Volker Redder und  Gökhan Akkamis):

Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer wäre Gift für den Aufschwung und würde viele Arbeitsplätze gefährden. Gerade weil eine Vermögenssteuer immer auch betriebliches Vermögen einschließt, ist sie ein echter Job- und Aufschwungskiller.Besser ist es, die Wirtschaft zu entfesseln. Ich lehne daher die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer ab.

 

Die FDP setzt sich für einen fairen Chancentarif bei der Einkommenssteuer ein. Mit unserm Steuerkonzept werden prozentual insbesondere die kleinen und mittleren Einkommen entlastet. Derzeit wird bereits ab dem 1,4-fachen Durchschnittseinkommen der Spitzensteuersatz bezahlt. 1965 wurde erst ab dem 18-fachen Durchschnittseinkommen der Spitzensteuersatz bezahlt. Es darf nicht mehr so weitergehen, dass die Steuer- und Abgabenlast immer weiter weiter steigt.

Wir setzen uns als FDP dafür ein, den deutschen Sonderweg einer Gewerbesteuer zu beenden und die Gewerbesteuer abzuschaffen. Das heißt zugleich, dass die Finanzierung der Kommunen auf eine neue Grundlage gestellt werden muss – etwa durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Körperschaftsteuer und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer sowie einen höheren Anteil der Kommunen an
der Umsatzsteuer.

Als FDP setzen wir uns für die Einführung des Kinderchancengeldes ein, dass das Kindergeld, den Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket zusammenfasst. Künftig soll es dann einen monatlichen Basisbetrag von 200 Euro pro Kind geben, einen Flexibetrag von maximal 200 Euro, der sich nach dem Einkommen der Eltern bemisst und vom Höchstbetrag bis zu einem Elterneinkommen von 3500 Euro stetig absinkt, sowie ein Chancenpaket von 50 Euro für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen. Hier geht es um „nicht-materielle“ Leistungen wie Schulessen, Nachhilfe, Sprach- und Leseförderung oder Musikunterricht.

Fiskalische Effekte für den Staatshaushalt

Auswirkungen der Steuerkonzepte

Nach Veröffentlichung der Parteiprogramme zur Bundestagswahl im Juli hat die „Süddeutsche Zeitung“ das Leibniz-Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung Mannheim nachrechnen lassen, was die Steuerkonzepte für die staatlichen Einnahmen bedeuten. Dabei kam folgendes Ergebnis heraus:
Fiskalische Effekte für den Staatshaushalt

  • SPD: + 14 Mrd.
  • Linke: + 90,3 Mrd. €
  • Grüne: + 18,1 Mrd. €
  • FDP: - 87,6 Mrd. €
  • CDU: - 32,6 Mrd. €

Quelle: Reformvorschläge der Parteien zur Bundestagswahl 2021 – Finanzielle Auswirkungen
Eine Berechnung für die Süddeutschen Zeitung mithilfe des Evaluationsmodells für integrierte Steuer- und Transferpolitik-Analysen (ZEW-EviSTA) – aktualisiert am 19. Juli, 5. und 27. August 2021