Kommunale Umsatzsteuerpflicht ab 2023
GEW fordert Steuerbefreiung in der Weiterbildung
Ab dem 1. Januar 2023 kommt die kommunale Umsatzsteuerpflicht. Die GEW fordert, Angebote der gemeinwohlorientierten Weiterbildung auch weiterhin von der Umsatzsteuer zu befreien: „Lebenslanges Lernen muss weiterhin gefördert werden.“